
Betäubungsmittel-strafrecht Kempten – Ihr Strafverteidiger bei Drogendelikten 🌿⚖️
Anwalt für Betäubungsmittel-strafrecht in Kempten – Menz & Partner
Drogenstrafverfahren haben oft weitreichende Konsequenzen: hohe Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Hausdurchsuchungen und berufliche Folgen. Wer einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschuldigt wird, sollte schnell handeln und keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand machen.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht in Kempten setzen sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – ob Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.
📞 Jetzt Erstberatung vereinbaren: 0831-960873-0

Was zählt zum Betäubungsmittel-strafrecht?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt alle Straftaten rund um illegale Substanzen. Besonders relevant sind:
- Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
- Handel und Abgabe von Drogen (§ 29 BtMG)
- Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG)
- Schwere Fälle (nicht geringe Menge, bandenmäßiger Handel) (§ 30a BtMG)
1️⃣ Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) 🌱
Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich strafbar – selbst bei geringen Mengen. Gerichte unterscheiden zwischen Eigenbedarf und Handelsabsicht.
Mögliche Strafen:
❌ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
❌ Führerscheinentzug möglich (auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr)
❌ Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Eigentum
❌ Führerscheinentzug möglich (auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr)
❌ Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Eigentum

2️⃣ Handel und Abgabe von Drogen (§ 29 BtMG) 💰
Wer mit Drogen handelt, riskiert deutlich härtere Strafen als beim bloßen Besitz. Bereits die Weitergabe an Freunde kann als Handel gewertet werden.
Mögliche Strafen:
❌ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mehr
❌ Keine Möglichkeit auf Geldstrafe bei gewerbsmäßigem Handel
❌ Vermögenseinziehung: Ihr Besitz kann konfisziert werden
❌ Keine Möglichkeit auf Geldstrafe bei gewerbsmäßigem Handel
❌ Vermögenseinziehung: Ihr Besitz kann konfisziert werden

3️⃣ Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG) – Drogen aus dem Ausland 🌍
Schon das Mitbringen kleiner Mengen aus dem Ausland ist strafbar. Je nach Menge gelten verschärfte Strafen.
Mögliche Strafen:
❌ Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe bei nicht geringer Menge
❌ Haftstrafen bereits bei kleineren Mengen möglich
❌ Zusätzliche Zollvergehen
❌ Haftstrafen bereits bei kleineren Mengen möglich
❌ Zusätzliche Zollvergehen

4️⃣ Schwere Fälle & Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG) 🚨
Wenn Drogenhandel bandenmäßig oder mit Waffen geschieht, drohen drakonische Strafen.
Mögliche Strafen:
❌ Mindeststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe
❌ Kein Bewährungsantrag möglich
❌ Vermögenseinzug & langjährige Strafverfolgung
❌ Kein Bewährungsantrag möglich
❌ Vermögenseinzug & langjährige Strafverfolgung


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✔ Schnelle & diskrete Hilfe
✔ Individuelle Verteidigungsstrategien
✔ Standort in Kempten für persönliche Beratung
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Betäubungsmittelstrafrecht
