Unterschied zwischen Beleidigung und anderen Delikten
Beleidigung (§ 185 StGB) ist ein Delikt, das die Ehre einer Person angreift durch herabsetzende Äußerungen oder Handlungen. Im Gegensatz zu anderen Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstahl, die physisches Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit betreffen, zielt die Beleidigung auf den seelisch-geistigen Bereich ab. Beleidigungen sind strafbar, wenn sie bestimmte Schwelle der Sozialadäquanz überschreiten.
Die Strafe für Beleidigung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein, bei öffentlicher Beleidigung oder Beleidigung gegenüber Dritten kann das Strafmaß variieren. Ein Strafantrag ist oft notwendig, damit die Tat verfolgt wird. Andere Delikte wie Verleumdung oder üble Nachrede haben ähnliche Schutzgüter, unterscheiden sich aber in der Art der Herabsetzung und der Notwendigkeit des Wahrheitsgehalts.