Das Bild zeigt das Blaulicht eines Polizeiautos

Hausdurchsuchung

Haus-durchsuchung: Verhalten Sie sich richtig

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Wann darf eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden?

Eine Hausdurchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. In Deutschland ist die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Artikel 13 Grundgesetz (GG) geschützt. Eine Durchsuchung darf nur erfolgen, wenn:
Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt (§ 102, § 105 StPO).
Gefahr im Verzug besteht – dann kann die Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen.
Eine Person aufgrund eines Haftbefehls gesucht wird.
Beweismittel zu einer Straftat vermutet werden.
Wichtig: Ohne richterlichen Beschluss ist eine Durchsuchung nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Anwalt zeigt mit Finger auf Waage
Polizeihund für Durchsuchung

Ablauf einer Haus-durchsuchung durch die Polizei

  • Anordnung: Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel durch einen Richter angeordnet. In Notfällen kann sie auch von Staatsanwaltschaft oder Polizei veranlasst werden.
  • Durchführung: Die Polizei betritt das zu durchsuchende Objekt, oft zu einem unerwarteten Zeitpunkt, um Beweismittel sicherzustellen. Die Bewohner müssen den Zutritt gewähren.
  • Dokumentation: Die Beamten müssen die Durchsuchung dokumentieren und eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände erstellen.
  • Rechte der Betroffenen: Betroffene haben das Recht, anwesend zu sein und einen Anwalt zu kontaktieren.
  • Nachbereitung: Nach der Durchsuchung können Rechtsmittel gegen die Maßnahme eingelegt werden.

Hausdurchsuchung: Ihre Rechte als Betroffener

Ruhe bewahren & nicht in Panik geraten – Vermeiden Sie Widerstand oder unüberlegte Aussagen.
Durchsuchungsbeschluss prüfen – Wer ist betroffen? Welche Straftat liegt zugrunde? Was darf durchsucht werden?
Rechtsbeistand anfordern – Sie haben das Recht, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren.
Nichts unterschreiben! – Keine freiwilligen Erklärungen oder Aussagen ohne anwaltliche Beratung abgeben.
Zeugen hinzuziehen – Falls möglich, sollten unbeteiligte Dritte als Zeugen anwesend sein.
Protokoll verlangen & überprüfen – Lassen Sie sich eine Kopie der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
Mann wird von Polizei festgenommen
Logo der Kanzlei Menz und Partner auf blauem Hintergrund und Schrift: Effektive Strafverteidigung

Mögliche Gründe für eine Haus-durchsuchung

  • Verdacht auf eine Straftat: Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass in einer Wohnung Beweismittel für eine Straftat zu finden sind.
  • Gefahrenabwehr: Bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, um diese abzuwehren.
  • Vollstreckung von Haftbefehlen: Wenn Personen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, vermutet werden.
  • Sicherstellung von Vermögenswerten: Im Rahmen von Ermittlungen zu Vermögensdelikten, wie Betrug oder Erpressung, zur Sicherstellung illegal erlangter Vermögenswerte.
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Unterschiede zwischen Anordnung durch Richter und Gefahr im Verzug

Anordnung durch Richter und Gefahr im Verzug sind zwei unterschiedliche Rechtskonzepte, die im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Maßnahmen stehen. Eine Anordnung durch den Richter erfolgt im Rahmen der rechtlichen Prozesse, wobei ein Richter nach Prüfung der Sachlage eine formelle Entscheidung trifft, die beispielsweise eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme erlaubt. Dieses Vorgehen sichert die Grundrechte und dient der Gewaltenteilung, indem die Judikative die Exekutive kontrolliert. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn eine unmittelbare Reaktion erforderlich ist, um schwere Schäden zu verhindern oder eine flüchtige Gelegenheit zu nutzen. In solchen Fällen darf die Polizei oder eine andere Exekutivbehörde ohne vorherige richterliche Anordnung handeln, um die Gefahr abzuwenden. Dies ist eine Ausnahme von der Regel, die schnelles Handeln in Notfallsituationen ermöglicht.
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Justitia Statue

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Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
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Häufig gestellte Fragen