Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung
Der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung liegt hauptsächlich in der Intention des Täters und dem angestrebten Ergebnis. Der Straftatbestand Erpressung, definiert in § 253 StGB, beinhaltet die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem man einer anderen Person mit der Zufügung eines empfindlichen Übels droht und sie dadurch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Die Bereicherungsabsicht ist somit ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Erpressung.
Nötigung nach § 240 StGB hingegen erfordert keine Bereicherungsabsicht. Sie liegt vor, wenn jemand eine Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.
Die Strafe für Erpressung kann gemäß Strafgesetzbuch höher ausfallen, insbesondere wenn es sich um räuberische Erpressung handelt, da hier die Vermögensabsicht mit Gewaltanwendung oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verbunden ist.