Definition und rechtliche Grundlagen einer Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung ist ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, welches in Deutschland durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt ist. Sie darf nur durch die Justiz oder Polizei unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, beispielsweise zur Gefahrenabwehr, zur Suche nach Beweismitteln oder zur Festnahme von Personen.
Rechtliche Grundlagen für Hausdurchsuchungen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und im Polizeirecht der Länder. Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden, außer in Notfällen, wo Gefahr im Verzug ist. Die Durchführung muss verhältnismäßig sein, die Privatsphäre der Betroffenen so wenig wie möglich beeinträchtigen und die Betroffenen sind im Nachhinein über die Durchsuchung und deren Gründe zu informieren.