Strafrecht – Warum Sie gleich zum Anwalt sollten!
Egal ob Sie bereits wissen, welchen Vorwurf die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht gegen Sie erhebt, im Strafverfahren benötigen Sie Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt. Eine Strafanzeige z.B. wegen Betrug oder Beleidigung verschwindet nicht einfach. Die Polizei ermittelt und übermittelt die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft, die über den Fortgang entscheidet.
Dies ist ein entscheidender Punkt. Denn bestenfalls können wir bereits zu diesem Zeitpunkt den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin auf Aspekte hinweisen, die für eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung sprechen. Wenn dagegen nur gegen Sie sprechende Beweismittel in der Akte enthalten sind, wird die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oft nicht gelingen.
Je mehr Zeit uns für Ihre Strafverteidigung bleibt, desto besser stehen Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Oft konnten wir durch eine frühzeitige Verteidigung eine Gerichtsverhandlung und eine Anklage verhindern. Vereinbaren Sie daher besser gleich einen Termin, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten!