
Vorladung als Beschuldigter
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Vorladung als Beschuldigter – Ihre Rechte & die richtige Reaktion ⚖️

Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter? 🚔
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, bedeutet das, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Sie werden aufgefordert, zu einem Termin zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Doch Vorsicht!
📌 Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung zur Polizei zu folgen oder auszusagen! Ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht kann eine Aussage nachteilig für Sie sein.


Wichtige Ratschläge bei einer Vorladung als Beschuldigter in Kempten
❌ Muss ich zur Beschuldigten-vernehmung erscheinen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen der Vorladung der Polizei nicht folgen. Eine unüberlegte Aussage kann jedoch erhebliche Konsequenzen haben.💡 Unser Tipp: Ziehen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger in Kempten hinzu, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen.✅ Was sollte ich nach einer Vorladung tun?
✔️ Ruhe bewahren – keine überstürzten Aussagen machen!✔️ Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen✔️ Anwalt Akteneinsicht beantragen lassen✔️ Gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine Strategie entwickeln🔍 Warum ist Akteneinsicht so wichtig?
Durch die Akteneinsicht erfahren Sie, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Erst danach kann Ihr Anwalt eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln.📌 Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was die Polizei bereits über den Fall weiß – jede Aussage kann Ihnen zum Nachteil gereichen!
⚠️ Warum sollte ich ohne Anwalt keine Aussage machen?
Ohne genaue Kenntnis der Ermittlungen können unbedachte Aussagen schnell zur Selbstbelastung führen. Beispiele:
Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was für Beweismittel es gibt. Ihre Aussage kann den Vorwurf in Ihre Richtung lenken, obwohl Sie das gar nicht wollten oder beabsichtigt haben.
Beispiel: Die Polizei ermittelt nach einer gewaltsamen Demonstration wegen Landfriedensbruch. Sie standen in den hinteren Reihen und haben sich nicht aktiv beteiligt. Ein Zeuge hat ausgesagt, dass ihm ein gewalttätiger Mann mit roter Jacke aufgefallen sei. Ohne Kenntnis dieser Aussage werden Sie bei der Polizei nichtsahnend aussagen, was Sie zum Tatzeitpunkt getragen haben. Wenn Sie zufällig auch eine rote Jacke trugen, so haben Sie sich unabsichtlich zur Zielscheibe gemacht.
Die Strafverfolgung muss die Tat nachweisen. Häufig werden in Beschuldigtenvernehmungen Sachverhalte eingeräumt, welche ohne die Aussage nicht nachweisbar gewesen wären.
Beispiel: Ein Zeuge hat einen Parkunfall beobachtet, den Fahrer aber nicht gesehen. Sie waren der Fahrer, haben keinen Unfall wahrgenommen und sind weitergefahren. Die Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht. Das Auto nutzen mehrere Familienmitglieder. Wenn Sie aussagen, dass Sie mit dem PKW an diesem Tag und dieser Stelle unterwegs waren, hängt die Verurteilung nur noch davon ab, ob Ihnen das Gericht glaubt, dass Sie den Unfall nicht wahrgenommen haben. Dies ist eine sehr häufige Ausrede. Ohne die Aussage wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, da nicht nachweisbar ist, wer den PKW überhaupt gefahren hat.
Einmal gesagt - immer gesagt. Sie können Ihre Aussage nicht einfach zurückziehen.
Beispiel: Sie sind mit Ihrem PKW alkoholisiert mit 1,3 Promille eine kurze Strecke vom Bekannten nach Hause gefahren. Sie haben gerade das Auto abgestellt, da kommt zufällig eine Polizeistreife und sieht Sie vom Auto zur Haustür wanken. Nach Belehrung über Ihr Aussageverweigerungsrecht geben Sie zu, soeben gefahren zu sein. Am nächsten Tag wollen Sie das Geständnis "widerrufen". Die Aussage ist in der Akte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit folgt eine Verurteilung wegen § 316 StGB und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ohne die Aussage wäre ein Tatnachweis wohl nicht möglich gewesen.
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Unterschiede zwischen einer Vorladung als Zeuge und als Beschuldigter
- Rechtsstellung: Ein Zeuge ist eine Person, die Informationen zu einem Sachverhalt geben kann, während ein Beschuldigter eine Person ist, die verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben.
- Aussagepflicht: Zeugen sind in der Regel verpflichtet, vor Gericht auszusagen, während Beschuldigte das Recht haben, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
- Rechte und Pflichten: Zeugen müssen die Wahrheit sagen und können bei Falschaussagen bestraft werden. Beschuldigte haben das Recht auf einen Anwalt und müssen nicht zur Sache aussagen. Falsche Angaben haben keine direkten Konsequenzen, außer dass späteren Angaben u.U. nicht mehr geglaubt wird.
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