Wann darf eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden?
Eine Hausdurchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. In Deutschland ist die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Artikel 13 Grundgesetz (GG) geschützt. Eine Durchsuchung darf nur erfolgen, wenn:
✅Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt (§ 102, § 105 StPO).
✅Gefahr im Verzug besteht – dann kann die Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen.
✅Eine Person aufgrund eines Haftbefehls gesucht wird.
✅Beweismittel zu einer Straftat vermutet werden.
Wichtig: Ohne richterlichen Beschluss ist eine Durchsuchung nur in Ausnahmefällen erlaubt.