In einem Fall am Bahnhof kam es zu einem schweren Personenschaden im Gleisbett. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Person ein, die den Zug gefahren hatte und die unsere Kanzlei Menz & Partner verteidigte.
Nach der Akteneinsicht kamen wir zu dem klaren Ergebnis: Unser Mandant traf keinerlei Schuld an dem Vorfall. In einer umfassenden Stellungnahme legten wir dar, warum kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation – das Verfahren wurde eingestellt.
Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig eine fundierte Verteidigung ist, um ungerechtfertigte Anschuldigungen abzuwehren.
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