
Diebstahl
Diebstahl – Strafen & Verteidigung
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Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?
Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Tatbestandsmerkmale:
✅ Fremde bewegliche Sache: Alles, was körperlich existiert und nicht im Eigentum des Täters steht.
✅ Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams.
✅ Vorsatz: Bewusstsein über die Fremdheit der Sache.
✅ Absicht rechtswidriger Zueignung: Aneignung unter Ausschluss des Eigentümers.
Besonders relevant: Es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl! War die Wegnahme versehentlich, kann dies ein Verteidigungsansatz sein.
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Strafen und Strafantrag
Welche Strafe droht bei Diebstahl?
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 242 StGB)
- Strafhöhe abhängig von Tatwert, Vorstrafen und Tatmotivation
- Ersttäter erhalten oft eine Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens
Wann ist ein Strafantrag nötig?
- Diebstahl ist grundsätzlich ein Offizialdelikt – wird also von Amts wegen verfolgt.

Verteidigung bei Diebstahl in Kempten
Diebstahlsvorwürfe sind oft angreifbar – eine geschickte Verteidigung kann zu Freispruch, Strafmilderung oder Einstellung führen.
Mögliche Verteidigungsstrategien:
✅ Fehlender Vorsatz: Kein Diebstahl ohne Absicht.
✅ Einwilligung des Eigentümers: Kein Diebstahl, wenn der Besitzer zustimmt.
✅ Geringfügige Schuld: Verfahren kann gegen Auflagen eingestellt werden.
✅ Privatklageweg: Manche Fälle müssen vom Geschädigten selbst verfolgt werden.
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Häufig gestellte Fragen