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Bewährungsstrafe trotz 200.000 Euro Schaden
Trotz eines Schadens von rund 200.000 Euro wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) konnte Menz & Partner für die Mandanten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Der Fall zeigt, welche Bedeutung eine frühzeitige und strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht haben kann.
Wichtige Optionen bei Organspenden
In der Politik wird über Änderungen zur Organspende debattiert. Ein Vorschlag fordert eine verpflichtende Entscheidung mit drei Optionen. Der Kemptener Rechtsanwalt Stephan Thomae erklärt in seinem Gastbeitrag, wie das im Alltag aussehen könnte.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AO
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist der einzige Weg, nach einer Steuerhinterziehung noch Straffreiheit zu erlangen. Doch sie ist ein rechtliches Präzisionsinstrument: Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – und die erhoffte Straffreiheit vollständig entfällt.
FAQs zur E-Rechnung ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben zur E-Rechnung im B2B-Bereich. Welche Unternehmen betroffen sind, welche Übergangsfristen gelten und wie Sie die neuen Anforderungen rechtssicher umsetzen, erfahren Sie in unserem kompakten Überblick mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
Außenbereich „im Innenbereich“
Der in der Praxis häufig verwendete Ausdruck „Außenbereich im Innenbereich“ ist kein gesetzlicher Begriff. Gemeint sind regelmäßig Freiflächen innerhalb einer sonst geschlossenen Ortslage, die planungsrechtlich dennoch dem Außenbereich zuzuordnen sind – kurz: Außenbereichsinseln. Für Vorhabenträger wie für Gemeinden im Raum Memmingen und Unterallgäu stellt sich dann die zentrale Frage: Welche Bebauung – insbesondere Wohnbebauung – ist dort zulässig? Die Antwort entscheidet sich an der präzisen Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB) sowie an den satzungsrechtlichen Instrumenten zur Steuerung der Innenentwicklung.
Änderungen im bayerischen Kommunalrecht 2026
Am 8. März 2026 fanden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Mit dem Beginn der neuen Amtsperiode stehen Städte, Gemeinden und Landkreise vor zentralen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Insbesondere die konstituierende Sitzung wirft zahlreiche Fragen auf – von der Fraktionsbildung über die Besetzung von Ausschüssen bis hin zur Anpassung der Geschäftsordnung.Im Folgenden geben wir Ihnen einen verständlichen und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen – insbesondere auch anhand aktueller Rechtsprechung- im bayerischen Kommunalrecht seit der letzten Wahlperiode 2020. Dies betrifft allgäuer Städte wie Memmingen und Kempten, aber auch kleinere Gemeinden gleichermaßen.
Enterben wegen Kontaktabbruch
Familienkonflikte können dazu führen, dass über viele Jahre kein Kontakt mehr besteht. In solchen Situationen stellt sich häufig die Frage, ob ein Kind oder ein anderer Angehöriger wegen Kontaktabbruch enterbt werden kann. Viele Betroffene möchten verhindern, dass eine Person, zu der seit langem kein Verhältnis mehr besteht, später am Nachlass teilnimmt.
VwGO-Reform 2025
Die jüngste Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verändert das verwaltungsgerichtliche Verfahren bundesweit – in Bayern aber mit besonders spürbaren Auswirkungen, weil der Freistaat parallel sein Ausführungsgesetz zur VwGO (AGVwGO) angepasst hat. Die Reformen zielen darauf ab, Verfahren zu beschleunigen, digitale Abläufe zu stärken und die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit langfristig zu sichern. Für Mandanten in Bayern bedeutet das: mehr Tempo, mehr Transparenz – und neue strategische Anforderungen im Umgang mit Behörden und Gerichten.
Bauturbo & BauGB-Novelle 2025
Der sogenannte Bauturbo und die BauGB-Novelle 2025 sollen Bauprojekte deutlich beschleunigen. Für Bauherren, Investoren und Grundstückseigentümer stellt sich die Frage: Was ändert sich konkret – und wie lassen sich die neuen Regelungen strategisch nutzen?Wesentliche Änderungen erfuhr das Baugesetzbuch (BauGB) in praktischer Hinsicht seit Ende Oktober 2025 vor allem in den § § 246e (= Experimentierklausel), 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 36a.
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Eine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden zählt zu den einschneidendsten Maßnahmen, die Unternehmer treffen können. Sie bedeutet nicht nur anhaltenden Druck durch das Finanzamt, sondern kann zur vollständigen Untersagung der Gewerbeausübung nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) führen. Erfahren Sie mehr in unserem Artikl.
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