Unterschied zwischen Erpressung & Nötigung
Der wesentliche Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung liegt in der Absicht des Täters und dem Ziel der Tat.
🔹 Erpressung (§ 253 StGB) setzt voraus, dass der Täter eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Entscheidend ist die Bereicherungsabsicht, die das Opfer zu einem Verhalten zwingt, das gegen seinen Willen ist.
🔹 Nötigung (§ 240 StGB) liegt vor, wenn jemand eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder einer Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt, jedoch ohne die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine Nötigung kann also auch aus anderen Motiven erfolgen, etwa um jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu drängen.
Während Erpressung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, fällt das Strafmaß für eine schwere Form, die räuberische Erpressung (§ 255 StGB), deutlich höher aus. Hierbei wird das Opfer mit Gewalt oder einer Waffe bedroht oder verletzt, um die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen zu erzwingen.
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