Der Begriff Hausfriedensbruch wirft oft Fragen auf. In diesem Beitrag bieten wir eine klare und umfassende Definition des Hausfriedensbruchs und informieren Sie über die möglichen Konsequenzen. Unsere Experten sind bereit, Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Was ist Hausfriedensbruch?
Hausfriedensbruch ist eine strafbare Handlung, bei der eine Person ohne die erforderliche Berechtigung in ein fremdes Gebäude, Grundstück oder eine andere abgegrenzte räumliche Einheit eindringt. Dies geschieht ohne die Einwilligung des Eigentümers oder Bewohners. Die Handlung wird in § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Kernpunkte des Hausfriedensbruchs sind das Eindringen, das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis und die rechtswidrige Natur der Handlung. Hausfriedensbruch kann aber auch darin bestehen,
wer, wenn eine Person ohne Befugnis darin verweilt und auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.
Strafe bei Hausfriedensbruch:
Die Konsequenzen für Hausfriedensbruch variieren je nach den Umständen des Falles. Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis ein Jahr umfassen, insbesondere wenn der Eindringling bereits in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen ist oder die Handlung schwerwiegender war.
Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Dies bedeutet, dass innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag bei der Polizei gestellt werden muss, da sonst ein die Strafverfolgung hinderndes Verfahrenshindernis vorliegt und das Strafverfahren eingestellt wird.
Hausfriedensbruch bei Lost Places
Das Betreten von sogenannten "Lost Places" kann Hausfriedensbruch sein. Falls ein Lost Place als befriedetes Besitztum gilt, d.h., er ist äußerlich erkennbar durch Schutzvorrichtungen gesichert, stellt das Eindringen ein strafbares Vergehen dar. Die Strafe für Hausfriedensbruch an einem Lost Place kann ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr umfassen.
Fazit:
Hausfriedensbruch ist eine strafbare Handlung, bei der ohne Berechtigung in fremde Räumlichkeiten eingedrungen wird. Unsere Anwaltskanzlei Menz und Partner steht Ihnen in Memmingen, Kempten und Illertissen zur Verfügung, um Sie bei rechtlichen Anliegen kompetent zu beraten und zu verteidigen.
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