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14.07.2026

Bewährungsstrafe trotz 200.000 Euro Schaden


Bewährungsstrafe trotz rund 200.000 Euro Schaden – erfolgreiche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Strafverteidigung durch Menz & Partner in einem Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Unseren Mandanten wurde vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nicht abgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Schaden in Höhe von knapp 200.000 Euro aus und erhob Anklage wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB.
Bei Schadenssummen dieser Größenordnung bewegen sich Verfahren regelmäßig in einem Bereich, in dem die Verhängung einer Freiheitsstrafe eigentlich unumgänglich ist. Insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit hohen Beitragsrückständen sieht sich die Verteidigung daher häufig bereits mit dem Risiko erheblicher Freiheitsstrafen konfrontiert.

Umfangreicher Sachverhalt und aufwendige Beweisaufnahme

Bereits die Auswertung der gut 4.000 Seiten langen Ermittlungsakten zeigte, dass es sich um einen umfangreichen und komplexen Sachverhalt handelte. Für eine vollständige gerichtliche Aufarbeitung wäre eine aufwendige Beweisaufnahme mit einer Vielzahl von Zeugen erforderlich gewesen.
Zudem ergaben sich bei der Analyse der Ermittlungen mehrere Ansatzpunkte hinsichtlich der tatsächlichen Zuordnung einzelner Beschäftigungsverhältnisse sowie der Berechnung der angeblich vorenthaltenen Beiträge. Die Verteidigung machte deutlich, dass die Aufklärung sämtlicher relevanter Umstände nur mit erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand möglich gewesen wäre.

Verteidigungsstrategie: Verständigung mit dem Gericht erzielen

Die Strafverteidiger Rechtsanwalt Binder und Rechtsanwältin Sarah Einsiedler konzentrierten sich darauf, die bestehenden Unsicherheiten und Schwachstellen der Ermittlungen herauszuarbeiten und gleichzeitig die Umstände, die für unsere Mandanten sprechen, darzulegen. Vor diesem Hintergrund gelang es, das Gericht von den Risiken und dem außergewöhnlichen Aufwand einer umfassenden Hauptverhandlung zu überzeugen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens konnte schließlich eine Verständigung gemäß § 257c StPO erzielt werden. Das Gericht erklärte sich bereit, für den Fall eines entsprechenden Prozessverhaltens unserer Mandanten einen Strafrahmen zwischen 1 Jahr und 6 Monaten und 2 Jahren Freiheitsstrafe in Aussicht zu stellen und zugleich die Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu ermöglichen.
Dies stellte angesichts der Schadenshöhe und der üblichen Strafzumessungspraxis in Verfahren nach § 266a StGB bereits ein außergewöhnlich günstiges Ergebnis dar.

Ergebnis: 1 Jahr und 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Gericht verhängte letztlich gegen unsere Mandanten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Fall zeigt, dass in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren mit erheblichen Schadenssummen eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und eine strategisch geführte Verteidigung entscheidend sein können. Gerade bei komplexen Sachverhalten mit umfangreicher Beweisaufnahme können sich erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten ergeben, die maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens haben.

Menz & Partner – Ihre Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt betreffen häufig Unternehmer, Geschäftsführer und Verantwortliche von Betrieben. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten geraten Unternehmen schnell in Konflikt mit den sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.
Die Kanzlei Menz & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sowie in weiteren Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir verteidigen Mandanten bundesweit, insbesondere in Kempten, Memmingen, Illertissen und im gesamten Allgäu.
Wenn gegen Sie wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und gegenüber den Ermittlungsbehörden zunächst keine Angaben zur Sache machen.
📞 Kontaktieren Sie Menz & Partner – Ihre erfahrenen Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht im Allgäu
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info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00

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