Person mit Kapuze schreit

Beleidigung

Ein kurzer Überblick

Beleidigung § 185 StGB

 

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Strafverteidiger

Einleitung zum Begriff 'Beleidigung'

 

Beleidigung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und beschreibt eine Äußerung oder Handlung, die darauf abzielt, die Ehre einer anderen Person zu verletzen. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird die Beleidigung in § 185 StGB behandelt.

 

Eine Beleidigung kann gegenüber einer Einzelperson oder einem Beamten (Beamtenbeleidigung StGB) erfolgen und ist grundsätzlich strafbar. Das Strafmaß für Beleidigung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe umfassen, wobei die Strafe für Beleidigung je nach Schwere des Falls variiert.

 

Für die Verfolgung einer Beleidigung ist meist ein Strafantrag erforderlich. Die Definition von Beleidigung und die Abgrenzung zu zulässiger freier Meinungsäußerung sind juristisch nicht immer eindeutig und können im Einzelfall komplex sein.

Person schreit
Definition, Strafe und Strafantrag
Definition Beleidigung

Der Begriff "Beleidigung" ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) unter § 185 definiert. Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand eine andere Person vorsätzlich ehrenrührig bewertet und dadurch deren Ehre verletzt. Beleidigungen sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Tatbestand der Beleidigung erfordert einen Strafantrag des Betroffenen, es sei denn, die Tat wird von Amts wegen verfolgt, etwa bei einer Beleidigung gegenüber Beamten (Beamtenbeleidigung).

Strafantrag

Beleidigung wird nach § 194 StGB in den meisten Fällen nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.

Beleidigung Strafe

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Strafmaß wird auch berücksichtigt, ob der Täter bereits (einschlägige) Vorstrafen hat und ob der Täter die Tat einräumt.

Strafverteidigung

 

Bei Beleidigung bestehen je nach Aktenlage oft gute Verteidigungsmöglichkeiten.

 

Häufig fehlen bei verbalen Äußerungen bereits objektive Beweismittel, sodass nur Aussage gegen Aussage steht. Zudem kann bei vielen Äußerungen keine scharfe Abgrenzung zur zulässigen Meinungsäußerung gezogen werden.

 

In vielen Fällen betrifft der Vorwurf der Beleidigung auch nur einen Sachverhalt der sich in der Gesamtwürdigung als nicht sonderlich drastisch darstellt. In der Praxis kommt häufig eine Verweisung auf den Privatklageweg oder der Erlass eines Strafbefehls in Betracht. Ein frühzeitiges Einschalten des Anwalts kann Ihnen hier ggf. eine Gerichtsverhandlung ersparen.

Person mit Kapuze schreit

Voraussetzungen für eine Beleidigung

 

Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt voraus, dass eine Person eine andere mit absichtlichen Äußerungen oder Handlungen herabwürdigt. Dies kann verbal, schriftlich oder durch Gesten geschehen. Die Beleidigung muss dabei an den Betroffenen gerichtet sein oder zumindest in dessen Beisein erfolgen. Es ist auch möglich, dass eine Beleidigung gegenüber Dritten geäußert wird, sofern sie dem Betroffenen bekannt wird. Öffentliche Beleidigungen können das Strafmaß erhöhen. Für eine Strafverfolgung ist in der Regel ein Strafantrag des Beleidigten notwendig. Die Strafe für Beleidigung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein. Beleidigungen sind strafbar und können bei Beamtenbeleidigung zu höheren Strafen führen. Der Tatbestand der Beleidigung umfasst auch indirekte Formen wie durch Gesten oder Bilder.

Unterschied zwischen Beleidigung und anderen Delikten

 

Beleidigung (§ 185 StGB) ist ein Delikt, das die Ehre einer Person angreift durch herabsetzende Äußerungen oder Handlungen. Im Gegensatz zu anderen Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstahl, die physisches Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit betreffen, zielt die Beleidigung auf den seelisch-geistigen Bereich ab. Beleidigungen sind strafbar, wenn sie bestimmte Schwelle der Sozialadäquanz überschreiten.

 

Die Strafe für Beleidigung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein, bei öffentlicher Beleidigung oder Beleidigung gegenüber Dritten kann das Strafmaß variieren. Ein Strafantrag ist oft notwendig, damit die Tat verfolgt wird. Andere Delikte wie Verleumdung oder üble Nachrede haben ähnliche Schutzgüter, unterscheiden sich aber in der Art der Herabsetzung und der Notwendigkeit des Wahrheitsgehalts.

Person beleidigt

Beispiele für Beleidigungs-situationen

 

Beleidigungen können in verschiedenen Formen auftreten, etwa als beleidigende Worte, Gesten oder Handlungen, die darauf abzielen, eine Person zu kränken. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Beleidigung in § 185 StGB geregelt. Beispiele für Beleidigungssituationen sind:

  • Verbal: Beschimpfungen oder herabsetzende Äußerungen gegenüber einer Person.
  • Schriftlich: Diffamierende Inhalte in Briefen, E-Mails oder sozialen Medien.
  • Körperlich: Eine obszöne Geste, die jemanden herabwürdigt.
  • Öffentliche Beleidigung: Kränkende Aussagen über jemanden in der Öffentlichkeit.
  • Beleidigung gegenüber Dritten: Abfällige Äußerungen über eine Person, die an Dritte gerichtet sind.
  • Beamtenbeleidigung: Speziell ehrverletzende Handlungen gegen Amtsträger.
Person in Haft
Häufig gestellte Fragen