Person mit Kapuze schreit

Beleidigung

Beleidigung – Strafrechtliche Folgen & Verteidigung

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Was ist Beleidigung nach § 185 StGB?

Beleidigung ist eine strafbare Handlung, die darauf abzielt, die Ehre und Würde einer anderen Person durch herabsetzende Äußerungen oder Gesten zu verletzen.
Definition: Eine vorsätzliche, ehrverletzende Bewertung einer Person, die deren Ansehen schädigt.
Anwendungsbereich: Kann gegenüber Einzelpersonen, in der Öffentlichkeit oder auch gegenüber Amtsträgern (Beamtenbeleidigung) erfolgen.
Strafantrag: In den meisten Fällen ist ein Strafantrag des Beleidigten notwendig, es sei denn, die Tat betrifft Beamte.
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Strafe und Strafantrag
Welche Strafe droht bei einer Beleidigung?
Laut § 185 StGB drohen bei einer Beleidigung folgende Strafen:
Geldstrafe (häufigste Sanktion)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Bei öffentlicher Beleidigung oder Tätlichkeiten: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Das Strafmaß hängt ab von:
Schwere der Beleidigung
Ob die Beleidigung öffentlich geäußert wurde
Ob es sich um eine Beamtenbeleidigung handelt
Vorstrafen des Täters
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Strafantrag und Strafverfolgung bei Beleidigung
Beleidigung wird nur verfolgt, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt (§ 194 StGB). Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis der Tat.
🚨 Ausnahme: Beleidigungen gegen Beamte können auch ohne Strafantrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Unser Strafverteidiger-Team in Kempten analysiert, ob das Verfahren eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen werden kann.

Verteidigungsstrategien bei Beleidigungsvorwürfen

Unsere Experten für Strafrecht in Kempten entwickeln individuell angepasste Verteidigungsstrategien, z. B.:
Fehlende objektive Beweismittel: Oft stehen nur Aussagen gegen Aussagen, wodurch Zweifel entstehen.
Abgrenzung zur freien Meinungsäußerung: Manche Äußerungen fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Verweis auf den Privatklageweg: Bei geringem Tatbestand kann das Verfahren eingestellt werden.
Mildernde Umstände: Provokationen oder situative Besonderheiten können die Strafe reduzieren.
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Beispiele für Beleidigungs-situationen

Verbal: Beschimpfungen wie „Idiot“ oder „Dummkopf“
Gesten: Zeigen des Mittelfingers im Straßenverkehr
Schriftlich: Beleidigende Nachrichten per WhatsApp oder E-Mail
In sozialen Medien: Diffamierende Kommentare auf Facebook oder Instagram
Gegen Beamte: Beleidigung eines Polizisten während einer Verkehrskontrolle
Je nach Schwere kann die Strafe variieren – lassen Sie sich frühzeitig von einem Strafverteidiger beraten!
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Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
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Häufige Fragen zur Beleidigung (§ 185 StGB)