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die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

Anwalt Strafrecht Memmingen

Unterstrich Überschrift
Anwalt für Strafrecht in Memmingen – erfahrene Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder von einer Durchsuchung oder Festnahme betroffen sind, ist schnelles und rechtlich überlegtes Handeln entscheidend. Die Kanzlei Menz & Partner vertritt Mandanten im Strafrecht in Memmingen, im gesamten Allgäu sowie bundesweit.
Ihre Strafverteidigung im Raum Memmingen wird von auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten der Kanzlei geführt. Eine zentrale Rolle nimmt dabei Rechtsanwältin Sarah Einsiedler ein, die auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie in gerichtlichen Strafverfahren spezialisiert ist.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der frühzeitigen Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. In dieser Phase werden regelmäßig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt – insbesondere bei Vorladungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Haftfragen.
Ziel unserer Verteidigung ist es, Ihre Rechte konsequent zu schützen, belastende Maßnahmen frühzeitig zu prüfen und strafrechtliche Konsequenzen bestmöglich zu begrenzen.
📞 Rufen Sie uns jetzt an: Soforthilfe im Strafrecht!
08331-9500-0
Festnahme oder Durchsuchung?
24h NOTRUF: 0155-65131532
Anwälte und Steuerberater von Menz & Partner.
Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

✅ Warum Menz & Partner im Strafrecht in Memmingen?

  • Spezialisierte Strafverteidigung mit klarem Fokus auf das Ermittlungsverfahren

    Die Kanzlei Menz & Partner ist im Strafrecht in Memmingen sowie im gesamten Allgäu tätig und vertritt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln.
    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren. Bereits bei einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Festnahme ist eine strukturierte rechtliche Verteidigung entscheidend, da in dieser Phase regelmäßig die Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden.
  • Fachlich spezialisierte Strafverteidigung

    Die strafrechtliche Beratung und Verteidigung erfolgt durch auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb eines spezialisierten Teams, das sich ausschließlich mit strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Fragestellungen befasst.
    Im Bereich Strafrecht in Memmingen wird die Verteidigung maßgeblich von Rechtsanwältin Sarah Einsiedler begleitet, die auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie in gerichtlichen Strafverfahren spezialisiert ist.
  • Strukturierte und individuelle Verteidigungsstrategien

    Jeder strafrechtliche Fall wird individuell auf Grundlage der Ermittlungsakte geprüft. Ziel ist die frühzeitige Entwicklung einer klaren Verteidigungsstrategie, insbesondere durch die rechtliche Bewertung der Beweislage und die gezielte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
    Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Vermeidung nachteiliger Aussagen im frühen Verfahrensstadium gelegt.

  • Regionale Erfahrung im Raum Memmingen und Allgäu

    Die Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in Strafverfahren vor den Gerichten in Memmingen und der Region Allgäu. Diese regionale Verankerung ermöglicht eine zielgerichtete Verteidigung unter Berücksichtigung der örtlichen Verfahrensabläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Wir sind für Sie da: Jetzt eine Erstberatung vereinbaren:
📞 08331-95000
Stimmen unserer Mandanten
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Frau Einsiedler war Unfassbar, Sie wusste was Sie tut und war voller Leidenschaft bei dem was Sie tut, zu 200% Empfehlenswert. Ich habe mit vielen Anwälten zu tun aber Sie war wirklich großartig! Noch einmal tausenddank !
google, ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
für Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
"Frau Einsiedler war während des gesamten Prozesses schnell und präzise, nach ein paar Telefonaten hatten wir bereits die ganze Angelegenheit geklärt, und innerhalb kurzer Zeit hat sie das Gewünschte getan und das Problem, wegen dem wir sie kontaktiert hatten, gelöst, ich kann sie für alle strafrechtlichen Angelegenheiten empfehlen, die gesamte Kanzlei war immer freundlich und hilfsbereit!"
google, ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
für Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Frau Einsiedler ist eine sehr gute Anwältin mit echt sehr guten Kenntnissen mit sehr guten Fach wissen bin sehr froh drüber das sie mich vertreten hat und bei kommenden fragen oder klagen wende ich mich gerne an sie würde jeden die frau Einsiedler nur weiter empfählen da ist ihnen sicher geholfen.
google, ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
für Rechtsanwältin Sarah Einsiedler
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Strafverteidiger in Memmingen – konsequente Verteidigung von Anfang an

Im Strafrecht werden die entscheidenden Weichen regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Maßnahmen wie eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Festnahme wirken sich häufig maßgeblich auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens aus. Eine frühzeitige und strukturierte Strafverteidigung ist daher von zentraler Bedeutung.
Als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Memmingen begleitet die Kanzlei Menz & Partner Beschuldigte in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahme bis hin zur Hauptverhandlung vor Gericht.
Im Bereich Strafrecht in Memmingen erfolgt die persönliche Mandatsbearbeitung unter anderem durch Rechtsanwältin Sarah Einsiedler, die auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie in gerichtlichen Strafverfahren spezialisiert ist.
Die Verteidigung erfolgt vor den zuständigen Strafgerichten in der Region, insbesondere vor dem Amtsgericht Memmingen sowie den übergeordneten Gerichten im Allgäu. Ziel ist eine konsequente Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten und eine frühzeitige Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren.
Polizei Blaulicht

Ablauf eines Strafverfahrens – so verteidigen wir Sie in Memmingen

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Bereits in dieser frühen Phase werden die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist daher häufig ausschlaggebend für das Ergebnis.
  1. Erstkontakt und strafrechtliche Einschätzung: Nach einer Vorladung, einer Anhörung oder einer Durchsuchung prüfen wir zunächst die rechtliche Ausgangssituation. Dabei werden die Vorwürfe eingeordnet und erste Handlungsempfehlungen gegeben.
  2. Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage: Im nächsten Schritt beantragen wir Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Beweise vorliegen und wie die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im Strafrecht in Memmingen zu bewerten sind.
  3. Entwicklung der Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Ermittlungsakte entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, frühzeitig auf das Verfahren einzuwirken und belastende Entwicklungen zu vermeiden oder abzumildern.
  4. Ermittlungsverfahren und mögliche Einstellung: In vielen Fällen besteht bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens, etwa mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflagen.
  5. Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Memmingen: Kommt es zu einer Anklage, erfolgt die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht – in der Regel dem Amtsgericht Memmingen oder den übergeordneten Gerichten im Allgäu. Dort vertreten wir Ihre Interessen konsequent und prozessstrategisch ausgerichtet.
  6. Rechtsmittel und Abschluss des Verfahrens: Auch nach einer gerichtlichen Entscheidung prüfen wir mögliche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision und beraten Sie zu den weiteren rechtlichen Konsequenzen, etwa Einträgen im Führungszeugnis.
💡 Wichtiger Hinweis: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache.
Rechtsanwalt Felix Binder der Kanzlei Menz und Partner steht vor dem Kanzleigebäude in Kempten Allgäu

Besondere Expertise im Steuerstrafrecht – Strafverteidigung in Memmingen

Das Steuerstrafrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des Strafrechts und erfordert eine besonders sorgfältige rechtliche Bewertung der steuerlichen und strafrechtlichen Zusammenhänge. Die Kanzlei Menz & Partner berät und verteidigt Mandanten im Steuerstrafrecht in Memmingen, im gesamten Allgäu sowie bundesweit.
Typische Verfahren betreffen insbesondere den Vorwurf der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO, fehlerhafte Steuererklärungen, Umsatzsteuerstraftaten sowie die strafbefreiende Selbstanzeige. Häufig stehen dabei nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Risiken im Raum.
Im Bereich Steuerstrafrecht wird die Verteidigung innerhalb der Kanzlei durch auf Strafrecht und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte begleitet. Dazu zählt unter anderem Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Mayer sowie Rechtsanwältin Sarah Einsiedler, die beide Erfahrung in der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verfügen.
Wir begleiten Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung oder bei Anhörungen durch die Finanzbehörden. Ziel ist stets eine frühzeitige rechtliche Einflussnahme auf das Verfahren, insbesondere zur Vermeidung strafrechtlicher Nachteile und zur Begrenzung wirtschaftlicher Risiken.
📞 Soforthilfe im Steuerstrafrecht – Jetzt vertrauliche Beratung sichern!
📞 08331-95000
Das Bild zeigt Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Andreas Mayer und die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

Unsere Tätigkeitsbereiche im Strafrecht

👉 Wir verteidigen Sie umfassend in allen Bereichen des Strafrechts. Informieren Sie sich hier über unsere Schwerpunkte.
👉 Auf den jeweiligen Themenseiten finden Sie detaillierte Informationen zu Vorgehen, Risiken und Verteidigungsansätzen.
das Bild zeigt alle Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz und Partner

Allgemeines Strafrecht – Verteidigung bei klassischen Straftaten in Memmingen

Im allgemeinen Strafrecht vertritt die Kanzlei Menz & Partner Mandanten in Memmingen, im gesamten Allgäu sowie bundesweit bei einer Vielzahl von strafrechtlichen Vorwürfen. Dazu zählen insbesondere Vermögensdelikte, Ehrdelikte sowie Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte.
Bereits im Ermittlungsverfahren ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend, da die Beweislage und die Aussagen der Beteiligten maßgeblich für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens sind.
  • Betrug (§ 263 StGB):
Beim Vorwurf des Betrugs steht regelmäßig die Frage im Mittelpunkt, ob eine Täuschungshandlung und ein dadurch verursachter Vermögensschaden vorliegen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Ermittlungsakte ist hierbei entscheidend.
👉 mehr zum Betrug
  • Diebstahl (§ 242 StGB):
Ein Diebstahlsvorwurf kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben, insbesondere bei Vorbelastungen oder gewerbsmäßigem Vorgehen. Häufig ist die genaue Beweislage entscheidend für die Verteidigungsstrategie.
👉 mehr zum Diebstahl
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB):
Bei Vorwürfen der Sachbeschädigung bestehen häufig Verteidigungsmöglichkeiten, insbesondere wenn der Nachweis der Tat oder der Vorsatz fraglich ist.
👉 mehr zur Sachbeschädigung
  • Beleidigung (§ 185 StGB):
Nicht jede ehrverletzende Äußerung erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Entscheidend ist die genaue Einordnung im konkreten Kontext der Äußerung.
👉 mehr zur Beleidigung
  • Raub und Erpressung (§§ 249, 253 StGB)
👉 mehr zum Raub
👉 mehr zur Erpressung
Betrüger in Maske am Telefon

Körperverletzungsdelikte und weitere Schwerpunkte im Strafrecht in Memmingen

Die Kanzlei Menz & Partner verteidigt Mandanten in Memmingen, im Allgäu sowie bundesweit insbesondere bei Vorwürfen im Bereich der Körperverletzungsdelikte sowie in weiteren spezialisierten Bereichen des Strafrechts. Gerade in diesem Bereich sind die tatsächlichen Umstände und Beweismittel häufig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
  • Körperverletzung (§ 223 StGB):
Bei Vorwürfen der Körperverletzung handelt es sich häufig um sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Ermittlungsakte ist daher besonders wichtig, um die Beweislage korrekt einzuordnen und Verteidigungsansätze zu identifizieren.
👉 mehr zur Körperverletzung
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB):
Auch ohne vorsätzliches Handeln kann eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung vorliegen, etwa bei Verkehrsunfällen oder Sorgfaltspflichtverletzungen. Entscheidend ist hierbei die genaue Prüfung des Pflichtverstoßes und der Kausalität.
👉 mehr zur fahrlässigen Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):
Bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung drohen deutlich höhere Strafandrohungen. Häufig spielen hier die Verwendung von Gegenständen oder ein gemeinschaftliches Vorgehen eine Rolle.
👉 mehr zur gefährlichen Körperverletzung
Hand wehrt Schlag ab

Weitere Schwerpunkte

Neben den klassischen Delikten betreuen wir auch komplexere strafrechtliche Mandate, die spezielles Fachwissen und eine besonders strukturierte Verteidigungsstrategie erfordern.
  • Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht drohen neben Geld- oder Freiheitsstrafen häufig auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder Punkte im Fahreignungsregister.
👉 mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst komplexe Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite, etwa bei Betrugsvorwürfen im unternehmerischen Kontext oder Insolvenzstraftaten.
👉 mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)
Bereits geringe Mengen von Betäubungsmitteln oder der Verdacht des Handels können umfangreiche Ermittlungsverfahren auslösen. Eine frühzeitige Verteidigung ist hier besonders entscheidend.
👉 mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. Ziel ist in vielen Fällen eine individuelle Lösung, die auf die persönliche Entwicklung des Beschuldigten abgestimmt ist.
👉 mehr zum Jugendstrafrecht
ein Röhrchen mit illegaler weißer Substanz

Unterstützung im Strafverfahren – schnelle Hilfe in jeder Verfahrensphase

Die Kanzlei Menz & Partner unterstützt Mandanten in Memmingen, im gesamten Allgäu sowie bundesweit in allen Phasen des Strafverfahrens. Besonders im Ermittlungsverfahren ist ein schnelles und überlegtes Handeln entscheidend, da hier häufig die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.

  • Vorladung als Beschuldigter
Nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Bereits unüberlegte Äußerungen können später im Strafverfahren nachteilig verwendet werden.
👉 mehr zur Vorladung als Beschuldigter
  • Anklage im Strafverfahren
Mit der Erhebung der Anklage beginnt die gerichtliche Phase des Strafverfahrens. In dieser Phase ist eine strukturierte Verteidigungsstrategie besonders wichtig, da nun über Schuld oder Unschuld entschieden wird.
👉 mehr zur Anklage
  • Strafbefehl
Ein Strafbefehl kann ohne mündliche Hauptverhandlung erlassen werden. Wird nicht fristgerecht Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig und kann erhebliche strafrechtliche Folgen entfalten.
👉 mehr zum Strafbefehl
  • Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Angaben zu machen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann helfen, die rechtlichen Möglichkeiten unmittelbar zu prüfen.
👉 mehr zur Hausdurchsuchung
  • Untersuchungshaft
Im Fall einer Untersuchungshaft ist schnelles anwaltliches Handeln erforderlich, um Haftgründe zu prüfen und gegebenenfalls eine Haftverschonung oder Haftprüfung zu erreichen.
👉 mehr zur Untersuchungshaft
Stacheldrahtzaun einer Haftanstalt
Anwalt Felix Binder für Strafrecht in Memmingen

Tipp von Ihren Strafverteidigern in Memmingen

  • Strafbefehl erhalten

    Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollte dieser unverzüglich rechtlich geprüft werden. Für den Einspruch gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
    👉 Lassen Sie den Strafbefehl daher frühzeitig anwaltlich prüfen.
  • Vorladung oder polizeiliche Anhörung

    Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie ohne vorherige Akteneinsicht und rechtliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Auch scheinbar unverfängliche Aussagen können im späteren Verfahren nachteilig ausgelegt werden.
  • Hausdurchsuchung

    Bei einer Hausdurchsuchung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren und sollten dieses Recht umgehend nutzen.
  • Untersuchungshaft

    Im Fall einer Untersuchungshaft ist sofortiges anwaltliches Handeln erforderlich. Ziel ist es, die Haftgründe zu überprüfen und gegebenenfalls eine Haftprüfung oder Haftverschonung zu erreichen.
Notfall? Rufen Sie uns sofort an!
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Kosten der Strafverteidigung – transparente Erstberatung in Memmingen

Die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung hängen stets vom Einzelfall, dem Umfang des Verfahrens sowie der Komplexität der rechtlichen und tatsächlichen Fragen ab. Die Kanzlei Menz & Partner legt dabei Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur.

Erstberatung im Strafrecht

Für eine erste rechtliche Einschätzung bieten wir eine Erstberatung für 280,00 € inkl. USt. an. Diese umfasst eine fundierte Bewertung der Ausgangssituation, eine erste rechtliche Einordnung des Vorwurfs sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen im Strafverfahren.
Die Erstberatung bildet häufig die Grundlage für die weitere Verteidigungsstrategie im Strafrecht in Memmingen.

Kosten der weiteren Strafverteidigung

Die Kosten der weiteren Verteidigung richten sich nach dem jeweiligen Verfahrensaufwand. Dazu zählen insbesondere:
  • Umfang der Akteneinsicht
  • Anzahl und Dauer von Gerichtsterminen
  • Komplexität des Tatvorwurfs
  • mögliche Gutachten oder Zusatzverfahren
In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung mit einem Grundhonorar von 2.000,00 € - 5.000,00 € zzgl. der gesetzlichen Gebühren.

Ziel: Rechtssicherheit von Anfang an

Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Klarheit über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens zu schaffen. Dadurch können Mandanten im Strafrecht in Memmingen eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.
Guter Rat ist teuer. Aber gut.
Logo der Kanzlei Menz und Partner auf blauem Hintergrund und Schrift: Effektive Strafverteidigung

Strafverteidiger in Memmingen – jetzt Kontakt aufnehmen

Im Strafrecht zählt oft jede Stunde. Je früher eine strafrechtliche Verteidigung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten, auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und belastende Entwicklungen zu vermeiden.
Die Kanzlei Menz & Partner steht Ihnen in Memmingen, im gesamten Allgäu sowie bundesweit als Ansprechpartner für die Strafverteidigung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Vorladungen, Durchsuchungen, Festnahmen, Strafbefehlen und laufenden Strafverfahren.
Ihre Verteidigung im Strafrecht in Memmingen wird durch auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte geführt. Eine zentrale Rolle übernimmt hierbei Rechtsanwältin Sarah Einsiedler, die auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in gerichtlichen Strafverfahren spezialisiert ist.
📞 08331 9500 0
🚨 24h-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung:
24h NOTRUF: 0155-65131532

🧾 Ihr nächster Schritt

Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen wir kurzfristig die Ausgangssituation Ihres Falls und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen im Strafverfahren.
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