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Erbengemeinschaft: Wer bekommt den Erbschein?


29.01.2025
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn eine verstorbene Person (Erblasser) mehrere Erben hinterlässt. Die Erben werden gemeinschaftlich Inhaber des gesamten Nachlasses und können nur gemeinsam über die Erbschaft verfügen. Um sich als rechtmäßige Erben ausweisen zu können, benötigen sie oft einen Erbschein.
Wozu dient der Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist nach, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen häufig einen Erbschein, um Nachlassangelegenheiten zu regeln.
Tipp: Nicht immer ist ein kostenpflichtiger Erbschein notwendig.
  • Wenn sich die Erbfolge nach einem notariellen Testament oder Erbvertrag richtet, dann ersetzt dieses den Erbschein.
  • Ein eindeutiges Testament nebst Eröffnungsniederschrift genügt in der Regel zur Legitimation bei der Bank.
  • Ist dagegen Grundbesitz vorhaben und gibt es kein notarielles Testament, so ist ein Erbschein zur Berichtigung des Grundbuchs notwendig.
Wer kann den Erbschein beantragen?
Jeder Miterbe der Erbengemeinschaft ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen. Der Antrag kann beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden. Die Ausstellung des Erbscheins erfolgt jedoch nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und etwaige Unklarheiten zur Erbfolge geklärt sind.
Muss die gesamte Erbengemeinschaft zustimmen?
Grundsätzlich kann jeder Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, ohne dass alle Erben zustimmen müssen. Die Miterben werden von dem Antrag aber benachrichtigt und können Einwände geltend machen. Das Verfahren wird dann streitig und dem Richter vorgelegt.
Spätestens dann kann es ratsam sein, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auch wenn bei vielen Formularen des Nachlassgerichts angekreuzt werden kann, dass ein Erbschein benötigt wird, so ist dies noch nicht der Antrag.
Denn für die Beantragung eines Erbscheins müssen Sie zwingend zu einem Notar oder dem Nachlassgericht, da Sie eine eidesstattliche Versicherung über einige Angaben abgeben müssen.
Bei Vereinbarung des Termins empfiehlt es sich nachzufragen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Kosten für den Erbschein
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühren.
Wer erhält den Erbschein ausgehändigt?
Der Erbschein wird dem oder den Antragstellern ausgehändigt. Allerdings können auch die Miterben eine Ausfertigung des Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen.
Fazit
In einer Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe den Erbschein beantragen, auch wenn nicht alle Erben zustimmen. Da das Verfahren mit rechtlichen Hürden verbunden sein kann, empfiehlt es sich bei Uneinigkeiten, eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Erbrecht zu konsultieren. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und die Nachlassabwicklung effizient gestalten.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Erbscheinantrag oder innerhalb einer Erbengemeinschaft? Unsere Kanzlei in Kempten, Illertissen und Memmingen steht Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

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