Frau schaut verzweifelt auf Handy

Erpressung

Ein kurzer Überblick

Erpressung § 253 StGB

 

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Strafverteidiger

Merkmale und Voraussetzungen für eine Erpressung

 

Der Straftatbestand Erpressung ist im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 253 geregelt . Die Definition Erpressung StGB umfasst das Erzwingen einer Handlung, Duldung oder Unterlassung einer Person durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Die Bereicherungsabsicht ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal der Erpressung. Wesentlich für den Straftatbestand Erpressung ist, dass das Opfer zu einem Verhalten gezwungen wird, das gegen seinen Willen ist. Unterschied Nötigung Erpressung liegt vor allem in der Absicht der Bereicherung, die bei Nötigung nicht gegeben sein muss. Versuchte Erpressung ist nach StGB ebenfalls strafbar und liegt vor, wenn die Tat begonnen, aber nicht vollendet wurde.

Die Strafe für Erpressung kann Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sein, wobei räuberische Erpressung eine höhere Strafe nach sich ziehen kann.

Erpresser vor Computer
Definition, Strafe und Strafantrag
Definition Erpressung

Erpressung ist eine Straftat, die im § 253 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert wird. Sie liegt vor, wenn jemand mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel eine andere Person nötigt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wobei das Verhalten des Täters auf die Eignung zur Erpressung des Vermögensvorteils abzielt.

Unterschieden wird hierbei auch zwischen Nötigung und Erpressung, wobei bei der Erpressung die Bereicherungsabsicht im Vordergrund steht. Das Strafmaß für Erpressung kann Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sein, bei schweren Fällen, wie räuberische Erpressung, entsprechend höher. Versuchte Erpressung ist ebenso strafbar.

Strafantrag

Erpressung ist kein Antragsdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden werden auch ohne Strafantrag tätig.

Erpressung Strafe

Die Strafe für Erpressung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein. Bei räuberischer Erpressung, die mit Gewalt gegen eine Person oder unter Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs erfolgt, kann das Strafmaß gemäß § 255 StGB höher ausfallen. Versuchte Erpressung ist ebenfalls strafbar. Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung liegt in der Bereicherungsabsicht bei Erpressung.

Strafverteidigung

 

Bei Erpressung besteht je nach Aktenlage oft eine Verteidigungsmöglichkeit.

Bei der Strafverteidigung gegen den Vorwurf der Erpressung werden verschiedene Strategien verfolgt. Ein Verteidiger kann das Fehlen von Tatbestandselementen des § 253 StGB wie Bereicherungsabsicht oder das Vorliegen eines empfindlichen Übels in Frage stellen.

 

Ebenfalls kann die Abgrenzung zur Nötigung, geregelt in § 240 StGB, relevant sein, da die Strafmaße variieren. Die Unterscheidung zwischen versuchter und vollendeter Erpressung hat ebenfalls Einfluss auf das Strafmaß. Bei einer räuberischen Erpressung, die mit Gewalt oder unter Einsatz von Waffen erfolgt, sind die Strafen gemäß § 255 StGB höher. Im Rahmen der Verteidigung kann auch die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen angezweifelt oder auf mildernde Umstände hingewiesen werden.

Geld wird übergeben

Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung

 

Der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung liegt hauptsächlich in der Intention des Täters und dem angestrebten Ergebnis. Der Straftatbestand Erpressung, definiert in § 253 StGB, beinhaltet die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem man einer anderen Person mit der Zufügung eines empfindlichen Übels droht und sie dadurch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Die Bereicherungsabsicht ist somit ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Erpressung. Nötigung nach § 240 StGB hingegen erfordert keine Bereicherungsabsicht. Sie liegt vor, wenn jemand eine Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Die Strafe für Erpressung kann gemäß Strafgesetzbuch höher ausfallen, insbesondere wenn es sich um räuberische Erpressung handelt, da hier die Vermögensabsicht mit Gewaltanwendung oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verbunden ist.

Häufig gestellte Fragen