Einstellung des Verfahrens – Wie Sie einen Gerichtstermin vermeiden
Eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht – das Verfahren wird eingestellt und es kommt nicht zur Anklage. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend dazu beitragen.
Hausdurchsuchung – Verhalten Sie sich richtig
Eine Hausdurchsuchung kann überraschend erfolgen und ist oft belastend. Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Wir prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und wie Sie sich am besten verteidigen.
Strafbefehl – Was tun?
Ein Strafbefehl nach § 407 StPO wird ohne Hauptverhandlung erlassen und kann hohe Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zur Folge haben. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen – wir helfen Ihnen, sich effektiv dagegen zu wehren.
Anklage – Jetzt Verteidigung sichern
Eine Anklage bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat und das Verfahren vor Gericht bringen will. Jetzt ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, um Ihre Chancen vor Gericht zu maximieren.
Vorladung als Beschuldigter – Was Sie wissen müssen
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Eine unüberlegte Aussage kann schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich vorher beraten!
Untersuchungshaft – Schnelle Hilfe durch einen Strafverteidiger
Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient der Sicherung des Verfahrens. Sie kann wegen Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr angeordnet werden. Machen Sie keine Aussagen ohne Anwalt und lassen Sie sich sofort verteidigen.