Laut § 185 StGB drohen bei einer Beleidigung folgende Strafen:
✅ Geldstrafe (häufigste Sanktion)
✅ Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
✅ Bei öffentlicher Beleidigung oder Tätlichkeiten: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Das Strafmaß hängt ab von:
✅ Schwere der Beleidigung
✅ Ob die Beleidigung öffentlich geäußert wurde
✅ Ob es sich um eine Beamtenbeleidigung handelt
✅ Vorstrafen des Täters
👉 Wir prüfen Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung!