Das müssen Sie wissen
Eine Hausdurchsuchung ist ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, welches in Deutschland durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt ist. Sie darf nur durch die Justiz oder Polizei unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, beispielsweise zur Gefahrenabwehr, zur Suche nach Beweismitteln oder zur Festnahme von Personen.
Rechtliche Grundlagen für Hausdurchsuchungen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und im Polizeirecht der Länder. Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden, außer in Notfällen, wo Gefahr im Verzug ist. Die Durchführung muss verhältnismäßig sein, die Privatsphäre der Betroffenen so wenig wie möglich beeinträchtigen und die Betroffenen sind im Nachhinein über die Durchsuchung und deren Gründe zu informieren.
Anordnung: Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel durch einen Richter angeordnet. In Notfällen kann sie auch von Staatsanwaltschaft oder Polizei veranlasst werden.
Durchführung: Die Polizei betritt das zu durchsuchende Objekt, oft zu einem unerwarteten Zeitpunkt, um Beweismittel sicherzustellen. Die Bewohner müssen den Zutritt gewähren.
Dokumentation: Die Beamten müssen die Durchsuchung dokumentieren und eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände erstellen.
Rechte der Betroffenen: Betroffene haben das Recht, anwesend zu sein und einen Anwalt zu kontaktieren.
Nachbereitung: Nach der Durchsuchung können Rechtsmittel gegen die Maßnahme eingelegt werden.
Verdacht auf eine Straftat: Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass in einer Wohnung Beweismittel für eine Straftat zu finden sind.
Gefahrenabwehr: Bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, um diese abzuwehren.
Vollstreckung von Haftbefehlen: Wenn Personen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, vermutet werden.
Sicherstellung von Vermögenswerten: Im Rahmen von Ermittlungen zu Vermögensdelikten, wie Betrug oder Erpressung, zur Sicherstellung illegal erlangter Vermögenswerte.
Anordnung durch Richter und Gefahr im Verzug sind zwei unterschiedliche Rechtskonzepte, die im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Maßnahmen stehen. Eine Anordnung durch den Richter erfolgt im Rahmen der rechtlichen Prozesse, wobei ein Richter nach Prüfung der Sachlage eine formelle Entscheidung trifft, die beispielsweise eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme erlaubt. Dieses Vorgehen sichert die Grundrechte und dient der Gewaltenteilung, indem die Judikative die Exekutive kontrolliert. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn eine unmittelbare Reaktion erforderlich ist, um schwere Schäden zu verhindern oder eine flüchtige Gelegenheit zu nutzen. In solchen Fällen darf die Polizei oder eine andere Exekutivbehörde ohne vorherige richterliche Anordnung handeln, um die Gefahr abzuwenden. Dies ist eine Ausnahme von der Regel, die schnelles Handeln in Notfallsituationen ermöglicht.