Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?
Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Tatbestandsmerkmale:
✅ Fremde bewegliche Sache: Alles, was körperlich existiert und nicht im Eigentum des Täters steht.
✅ Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams.
✅ Vorsatz: Bewusstsein über die Fremdheit der Sache.
✅ Absicht rechtswidriger Zueignung: Aneignung unter Ausschluss des Eigentümers.
Besonders relevant: Es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl! War die Wegnahme versehentlich, kann dies ein Verteidigungsansatz sein.
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