
Verwaltungsrecht - Menz & Partner
Verwaltungsrecht – Fachanwaltliche Beratung bei Konflikten mit Behörden
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern, Unternehmen und staatlichen Stellen. Sobald Behörden Bescheide erlassen, Genehmigungen verweigern oder belastende Maßnahmen anordnen, ist spezialisiertes verwaltungsrechtliches Know-how erforderlich.
Menz & Partner berät und vertritt Mandanten umfassend im Verwaltungsrecht – außergerichtlich wie gerichtlich – mit besonderer Erfahrung im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im öffentlichen Baurecht sowie bei existenzbedrohenden Behördenentscheidungen. Die Beratung erfolgt durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, eng verzahnt mit weiteren spezialisierten Referaten der Kanzlei.


Wann liegt ein verwaltungs-rechtlicher Konflikt vor?
- Ein verwaltungsrechtlicher Streit entsteht immer dann, wenn eine Behörde hoheitlich handelt, etwa durch:
- Verwaltungsakte (z. B. Bescheide, Verfügungen
- Ablehnung von Anträgen
- belastende Nebenbestimmungen oder Auflagen
- Anordnung des Sofortvollzugs
- Vollstreckungsmaßnahmen
Typische Situationen sind:
- die Ablehnung einer Genehmigung
- eine Anhörung vor belastender Entscheidung
- eine Gewerbeuntersagung
- eine Nutzungs- oder Betriebsuntersagung
- ein Baustopp
- ein Widerruf einer Erlaubnis
Gerade in diesen Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend.

Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht
Die verwaltungsrechtliche Beratung bei Menz & Partner ist bewusst strukturiert und spezialisiert. Ziel ist es, nicht nur auf einzelne Maßnahmen zu reagieren, sondern eine strategisch konsistente Verteidigung gegenüber Behörden aufzubauen.

Unsere Leistungen
Gewerbe- und Wirtschafts-verwaltungsrecht
Ein zentraler Schwerpunkt liegt im Gewerberecht und angrenzenden Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts.Beratung und Vertretung u. a. bei:- Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO
- Anhörung zur Gewerbeuntersagung
- Unzuverlässigkeit im Gewerberecht
- Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- Auflagen, Teilgewerbeuntersagungen
- Widerruf von Erlaubnissen
- Wiedergestattung der Gewerbeausübung
Gerade für Unternehmer ist das Verwaltungsrecht häufig existenzentscheidend. Entsprechend hoch sind die rechtlichen Anforderungen an Prognose, Verhältnismäßigkeit und Verfahren.Öffentliches Baurecht
Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Bauherren, Projektentwickler und Unternehmen gegenüber Bau- und Genehmigungsbehörden.Typische Mandate betreffen:- Ablehnung von Baugenehmigungen
- Bauvorbescheide
- Nutzungsuntersagungen
- Baustopp- und Abrissverfügungen
- Befreiungen und Ausnahmen
- Nachbarwidersprüche
Das öffentliche Baurecht erfordert nicht nur Normkenntnis, sondern auch taktisches Vorgehen gegenüber kommunalen Entscheidungsträgern.Ordnungsrecht & Gefahrenabwehr
Behördliche Maßnahmen im Ordnungsrecht erfolgen häufig kurzfristig und mit sofortiger Wirkung.Wir beraten insbesondere bei:- Ordnungsverfügungen
- Stilllegungsverfügungen
- Zwangsgeld, Ersatzvornahme
- Sofortvollzug
- Gaststättenrecht
- immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen
In diesen Fällen ist häufig einstweiliger Rechtsschutz erforderlich.Beamtenrecht
Im Beamtenrecht vertreten wir Mandanten insbesondere bei:- Disziplinarverfahren
- Versetzungen und Umsetzungen
- dienstlichen Beurteilungen
- Dienstunfähigkeit
- Konkurrentenstreitigkeiten
Das Beamtenrecht stellt besonders hohe Anforderungen an Fristen, Begründungen und strategisches Vorgehen.
Verwaltungsverfahren, Widerspruch und Klage
Ein effektiver Rechtsschutz im Verwaltungsrecht setzt die Beherrschung des Verfahrensrechts voraus.
Wir begleiten Mandanten bei:
- Anhörungen nach § 28 VwVfG
- Akteneinsicht
- Widerspruchsverfahren
- Klagen vor dem Verwaltungsgericht
- einstweiligem Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO)
Gerade im frühen Stadium – vor Erlass eines belastenden Bescheids – bestehen häufig die größten Handlungsspielräume.

Corona-Überbrückungshilfe & Soforthilfe
Verwaltungsrechtliche Unterstützung für Unternehmen
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der rechtlichen Überprüfung und Anfechtung ablehnender oder fehlerhafter Bescheide zur Corona-Überbrückungshilfe (Phasen I–IV) sowie im Rahmen der Schlussabrechnung. Von der Akteneinsicht über die substantiierte Neubewertung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung vor dem Verwaltungsgericht begleiten wir Sie mit einer klar strukturierten und zielgerichteten Strategie zur Sicherung Ihrer Förderansprüche.

Wehrdienst verweigern
Wenn Sie den Wehrdienst verweigern möchten, sollten Sie die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens genau kennen. Insbesondere die erforderliche Gewissensentscheidung sowie typische Fehler im Antragsverfahren sind entscheidend für den Erfolg. Eine fundierte rechtliche Vorbereitung kann helfen, Ablehnungen zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ausführliche Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie hier:

Verwaltungsrecht, Steuerrecht & Steuerstrafrecht – alles aus einer Hand
Ein besonderer Vorteil von Menz & Partner ist die kanzleiinterne Verzahnung von:
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
Dies ist insbesondere relevant bei:
- Gewerbeuntersagungen wegen Steuerschulden
- steuerlich begründeten Unzuverlässigkeitsvorwürfen
- parallelen Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren
Durch die enge Abstimmung wird verhindert, dass Erklärungen im Verwaltungsverfahren steuerstrafrechtliche Risiken auslösen.

Fazit: Verwaltungsrecht erfordert Strategie, Erfahrung und Schnelligkeit
Ob Gewerbeuntersagung, Baubescheid oder Ordnungsverfügung – verwaltungsrechtliche Verfahren entscheiden oft innerhalb kurzer Zeit über weitreichende Konsequenzen.
Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Warum Fachanwalt für Verwaltungsrecht?
Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung voraus. Gerade im Verwaltungsrecht, das stark vom Einzelfall und der Behördenpraxis geprägt ist, macht diese Spezialisierung häufig den entscheidenden Unterschied.

