Definition Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist im Ergebnis eine schriftliches Straffestsetzung, die ohne Hauptverhandlung von einem Richter erlassen wird. Er dient dazu, bei bestimmten Delikten ein schnelles und effizientes Strafverfahren zu ermöglichen.
Der Strafbefehl enthält eine Sanktion, beispielsweise eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Beschuldigte kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, woraufhin es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ein Strafbefehl setzt voraus, dass die Schuld des Beschuldigten hinreichend klar erscheint und mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Wenn eine unangenehme Gerichtsverhandlung vermieden werden soll, kann ein Anwalt bei passenden Straftaten auch auf den Erlass eines Strafbefehls hinwirken.