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Vorladung als Beschuldigter

Das müssen Sie wissen

Bedeutung einer Vorladung als Beschuldigter

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass eine Person von der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgefordert wird, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, um in einer strafrechtlichen Angelegenheit auszusagen. Wie der Begriff "Beschuldigter" schon sagt, wird diese Person verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Der Beschuldigte wird dabei über seine Rechte informiert, darunter das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Vorladung kann Teil der Ermittlungen sein und dient der Klärung des Sachverhalts. Es ist wichtig, die Vorladung ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren.
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Vorladung als Beschuldigter: Das Wichtigste:

  • Muss ich zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen?
    Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und müssen auch nicht zur Polizei.
  • Was soll ich machen?
    Als Beschuldigter werden Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Egal ob die Vorwürfe stimmen oder nicht, suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht auf und schildern Sie den Fall.
  • Was dann?
    Der Anwalt wird Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem Fall geben. Im Falle eines Mandats wird der Anwalt für Sie den Termin absagen und erst einmal Akteneinsicht beantragen.
  • Wo ist der Vorteil der Akteneinsicht?
    Mit der Akteneinsicht erhalten Sie einen Überblick über die bisherigen Beweismittel. Nun können Sie zusammen mit Ihrem Anwalt eine schriftliche Stellungnahme abgeben und gezielt auf die Vorwürfe reagieren.

Warum raten Anwälte ab zu Polizei zu gehen und auszusagen?

Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was für Beweismittel es gibt. Ihre Aussage kann den Vorwurf in Ihre Richtung lenken, obwohl Sie das gar nicht wollten oder beabsichtigt haben.
Beispiel: Die Polizei ermittelt nach einer gewaltsamen Demonstration wegen Landfriedensbruch. Sie standen in den hinteren Reihen und haben sich nicht aktiv beteiligt. Ein Zeuge hat ausgesagt, dass ihm ein gewalttätiger Mann mit roter Jacke aufgefallen sei. Ohne Kenntnis dieser Aussage werden Sie bei der Polizei nichtsahnend aussagen, was Sie zum Tatzeitpunkt getragen haben. Wenn Sie zufällig auch eine rote Jacke trugen, so haben Sie sich unabsichtlich zur Zielscheibe gemacht.
Die Strafverfolgung muss die Tat nachweisen. Häufig werden in Beschuldigtenvernehmungen Sachverhalte eingeräumt, welche ohne die Aussage nicht nachweisbar gewesen wären.
Beispiel: Ein Zeuge hat einen Parkunfall beobachtet, den Fahrer aber nicht gesehen. Sie waren der Fahrer, haben keinen Unfall wahrgenommen und sind weitergefahren. Die Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht. Das Auto nutzen mehrere Familienmitglieder. Wenn Sie aussagen, dass Sie mit dem PKW an diesem Tag und dieser Stelle unterwegs waren, hängt die Verurteilung nur noch davon ab, ob Ihnen das Gericht glaubt, dass Sie den Unfall nicht wahrgenommen haben. Dies ist eine sehr häufige Ausrede. Ohne die Aussage wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, da nicht nachweisbar ist, wer den PKW überhaupt gefahren hat.
Einmal gesagt - immer gesagt. Sie können Ihre Aussage nicht einfach zurückziehen.
Beispiel: Sie sind mit Ihrem PKW alkoholisiert mit 1,3 Promille eine kurze Strecke vom Bekannten nach Hause gefahren. Sie haben gerade das Auto abgestellt, da kommt zufällig eine Polizeistreife und sieht Sie vom Auto zur Haustür wanken. Nach Belehrung über Ihr Aussageverweigerungsrecht geben Sie zu, soeben gefahren zu sein. Am nächsten Tag wollen Sie das Geständnis "widerrufen". Die Aussage ist in der Akte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit folgt eine Verurteilung wegen § 316 StGB und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ohne die Aussage wäre ein Tatnachweis wohl nicht möglich gewesen.
Mann wird von Polizei festgenommen
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Unterschiede zwischen einer Vorladung als Zeuge und als Beschuldigter

  • Rechtsstellung: Ein Zeuge ist eine Person, die Informationen zu einem Sachverhalt geben kann, während ein Beschuldigter eine Person ist, die verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben.
  • Aussagepflicht: Zeugen sind in der Regel verpflichtet, vor Gericht auszusagen, während Beschuldigte das Recht haben, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Rechte und Pflichten: Zeugen müssen die Wahrheit sagen und können bei Falschaussagen bestraft werden. Beschuldigte haben das Recht auf einen Anwalt und müssen nicht zur Sache aussagen. Falsche Angaben haben keine direkten Konsequenzen, außer dass späteren Angaben u.U. nicht mehr geglaubt wird.