
Wirtschafts-strafrecht Kempten – Ihr Anwalt für Unternehmens- & Manager-verteidigung 💼⚖️

Erfahrene Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht – Menz & Partner
Wirtschaftsstrafverfahren sind oft komplex, langwierig und existenzbedrohend. Ermittlungen wegen Untreue, Betrug, Korruption oder Steuerhinterziehung können nicht nur Freiheitsstrafen, sondern auch berufliche Konsequenzen und Imageschäden nach sich ziehen.
Wir vertreten Unternehmer, Manager und Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – diskret, strategisch und durchsetzungsstark.
📞 Jetzt Erstberatung sichern: 0831-960873-0

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Handlungen in Unternehmen und der Wirtschaft. Es betrifft oft Führungskräfte, Vorstände und Unternehmer, kann aber auch Mitarbeiter und Berater erfassen.
🔹 Untreue & Betrug (§§ 263, 266 StGB)
🔹 Korruption & Bestechung (§§ 299 ff. StGB)
🔹 Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
🔹 Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
🔹 Geldwäsche & Bankrottdelikte (§ 261 StGB)
🔹 Subventionsbetrug & Kapitalanlagebetrug (§§ 264, 264a StGB)
🔹 Korruption & Bestechung (§§ 299 ff. StGB)
🔹 Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
🔹 Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
🔹 Geldwäsche & Bankrottdelikte (§ 261 StGB)
🔹 Subventionsbetrug & Kapitalanlagebetrug (§§ 264, 264a StGB)
Wirtschaftsstrafverfahren ziehen oft behördliche Ermittlungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nach sich. Eine frühzeitige Verteidigung kann existenzbedrohende Folgen verhindern.

1️⃣ Untreue & Betrug (§§ 263, 266 StGB) – Strafbar oder Grauzone? 🔍
Untreue liegt vor, wenn eine Person fremdes Vermögen rechtswidrig verwaltet oder veruntreut. Häufig betroffen sind Manager, Geschäftsführer oder Treuhänder.
Mögliche Strafen:
❌ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
❌ Bei schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
❌ Reputationsverlust & zivilrechtliche Ansprüche
❌ Bei schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
❌ Reputationsverlust & zivilrechtliche Ansprüche

2️⃣ Korruption & Bestechung im Unternehmen (§§ 299 ff. StGB) 💰
Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist strafbar – sowohl für den Geber als auch den Empfänger. Auch Geschenke, Vorteile oder Zahlungen an Geschäftspartner können als Korruption gewertet werden.
Mögliche Strafen:
❌ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
❌ Berufsverbot & Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
❌ Haftung für Unternehmen nach § 30 OWiG
❌ Berufsverbot & Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
❌ Haftung für Unternehmen nach § 30 OWiG

3️⃣ Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Harte Strafen für Steuersünder 🏦
Steuerhinterziehung zählt zu den häufigsten Wirtschaftsstraftaten. Schon kleine Fehler in der Buchhaltung oder verspätete Meldungen können zu Ermittlungen führen.
Mögliche Strafen:
❌ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
❌ Ab 50.000 € Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe
❌ Ab 1.000.000 € ist eine Bewährung kaum möglich
❌ Ab 50.000 € Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe
❌ Ab 1.000.000 € ist eine Bewährung kaum möglich

4️⃣ Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) – Haftung für Geschäftsführer? 📉
Wer in einer finanziellen Krise falsche Angaben macht oder Gläubiger bevorzugt, kann sich strafbar machen. Besonders Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände sind betroffen.
Mögliche Strafen:
❌ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
❌ Haftung für Geschäftsführer (zivilrechtlich und strafrechtlich)
❌ Berufsverbot & Eintragung ins Handelsregister
❌ Haftung für Geschäftsführer (zivilrechtlich und strafrechtlich)
❌ Berufsverbot & Eintragung ins Handelsregister

5️⃣ Geldwäsche & Bankrottdelikte (§ 261 StGB) 💵
Geldwäsche betrifft nicht nur kriminelle Organisationen, sondern auch Unternehmen, die illegale Gelder unwissentlich weiterverarbeiten.
Mögliche Strafen:
❌ Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
❌ Beschlagnahmung von Vermögen & Konto-Sperrungen
❌ Internationale Ermittlungen & Einträge in Finanzdatenbanken
❌ Beschlagnahmung von Vermögen & Konto-Sperrungen
❌ Internationale Ermittlungen & Einträge in Finanzdatenbanken


Verteidigungs-strategien im Wirtschafts-strafrecht
- Unsere Kanzlei entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall:
- Frühzeitige Intervention: Kontakt mit Behörden aufnehmen & belastende Ermittlungen verhindern.
- Prüfung von Beweisen: Viele Fälle beruhen auf Indizien, unzulässigen Durchsuchungen oder fehlerhaften Gutachten.
- Vermeidung der Hauptverhandlung: In vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage oder eine Strafmilderung durch Kooperation möglich.
- Diskrete Verteidigung: Wirtschaftsstrafverfahren sind oft medienwirksam – wir sorgen für eine diskrete Abwicklung Ihres Falls.
- Compliance & Prävention: Wir beraten Unternehmen, um strafrechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren.
Warum Menz & Partner? Ihre Vorteile bei uns!
✔ Spezialisierte Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht:
👉 Neben unseren spezialisierten Strafverteidigern unterstützen Sie auch unsere Experten aus dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerberatern.
✔ Schnelle & diskrete Beratung in Kempten
✔ Individuelle Verteidigungsstrategien für Manager & Unternehmen
✔ Erfahrung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren
📞 Jetzt Erstberatung vereinbaren! → 0831 / 960 873 0
📍 Kanzlei-Adresse: Dieselstraße 1, 87435 Kempten


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Checkliste: Was tun bei einer Durchsuchung im Unternehmen?
- Ruhe bewahren
- Das Empfangspersonal kontaktiert den firmeninternen Durchsuchungsbeauftragten bzw. die Rechtsabteilung oder Geschäftsführung
- Bitten Sie die Beamten in einen separaten Raum (z.B. Konferenzraum)
- Teilen Sie mit, dass Sie kooperieren werden und bitten Sie darum, dass bis zum Eintreffen des Anwalts gewartet wird
- Anwalt anrufen und mitteilen dass es eilt! - 📞 0831-960873-0
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und senden Sie diesen per Mail aninfo@menzundpartner.de
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss erklären – Was ist der Tatvorwurf, wer ist betroffen?
- Grundsätzlich keine Unterlagen freiwillig herausgeben – Ermittler sollen beschlagnahmen; nur sofern durch die Durchsuchung und Beschlagnahme weiteres belastendes Material gefunden würde kommt freiwillige Herausgabe in Betracht
- Behalten Sie im Auge, dass nur die vom Beschluss umfassten Gegenstände herausgegeben werden
- Mitarbeiter anweisen, keine Aussagen zu machen
- Geben Sie ohne Rücksprache mit einem Anwalt keine Passwörter, Zugangscodes oder Entsperrcodes für Mobiltelefone heraus
- Protokoll verlangen

Nach der Durchsuchung
- Keine Mails, Chats oder schriftliche Kommunikation über den Tatvorwurf
👉Mobiltelefone oder Computer könnten bei einer zweiten Durchsuchung beschlagnahmt werden
- Keine Telefongespräche oder Gespräche über den Tatvorwurf
👉 Telefongespräche können bei Vorliegen eines Beschlusses abgehört werden
👉 Unbeteiligte Personen könnten als Zeugen geladen werden und müssten über das Gespräch aussagen
👉 Andere Beschuldigte könnten über das Gespräch berichten, um sich selbst Vorteile zu verschaffen
- Keine Erklärungen an die Presse ohne Rücksprache mit einem Anwalt
📌 Wichtig: Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind oft kompliziert – mit uns haben Sie Experten an Ihrer Seite!

📌 FAQ – Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht