die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

Anwalt für Strafrecht Kempten

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Kompetente Strafverteidigung in Kempten durch Menz & Partner

Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, benötigen Sie einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger an Ihrer Seite. Unsere Kanzlei Menz & Partner ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen in Kempten professionelle und diskrete rechtliche Unterstützung.
📞 Rufen Sie uns jetzt an: 0831-960-873-0 – Schnelle Hilfe im Strafrecht!
📍 Kanzlei-Standort: Dieselstrasse 1, 87437 Kempten im Allgäu
Anwälte und Steuerberater von Menz & Partner.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht in Kempten

  • Allgemeines Strafrecht
Verteidigung bei Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Nötigung u. v. m.
  • Steuerstrafrecht
Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung und anderen Delikten.
  • Betäubungsmittelstrafrecht
Ob Besitz, Handel oder Einfuhr von Drogen: Unsere Strafverteidiger in Kempten verteidigen Sie effektiv.
  • Verkehrsstrafrecht
Rechtsbeistand bei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs. Erfahren Sie mehr über die möglichen Konsequenzen und Verteidigungsstrategien.
  • Wirtschaftsstrafrecht
Kompetente Vertretung bei Untreue, Korruption und anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten. Unsere erfahrenen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen Ihnen zur Seite.
Wir sind für Sie da: Jetzt eine Erstberatung vereinbaren: 📞 0831-960-873-0
Das Bild zeigt das Blaulicht eines Polizeiautos
Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

Warum Menz & Partner für Strafrecht in Kempten?

  • Spezialisiert auf Strafrecht:
    Unser erfahrenes Team aus Strafverteidigern kennt die Feinheiten des Strafrechts und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
  • Langjährige Erfahrung bei Strafverteidigung:
    Unsere Expertise im Strafrecht basiert auf langjähriger Tätigkeit in Kempten und Umgebung und erfolgreicher Arbeit in unzähligen verschiedenen Fällen.
  • Schnelle Reaktionszeiten:
    Gerade in strafrechtlichen Verfahren ist schnelles Handeln entscheidend. Wir stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
  • Transparente Kommunikation und faire Preise
    Wir garantieren Ihnen eine klare und offene Kommunikation, sodass Sie jederzeit über alle Schritte Ihres Verfahrens informiert sind. Unsere Preisstrukturen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, um Ihnen die bestmögliche Rechtsvertretung zu bieten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von erfahrenen Strafverteidigern in Kempten beraten. Ihr Erfolg ist unser Ziel!
📍 Kanzlei-Standort: Dieselstrasse 1, 87437 Kempten im Allgäu
blaues Hintergrundbild

anwalt für strafrecht in kempten kontaktieren

Wie läuft ein Strafverfahren in Kempten ab?

Ein Strafverfahren kann in mehrere Phasen unterteilt werden. Wir begleiten Sie in jeder dieser Phasen und setzen uns für eine optimale Verteidigung ein:

1. Ermittlungsverfahren

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, das durch eine Strafanzeige oder einen Anfangsverdacht eingeleitet wird. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und befragen Zeugen. Bereits in dieser Phase sollten Sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.
Unsere Unterstützung:
  • Akteneinsicht beantragen und Beweislage analysieren.
  • Sie bei Vernehmungen beraten und begleiten.
  • Eine frühzeitige Verfahrenseinstellung anstreben.

2. Anklage und Zwischenverfahren

Falls die Staatsanwaltschaft genügend Beweise sieht, erhebt sie Anklage. Das Gericht prüft die Zulässigkeit und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Unsere Unterstützung:
  • Prüfung der Anklageschrift auf Fehler und Unstimmigkeiten.
  • Tätigkeiten zur Abwendung einer Hauptverhandlung.

3. Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung findet vor Gericht statt. Hier werden Beweise präsentiert, Zeugen befragt und das Urteil gefällt.
Unsere Unterstützung:
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.
  • Aktive Vertretung vor Gericht zur Entlastung des Mandanten.
  • Stellung von Beweisanträgen und Plädoyers zur Beeinflussung der Urteilsfindung.

4. Urteil und Rechtsmittel

Das Verfahren endet mit einem Urteil. Sollte dieses nachteilig für Sie ausfallen, besteht die Möglichkeit von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
Unsere Unterstützung:
  • Prüfung der Urteilsbegründung auf Fehler.
  • Einlegen von Berufung oder Revision zur Verbesserung des Ergebnisses.
💡Tipp: Je früher Sie uns beauftragen, desto besser: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin 📞 0831-960-873-0
das Bild zeigt alle Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz und Partner

Steuerstrafrecht in Kempten – Eine unserer Kernkompetenzen

Das Steuerstrafrecht ist ein komplexer Bereich, in dem es oft um hohe finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen geht. Rechtsanwalt & Steuerberater Dr. Mayer und Rechtanwältin Einsiedler sind Ihr verlässlicher Partner bei der Strafverteidigung rund um steuerliche Rechtsverstöße.
Wir bieten Ihnen:
  • Umfassende Beratung bereits im Ermittlungsverfahren, um eine Eskalation des Falls zu vermeiden.
  • Effektive Verteidigung bei Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Vernehmungen durch Steuerfahnder.
  • Prüfung der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, um rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen!
📍 Dieselstrasse 1, 87437 Kempten im Allgäu
Das Bild zeigt Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Andreas Mayer und die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Felix Binder von der Kanzlei Menz & Partner steht vor dem Gebäude der Kanzlei in Kempten

Hier sind einige der häufigsten Strafdelikte in Kempten, bei denen wir Sie kompetent verteidigen:

  • Beleidigung – Strafrechtliche Folgen & Verteidigung
    Ob verbal, schriftlich oder durch Gesten – eine Beleidigung kann nach § 185 StGB strafbar sein und zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Besonders problematisch sind Beleidigungen im Internet, da sie öffentlich wahrnehmbar sind.
  • Gefährliche Körperverletzung – Was droht Ihnen?
    Wenn eine Körperverletzung mit Waffen, gefährlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Mitteln begangen wird, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren (§ 224 StGB). Eine effektive Verteidigung kann eine Strafmilderung oder einen Freispruch bewirken.
  • Fahrlässige Körperverletzung – Unabsichtlich strafbar?
    Wer durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit eine andere Person verletzt – z. B. durch einen Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler – macht sich nach § 229 StGB strafbar. Dies kann Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
  • Diebstahl – Strafen & Verteidigung
    Ein Diebstahl (§ 242 StGB) kann als minderschwerer Fall oder als schwerer Diebstahl gewertet werden – je nachdem, ob besondere Umstände vorliegen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
  • Erpressung – Ihre Rechte & Verteidigung
    Die Erpressung (§ 253 StGB) umfasst Drohungen oder Gewalt, um jemandem Vermögenswerte oder andere Vorteile zu entziehen. Besonders schwere Fälle – z. B. bei bandenmäßiger Erpressung – können mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Sachbeschädigung – Wann ist eine Verteidigung sinnvoll?
    Wer vorsätzlich fremdes Eigentum zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht, kann wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) belangt werden. Je nach Sachverhalt kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafminderung erreicht werden.
Hier handelt es sich nur um einige Delikte. Wir stehen Ihnen bei jedem strafrechtlichen Vorwurf kompetent zur Seite!
Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von einer professionellen Rechtsberatung.
📞 0831-960-873-0
Menz & Partner – Ihre Anwaltskanzlei für Strafrecht in Kempten!
Unsere Leistungen im Strafrecht Kempten
Strafverfahren – Ihre Rechte & Verteidigung

Einstellung des Verfahrens – Wie Sie einen Gerichtstermin vermeiden

Eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht – das Verfahren wird eingestellt und es kommt nicht zur Anklage. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend dazu beitragen.

Hausdurchsuchung – Verhalten Sie sich richtig

Eine Hausdurchsuchung kann überraschend erfolgen und ist oft belastend. Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Wir prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und wie Sie sich am besten verteidigen.

Strafbefehl – Was tun?

Ein Strafbefehl nach § 407 StPO wird ohne Hauptverhandlung erlassen und kann hohe Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zur Folge haben. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen – wir helfen Ihnen, sich effektiv dagegen zu wehren.

Anklage – Jetzt Verteidigung sichern

Eine Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat und das Verfahren vor Gericht bringen will. Jetzt ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, um Ihre Chancen vor Gericht zu maximieren.

Vorladung als Beschuldigter – Was Sie wissen müssen

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Eine unüberlegte Aussage kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich vorher beraten!

Untersuchungshaft – Schnelle Hilfe durch einen Strafverteidiger

Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient der Sicherung des Verfahrens. Sie kann wegen Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr angeordnet werden. Machen Sie keine Aussagen ohne Anwalt und lassen Sie sich sofort verteidigen.

Ihr verlässlicher Anwalt für Strafrecht in Kempten mit klaren Kosten.

  • Erstberatung: 250 € inkl. USt:
Für nur 250 € inklusive Mehrwertsteuer erhalten Sie in 30-45 Minuten eine umfassende Bewertung Ihrer Situation. Wir bieten Ihnen eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, inklusive der damit verbundenen Chancen und Risiken.
  • Honorarrahmen: 2.000 € - 5.000 €:
Gute Strafverteidigung erfordert Engagement und Ressourcen. Unser Honorar (beinhaltet Grundhonorar, Vergütung für Verhandlungstage und gesetzliche Gebühren) bietet Ihnen Kostensicherheit. Wir setzen uns intensiv mit Ihrem Mandat auseinander und scheuen keine Mühen. Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen erst nach vollständiger Bezahlung in Anspruch genommen werden können.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Strafrechts. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung zu fairen Konditionen.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über die Kosten in Ihrem Fall.
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Guter Rat ist teuer. Aber gut.
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Häufig gestellte Fragen