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Was kostet eine Strafanzeige?


27.01.2025
Die Frage nach den Kosten beschäftigt viele Menschen, die mit dem Gedanken spielen, Strafanzeige zu erstatten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, von der Anzeigenerstattung bis hin zu möglichen Folgekosten. In diesem Artikel erklären wir, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, und was Sie in diesem Zusammenhang wissen sollten.

1. Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines vermeintlichen Straftatbestands an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Sie dient der Strafverfolgung und ist ein wichtiger Schritt, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu initiieren. Eine Strafanzeige kann sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden oder Unternehmen erstattet werden.

2. Kosten für die Erstattung einer Strafanzeige

Erstattung der Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft:
In der Regel entstehen Ihnen keine direkten Kosten, wenn Sie eine Strafanzeige erstatten. Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft nehmen die Anzeige ohne Gebühren entgegen und beginnen die Ermittlungen. Dies gilt für alle Arten von Straftaten, wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug.
Ausnahme: Falsche Anzeige
Wenn leichtfertig oder vorsätzlich eine unwahre Anzeige erstattet wurde, dann können diese Kosten dem Anzeigenden nach § 469 StPO auferlegt werden.
Tipp:
  • Geben Sie den Sachverhalt der Polizei genau so wieder, wie Sie ihn wissen. Teilen Sie klar mit, wenn Sie etwas nicht wissen, nur vermuten, oder sich nicht ganz sicher sind.
  • Sammeln Sie so viele objektive Beweismittel, wie Sie können. Dies können bei einer Körperverletzung zum Beispiel Fotos der Verletzungen oder der Gang zu einem Arzt sein, aber auch die Personalien von Augenzeugen.
  • Damit verhindern Sie, dass Ihnen im Nachhinein die bewusste Schilderung unwahrer Tatsachen unterstellt wird. Die Polizei kann anhand Ihrer wahrheitsgemäßen Schilderung selbst entscheiden, ob sich Ermittlungen überhaupt lohnen.

3. Folgekosten während des Verfahrens

Wenn Ihre Strafanzeige zu einem Ermittlungsverfahren oder sogar zu einer Gerichtsverhandlung führt, können folgende Kosten entstehen. Hierzu zählen:
  • Kosten für einen Anwalt:
Wenn Sie sich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten lassen, können Honorarkosten entstehen. Die Höhe sollten Sie vorab mit Ihrem Anwalt besprechen.
In besonders gravierenden Delikten kann Ihnen ein Nebenklagevertreter nach § 397a Abs. 1 StPO beigeordnet werden. Der Geschädigte hat als Nebenkläger dann kein Kostenrisiko.
  • Privatklage:
Sollte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, sondern das Verfahren auf den Privatklageweg verweisen, so kann der Geschädigte die sogenannte "Privatklage" erheben. Bei diesem Verfahren muss der Geschädigte selbst mit den Kosten des Verfahrens in Vorleistung gehen und erhält diese nur bei einer Verurteilung erstattet. Über die Erfolgsaussichten dieses Wegs und das Kostenrisiko sollten Sie sich zuerst bei einem Anwalt informieren.

4. Verfahrenskosten im Falle einer Verurteilung oder eines Freispruchs

Wenn der Angeklagte im Strafverfahren verurteilt wird, werden diesem in der Regel die Kosten des Verfahrens auferlegt. Sollte der Angeklagte jedoch freigesprochen werden, können diese Kosten unter Umständen auch auf die Staatskasse umgelegt werden. Den Anzeigeerstatter treffen keine weiteren Kosten.

6. Fazit

Die Erstattung einer Strafanzeige selbst ist grundsätzlich kostenlos. Das größte Kostenrisiko besteht darin, wenn eine unwahre Anzeige erstattet wird und der Polizei grundlos Aufwand bereitet wird.
Dies können Sie vermeiden, wenn Sie möglichst viele objektive Beweismittel sammeln und der Polizei genau erklären, was Sie woher und mit welcher Sicherheit wissen.
In geeigneten Fällen unterstützen wir Mandanten bei der Einreichung der Strafanzeige und der Vertretung als Geschädigter im Strafverfahren. Dies ist jedoch regelmäßig nur bei gravierenderen Straftaten der Fall. Gerne können Sie uns eine unverbindliche Anfrage übersenden.

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