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Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?


31.01.2025
Ein privates Testament ist eine weit verbreitete Möglichkeit, den eigenen letzten Willen rechtskräftig festzuhalten. Doch wann muss ein privates Testament beim Nachlassgericht? In diesem Artikel erfahren Sie, was vor und nach dem Erbfall zu beachten ist.

1. Was ist ein Testament

Mit dem Tod einer Person geht dessen Vermögen automatisch auf den oder die Erben über. Der Erblasser kann durch ein privates Testament verfügen, auf wer der oder die Erben sein sollen. Ein Testament muss nicht beim Notar errichtet werden, sondern kann auch eigenhändig geschrieben werden.
Wichtig:
  • Das private Testament muss eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden. Es darf keine Schreibmaschine oder ein ausgedrucktes Formular verwendet werden.
  • Die fehlende Angabe von Ort und Datum machen das Testament nicht von vornherein unwirksam, kann bei unterschiedlichen nicht datierbaren Testamenten aber zu großen Problem führen. Die Angabe von Ort und Datum ist daher unbedingt zu empfehlen.
  • Viele Erbstreitigkeiten entstehen aus unglücklich formulierten Testamenten. Wir empfehlen Ihnen, sich auch beim privaten Testament den Text von einem Anwalt für Erbrecht vorformulieren zu lassen.

2. Muss das Testament nach Errichtung sofort zum Nachlassgericht?

Gemäß § 2259 BGB besteht eine gesetzliche Verpflichtung, ein privates Testament nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Es gibt aber keine Verpflichtung, ein Testament zu Lebzeiten des Testierenden beim Nachlassgericht abzugeben. Allerdings kann das Testament bereits lebzeitig hinterlegt werden. Dies hat den Vorteil, dass das Testament nicht unterschlagen, gestohlen oder abhanden kommen kann.

3. Wann muss das Testament zum Nachlassgericht?

Spätestens nach dem Erbfall muss das Testament aber unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden, damit dieses die richten Erben benachrichtigen kann.
  • Wer muss das Testament abgeben?
    • Diese Pflicht gilt für jeden, der das Testament findet oder in Besitz hat. Die Pflicht erstreckt sich auf alle Dokumente, die möglicherweise einen letzten Willen verkörpern, also im Zweifel auch Entwürfe.
  • Welche Fristen gelten?
    • Das Testament muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Todes beim Nachlassgericht eingereicht werden.
    • Ein absichtliches Zurückhalten des Testaments kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

4. Welche Folgen hat die Nichtabgabe des Testaments nach dem Erbfall?

Die unterlassene Abgabe eines privaten Testaments kann erhebliche rechtliche Folgen haben:
  • Urkundenunterdrückung: Wer das Testament absichtlich unterschlägt oder zerstört, macht sich nach § 274 StGB strafbar.
  • Erbunwürdigkeit: Erben oder andere Beteiligte können nach §§ 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch Anfechtung eine Erbunwürdigkeit geltend machen. Damit verliert der Täter seine Erbansprüche.

5. Vorteile der lebzeitigen Hinterlegung beim Nachlassgericht

Um Streitigkeiten und Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, ein privates Testament schon lebzeitig vorsorglich beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Die Vorteile sind:
  • Sichere Verwahrung: Das Testament kann nicht verloren gehen oder manipuliert werden.
  • Automatische Eröffnung nach dem Tod: Das Nachlassgericht sorgt dafür, dass das Testament nach dem Ableben des Erblassers geprüft und umgesetzt wird.

6. Wie wird ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt?

Die Hinterlegung eines privaten Testaments beim Nachlassgericht ist einfach:
  • Antragstellung:
Der Erblasser reicht sein Testament persönlich beim zuständigen Nachlassgericht ein.
  • Gebühr:
Die Hinterlegung kostet eine einmalige Gebühr (abhängig vom Gerichtsgebührenverzeichnis).
  • Bestätigung:
Der Erblasser erhält eine offizielle Bestätigung über die Hinterlegung.
  • Widerruf:
Das Testament kann jederzeit durch den Errichter herausverlangt werden und trotz Hinterlegung jederzeit durch ein anderes Testament widerrufen werden.

Fazit

Ein privates Testament muss erst nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Wer ein Testament findet oder besitzt, ist dann gesetzlich zur Abgabe verpflichtet. Die lebzeitige Hinterlegung beim Nachlassgericht ist eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme, um den letzten Willen sicher zu bewahren und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Bei Fragen zur Testamentserrichtung stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Erbrecht gerne zur Verfügung. Eine Erstberatung kostet bei uns 250,00 € inkl. USt. Termine sind in unseren Kanzleiräumen in MemmingenKempten und Illertissen sowie telefonisch oder per online-Meeting möglich.

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