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Wie lange kann man nachträglich Anzeige erstatten?


11.03.2025
Wer eine Straftat beobachtet oder selbst betroffen ist, stellt sich oft die Frage: Wie lange kann man nachträglich Anzeige erstatten? Die Antwort hängt von der jeweiligen Tat und den gesetzlichen Verjährungsfristen ab. Zudem spielt die Beweislage eine entscheidende Rolle, denn je länger man wartet, desto schwieriger kann es werden, eine Straftat nachzuweisen.

Strafanzeige ohne Frist

Grundsätzlich kann eine Strafanzeige jederzeit erstattet werden. Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer eine Anzeige erfolgen muss. Allerdings bedeutet dies nicht, dass eine Tat unbegrenzt verfolgt werden kann. Hier greift das Konzept der Verjährung.

Strafrechtliche Verjährung: Wie lange ist eine Strafverfolgung möglich?

Die Verjährungsfrist bestimmt, wie lange eine Straftat nach ihrer Begehung noch strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Fristen sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und hängen von der Schwere der Tat ab:
Leichte Vergehen (z. B. Beleidigung, Diebstahl geringwertiger Sachen): 3 Jahre
Mittelschwere Straftaten (z. B. Betrug, einfache Körperverletzung): 5 Jahre
Schwere Straftaten (z. B. besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung): 10 Jahre
Besonders schwere Straftaten (z. B. Mord, Völkermord): keine Verjährung
Wenn die Straftat bereits verjährt ist, dann besteht ein Verfahrenshindernis und das Strafverfahren wird nicht aufgenommen oder sehr schnell wieder eingestellt.

Fristbeginn und Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem die Tat begangen wurde. In bestimmten Fällen kann sie jedoch erst später einsetzen, beispielsweise bei Sexualstraftaten gegen Kinder, wo die Frist erst mit Erreichen der Volljährigkeit des Opfers beginnt. Zudem kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden, etwa durch Maßnahmen im Ermittlungsverfahren.

Bedeutung der Beweislage: Warum schnelles Handeln wichtig ist

Auch wenn eine Strafanzeige grundsätzlich jederzeit gestellt werden kann, wird die Beweisführung mit zunehmender Zeit schwieriger. Wichtige Beweise können verlorengehen oder an Beweiskraft verlieren:
Zeugen: Erinnerungen verblassen mit der Zeit, und Zeugen sind möglicherweise nicht mehr auffindbar oder verstorben.
Sachbeweise: Spuren wie DNA, Fingerabdrücke oder Videoaufnahmen können nach einer gewissen Zeit nicht mehr vorhanden oder verwertbar sein.
Dokumente: Beweisunterlagen, wie Verträge oder Nachrichten, können gelöscht oder vernichtet werden.
Daher ist es ratsam, eine Anzeige so früh wie möglich zu erstatten, um die bestmöglichen Erfolgschancen bei der Aufklärung der Straftat zu haben.

Fazit: Anzeige erstatten trotz Verjährung?

Auch wenn eine Tat verjährt ist, kann eine Anzeige in manchen Fällen sinnvoll sein. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft prüft dann, ob noch eine Strafverfolgung möglich ist. Zudem kann eine Anzeige helfen, weitere Taten des Beschuldigten zu verhindern oder zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.
Haben Sie Fragen zur Verjährung oder möchten eine Anzeige erstatten? Die Kanzlei Menz & Partner steht Ihnen mit kompetenter Rechtsberatung zur Seite.
Weitere Artikel zum Strafrecht finden Sie auch auf unserer Seite Strafrecht Kempten

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