Ein Strafverfahren ist kein Spaß. Legen Sie Ihre Zukunft in die richtigen Hände.
Anwalt Strafrecht Illertissen
Ihr Strafrecht Anwalt in Illertissen
Ehrliche Einschätzung - voller Einsatz
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Sie haben Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten?
Ihr Haus wurde durchsucht?
Ihr Angehöriger wurde in Untersuchungshaft genommen?
Im Strafrecht ist es essentiell, die Ruhe zu bewahren und lieber erst einmal nichts zu sagen. Das Strafrecht kann weit in Ihre Rechte eingreifen und empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen vorsehen. Alleine stehen Sie dem Strafverfolgungsapparat meist wehrlos gegenüber.
Doch die gute Nachricht ist: Mit uns haben Sie einen starken und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Viele Strafverfahren lassen sich mit frühzeitiger Strafverteidigung bereits lautlos durch Einstellungen erledigen, bevor es zu einem öffentlichen Gerichtstermin kommt.
Vereinbaren Sie einen Termin und holen Sie sich starke Verteidigung an Ihre Seite!
Ihr Strafrecht Anwalt in Illertissen: Ihr verlässlicher Partner
Unser Team besteht aus erfahrenen Strafverteidigern, darunter zwei auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälten und zwei Fachanwälten für Strafrecht.
Bei Bedarf können wir in unserer Kanzlei auf weitere Experten in Bereichen wie Wirtschaftsrecht, Familienrecht und Steuerrecht zugreifen.
Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung und bieten Ihnen zeitnahe Termine. Egal ob der Vorwurf Körperverletzung, einen BtM Verstoß, Straßenverkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder anderes beinhaltet: Wir setzen uns mit Biss und Erfahrung für Sie ein!
Unsere Top Bewertungen bei Anwalt.de sprechen für sich ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie die Steuerberater und Fachanwälte von Menz & Partner. Wir sind Ihnen bei allen Fragen behilflich.
Je früher, desto besser. Wenn Sie von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kontaktiert werden, sollten Sie keine Zeit verlieren. Das frühzeitige Hinzuziehen eines Rechtsanwalts erhöht Ihre Chancen auf eine effektive Verteidigung erheblich.
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. Die Polizei ermittelt die Beweise, die für und gegen die Tatbeteiligung sprechen. In der Praxis wird jedoch oft sehr viel mehr in Richtung belastende Beweismittel, als auch Entlastungsbeweise ermittelt.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft: Einstellung, weitere Ermittlungen oder Anklage zum Gericht sind die häufigsten Entscheidungen, die getroffen werden. An diesem Punkt ist es wichtig, dass wir bereits Stellung nehmen können und auf wichtige entlastende Aspekte hinweisen können. Viele Strafverfahren werden an diesem Punkt lautlos eingestellt.
Ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass vor Gericht eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch, so klagt sie den Sachverhalt zum Gericht an. Die Freispruchquote ist dann nur noch äußerst gering. Allerdings gibt es auch hier noch Chancen, Ihnen z.B. durch das Anregen des Erlasses eines Strafbefehls eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen.
Steuerstrafrecht.
Bei Steuern kennt der Staat kein Spaß. Dies gilt sowohl für bewusste Verstöße, als auch für Verstöße, bei denen sich die Beteiligten nicht viel dachten. Dies mussten bereits unzählige Personen schmerzlich erfahren.
Unser Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Andreas Mayer, Ihr Experte für Recht und Steuern, begleitet Sie souverän in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten betreffend strafrechtlicher Vorwürfe. Dank unserer maßgeschneiderten Herangehensweise und frühzeitiger Beauftragung war es uns bereits möglich viele unserer Mandanten erfolgreich vor erheblich höheren Strafen zu bewahren. Verlassen Sie sich auf unsere bewährte Strategie.
Was macht ein Anwalt für Strafrecht?
Ihr erster Schritt sollte immer sein, bei der Polizei keine Aussage zu machen. Ein Anwalt für Strafrecht beantragt Akteneinsicht und analysiert den Inhalt der Akte gründlich. Gemeinsam mit dem Mandant wird dann die beste Verteidigungsstrategie festgelegt. Diese kann auf die Einstellung des Verfahrens oder die Minimierung der Strafe abzielen. Da ein Strafverfahren sehr dynamisch sein kann, behält der Anwalt alle Beweismittel im Blick und bespricht im Bedarfsfalle frühzeitig mit dem Mandanten, wenn die Strategie umgestellt werden muss.
Muss ich zur Beschuldigtenvernehmung?
Nein, Sie haben als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und konsultieren Sie einen Anwalt für Strafrecht. Am besten ist es, wenn Sie auch mit niemandem über den Tatvorwurf reden oder gar per Whatsapp, Mail o.ä. schreiben. Sie müssen immer damit rechnen, dass schriftliche Gesprächsverläufe (außer solche mit Ihrem Anwalt) beschlagnahmt werden und Ihr Gesprächspartner möglicherweise als Zeuge aussagen muss, wenn er kein Verweigerungsrecht hat.
Das Gericht kennt die Wahrheit?
Nein, weder Richter, noch Staatsanwalt sind in der Regel bei den Taten anwesend gewesen. Das Gericht trifft seine Entscheidungen nur auf Basis der vorgelegten Beweismittel. Diese Beweismittel können ein völlig falsches Bild zeichnen und daher auch zu einer Verurteilung oder einem Freispruch entgegen des tatsächlichen Geschehens führen. Daher ist die Erfahrung und Engagement eines Anwalts entscheidend, um Unstimmigkeiten zu erkennen und das Gericht auf entlastende Aspekte hinzuweisen.
Ratschläge vom Anwalt für Strafrecht
Falls Sie mit einer Durchsuchung konfrontiert sind, sollten Sie dieser widersprechen und sofort Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht aufnehmen. Wir prüfen dann in Ruhe, ob die Durchsuchung rechtmäßig war.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, lassen Sie uns innerhalb der 2-Wochen-Frist prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein Einspruch kann in manchen Fällen die Lage verbessern, in anderen Fällen aber auch erheblich verschlimmern!
Im Falle einer Untersuchungshaft ist es von größter Bedeutung, unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren. Hier steht meist ein erheblicher Tatvorwurf im Raum. In vielen Fällen lässt sich der Haftbefehl aber auch wieder unter Auflagen außer Vollzug setzen, sodass der Betroffene nicht in der JVA verbleibt.
Erstklassige Rechtsberatung und transparente Kosten.
Erstberatung ab 250 € inkl. USt:
Unsere Erstberatung ist Ihr erster Schritt zu einer fundierten rechtlichen Lösung. Für nur 250 € inklusive Mehrwertsteuer bieten wir Ihnen in 30-45 Minuten einen umfassenden Einblick in Ihre Situation. Wir liefern Ihnen eine ehrliche und realistische Bewertung Ihrer Optionen, einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Honorar zwischen 2.000 € und 5.000 €:
Die aktive Strafverteidigung erfordert Engagement und Ressourcen. Mit unserem Honorar (Grundhonorar, Vergütung für Verhandlungstage und gesetzliche Gebühren) bieten wir Ihnen klare Kostenstrukturen. Wir widmen uns Ihrem Fall im Detail und gehen keine Mühen aus dem Weg. Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen erst nach erfolgter Zahlung in Anspruch genommen werden können.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz im Strafrecht. Wir bieten Ihnen die maßgeschneiderte Rechtsunterstützung, die Sie brauchen.