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Erpressung

Erpressung – Ihre Rechte & Verteidigung

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✨ Erpressung nach § 253 StGB: Was Sie wissen müssen

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Definition & Strafe
🔒 Was ist Erpressung? Definition & Abgrenzung
Erpressung nach § 253 StGB bedeutet, dass eine Person durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu gebracht wird, eine Handlung vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen. Dabei verfolgt der Täter das Ziel, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Wichtige Unterschiede:
Erpressung vs. Nötigung: Bei der Nötigung (§ 240 StGB) fehlt die Bereicherungsabsicht.
Erpressung vs. Diebstahl: Ein Diebstahl ist eine Wegnahme, während eine Erpressung eine erzwungene Herausgabe ist.
Versuchte Erpressung ist ebenfalls strafbar, wenn die Tat bereits begonnen, aber nicht vollendet wurde.
📈 Welche Strafe droht bei Erpressung?
Die Strafen für Erpressung richten sich nach der Schwere der Tat:
Einfache Erpressung:
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB):
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr, wenn Gewalt oder eine Waffe im Spiel ist
Schwere räuberische Erpressung:
Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren, wenn eine Waffe benutzt oder eine Person schwer verletzt wird
🔎 Strafverteidigung ist entscheidend! Je nach Fall kann eine milde Strafe erreicht oder ein Freispruch erzielt werden.

Schwere Erpressung & Räuberische Erpressung – Höheres Strafmaß droht

Neben der einfachen Erpressung gemäß § 253 StGB gibt es schwerere Formen wie die räuberische Erpressung (§ 255 StGB). Diese liegt vor, wenn die Tat unter Anwendung von Gewalt oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. In solchen Fällen drohen deutlich höhere Strafen, oft vergleichbar mit einem Raubdelikt. Die Verteidigung muss hier gezielt ansetzen, um eine mögliche Strafmilderung zu erreichen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in Kempten beraten, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. 🚨
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Erpresser vor Computer

🚶‍♂️ Verteidigung gegen den Vorwurf der Erpressung

Unsere Strafverteidiger für Erpressung in Kempten prüfen, ob folgende Verteidigungsstrategien greifen:
Fehlende Bereicherungsabsicht: Ohne Vermögensvorteil keine Erpressung!
Unklarheit des "empfindlichen Übels": War die Drohung wirklich geeignet, das Opfer zu zwingen?
Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen: Widersprüche in der Aussage können zur Entlastung führen.
Abgrenzung zur Nötigung: Falls keine Bereicherungsabsicht vorlag, droht ein milderes Strafmaß.
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Geld wird übergeben

Unterschied zwischen Erpressung & Nötigung

Der wesentliche Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung liegt in der Absicht des Täters und dem Ziel der Tat.
🔹 Erpressung (§ 253 StGB) setzt voraus, dass der Täter eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Entscheidend ist die Bereicherungsabsicht, die das Opfer zu einem Verhalten zwingt, das gegen seinen Willen ist.
🔹 Nötigung (§ 240 StGB) liegt vor, wenn jemand eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder einer Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt, jedoch ohne die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine Nötigung kann also auch aus anderen Motiven erfolgen, etwa um jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu drängen.
Während Erpressung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, fällt das Strafmaß für eine schwere Form, die räuberische Erpressung (§ 255 StGB), deutlich höher aus. Hierbei wird das Opfer mit Gewalt oder einer Waffe bedroht oder verletzt, um die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen zu erzwingen.
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Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
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Häufig gestellte Fragen