
Anwalt für Strafrecht in Kempten – Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
Strafverteidigung in Kempten – persönliche Vertretung durch Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
Rechtsanwältin Sarah Einsiedler ist bei Menz & Partner eine zentrale Ansprechpartnerin für Strafrecht am Standort Kempten. Sie vertritt Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren – insbesondere nach polizeilichen Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Strafbefehlen und Anklagen.
Bereits vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin war Sarah Einsiedler als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Heute arbeitet sie bei Menz & Partner in einem erfahrenen Strafrechtsteam mit den Fachanwälten für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann, Felix Binder und Dr. Renate Bens.
Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens können wichtige Entscheidungen für den weiteren Verlauf fallen. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Je nach Sachlage kann das Ziel insbesondere darin bestehen, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, belastende Maßnahmen überprüfen zu lassen oder die Verteidigung auf das gerichtliche Verfahren vorzubereiten.
Sie werden einer Straftat beschuldigt? Machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache und nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf.
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📍 Sie finden uns in der Dieselstrasse 1, 87437 Kempten im Allgäu

Ich kann Frau Einsiedler nur wärmstens empfehlen. Offene Kommunikation auf Augenhöhe sowie ehrliche und klare Aussagen und Empfehlungen sind hier gegeben. Frau Einsiedler arbeitet durch und durch Mandantenorientiert und verteidigt ihre Mandanten mit vollem Einsatz. Ich fühlte mich hier gut beraten, betreut und verteidigt und würde jederzeit wieder zu Frau Einsiedler gehen.
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Frau Einsiedler ist sehr sympathisch und professionell. Sie zeigt Verständnis, hat uns sehr gut beraten und uns die rechtliche Lage einfach erklärt. Dank ihrer Vertretung wurde die Anklage fallen gelassen.
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Frau Einsiedler hat mich in einer Angelegenheit betreut und das bestmöglichste Ergebnis erzielt. Ihre Expertise, strategische Herangehensweise und ihre emphatische Art sind beeindruckend. Jederzeit wieder und uneingeschränkt empfehlenswert!
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Warum Sarah Einsiedler und das Strafrechtsteam von Menz & Partner?
Persönliche Ansprechpartnerin für Strafrecht in Kempten
Rechtsanwältin Sarah Einsiedler hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht und übernimmt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Strafverfahren. Vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin war sie mehrere Jahre bei einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei tätig.
Drei Fachanwälte für Strafrecht im Team
Mit Dr. Holger Hoffmann, Felix Binder und Dr. Renate Bens gehören drei Fachanwälte für Strafrecht zum Strafrechtsteam von Menz & Partner. Dr. Hoffmann ist bereits seit dem Jahr 2000 Fachanwalt für Strafrecht. Dr. Bens war vor ihrer anwaltlichen Tätigkeit mehrere Jahre als Staatsanwältin und Richterin tätig und ist seit 2012 Fachanwältin für Strafrecht.
Strafrecht und Steuerrecht aus einer Kanzlei
Bei steuerstrafrechtlichen Verfahren kann unser Strafrechtsteam unmittelbar mit Dr. Andreas Mayer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, zusammenarbeiten. Dadurch können strafrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen gemeinsam betrachtet werden.
Eigener Kanzleistandort in Kempten
Sie erreichen uns persönlich in unserer Kanzlei in der Dieselstraße 1, 87437 Kempten. Wir vertreten Mandanten regelmäßig in Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kempten und dem Landgericht Kempten sowie in Verfahren im gesamten Allgäu und darüber hinaus.
Soforthilfe in dringenden Strafsachen
Bei Festnahmen oder Hausdurchsuchungen steht unser 24-Stunden-Notruf unter 0155-65131532 zur Verfügung.
Ziel: frühzeitige Verfahrenssteuerung, Risikominimierung und bestmögliche Verteidigungsergebnisse
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von erfahrenen Strafverteidigern in Kempten beraten. Ihr Erfolg ist unser Ziel!
📍 Kanzlei-Standort: Dieselstrasse 1, 87437 Kempten im Allgäu
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht in Kempten
Wir verteidigen Beschuldigte in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Allgemeines Strafrecht
Verteidigung unter anderem bei Vorwürfen wegen Betrugs, Diebstahls, Körperverletzung, Nötigung, Raub, Erpressung oder Sachbeschädigung. - Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht
Verteidigung bei Ermittlungen wegen Besitzes, Handels, Einfuhr oder sonstiger Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Cannabis. - Verkehrsstrafrecht
Verteidigung unter anderem bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und drohenden Führerscheinmaßnahmen. - Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Verteidigung bei komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere wegen Betrugs, Untreue oder Steuerhinterziehung. - Jugendstrafrecht
Vertretung Jugendlicher und Heranwachsender im Ermittlungsverfahren und vor dem Jugendgericht.
Für viele dieser Bereiche finden Sie auf unserer Website weiterführende Informationen zu den einzelnen Tatvorwürfen und Verfahrenssituationen.


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Ablauf eines Strafverfahrens in Kempten
1. Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Sachverhalt. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweise und beraten dazu, ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, setzen wir uns bereits in diesem Stadium für eine Einstellung des Verfahrens ein.2. Anklage und Zwischenverfahren
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Auch in dieser Phase können rechtliche und tatsächliche Einwendungen gegen die Anklage vorgebracht werden.3. Hauptverhandlung
Wird das Hauptverfahren eröffnet, verteidigen wir unsere Mandanten in der Hauptverhandlung, insbesondere vor dem Amtsgericht Kempten oder dem Landgericht Kempten.4. Urteil und Rechtsmittel
Nach einem Urteil prüfen wir, ob und welche Rechtsmittel in Betracht kommen. Je nach Verfahrensart können insbesondere Berufung oder Revision zu prüfen sein.
Steuerstrafrecht in Kempten – Strafverteidigung und Steuerrecht aus einer Hand
Bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen arbeiten Rechtsanwältin Sarah Einsiedler und Dr. Andreas Mayer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, eng zusammen. Dadurch können strafrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen eines Verfahrens gemeinsam berücksichtigt werden.
Wir verteidigen insbesondere bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, bei Durchsuchungen durch Steuerfahndung oder Finanzbehörden sowie in weiteren steuerstrafrechtlichen Verfahren. Auch Fragen im Zusammenhang mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können frühzeitig geprüft werden.

Einstellung des Verfahrens (§ 170 Abs. 2 StPO)
Bieten die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Nach Akteneinsicht prüfen wir, ob tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte für eine Einstellung des Verfahrens sprechen.
Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung erfolgt häufig überraschend im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen und sofort anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist im Einzelfall zu prüfen.
Strafbefehl (§ 407 StPO)
Ein Strafbefehl kann insbesondere eine Geldstrafe festsetzen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann bei einem verteidigten Angeschuldigten auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Gegen den Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Anklage
Mit Einreichung der Anklageschrift erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Anschließend entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Bereits in diesem Stadium können Einwendungen gegen die Eröffnung vorgebracht und bestimmte Beweiserhebungen beantragt werden.
Vorladung als Beschuldigter
Bei einer polizeilichen Vorladung besteht keine Pflicht zur Aussage. Ohne vorherige rechtliche Beratung sollten keine Angaben gemacht werden, da diese später gegen Sie verwendet werden können.
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens und kann bei Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr angeordnet werden. In dieser Situation ist sofortiges anwaltliches Handeln erforderlich.
Strafverteidiger in Kempten – jetzt Kontakt aufnehmen
Strafverteidigung in Kempten und im Allgäu
Von unserem Kanzleistandort in Kempten vertreten wir Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren in Kempten und im gesamten Allgäu. Dazu gehören insbesondere Verfahren vor dem Amtsgericht Kempten und dem Landgericht Kempten sowie Ermittlungsverfahren der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Der persönliche Standort in Kempten ermöglicht kurzfristige Besprechungen und eine unmittelbare Betreuung unserer Mandanten vor Ort. Zugleich übernehmen unsere Strafverteidiger Verfahren auch außerhalb der Region und bundesweit.
📞 Soforthilfe im Strafrecht Kempten
Telefon: +49 831 / 960 873 0
🚨 24h-Notruf bei Festnahme oder Hausdurchsuchung:
📍 Standort: Dieselstraße 1, 87437 Kempten im Allgäu

Kosten der Strafverteidigung in Kempten
Die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung hängen stets vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere der Umfang des Verfahrens, die Komplexität der Vorwürfe sowie das Verfahrensstadium (Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung).
- Erstberatung: 280 € inkl. USt:
Für eine erste rechtliche Einschätzung bieten wir eine kostenpflichtige Erstberatung an. Diese umfasst eine Bewertung der Ausgangslage, eine rechtliche Ersteinschätzung des Tatvorwurfs sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen im Strafverfahren.
👉 Ziel ist eine schnelle und fundierte Orientierung im laufenden Verfahren.
- Kosten der weiteren Strafverteidigung (Honorarrahmen): ca. 2.000 € – 5.000 €:
Gute Strafverteidigung erfordert Engagement und Ressourcen. Unser Honorar (beinhaltet Grundhonorar, Vergütung für Verhandlungstage und gesetzliche Gebühren) bietet Ihnen Kostensicherheit. Wir setzen uns intensiv mit Ihrem Mandat auseinander und scheuen keine Mühen. Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen erst nach vollständiger Bezahlung in Anspruch genommen werden können. Die tatsächlichen Kosten hängen immer vom individuellen Verlauf des Strafverfahrens ab.
Transparenz und Planungssicherheit
Ziel unserer Kostenstruktur ist es, frühzeitig Klarheit über den finanziellen Rahmen der Verteidigung zu schaffen. Mandanten in Kempten erhalten dadurch eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten und können fundiert über das weitere Vorgehen entscheiden.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über die Kosten in Ihrem Fall.
Guter Rat ist teuer. Aber gut.
