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Verwaltungsrecht - Menz & Partner

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Verwaltungsrecht – Fachanwaltliche Beratung bei Konflikten mit Behörden


Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern, Unternehmen und staatlichen Stellen. Sobald Behörden Bescheide erlassen, Genehmigungen verweigern oder belastende Maßnahmen anordnen, ist spezialisiertes verwaltungsrechtliches Know-how erforderlich.


Menz & Partner berät und vertritt Mandanten umfassend im Verwaltungsrecht – außergerichtlich wie gerichtlich – mit besonderer Erfahrung im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im öffentlichen Baurecht sowie bei existenzbedrohenden Behördenentscheidungen. Die Beratung erfolgt durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, eng verzahnt mit weiteren spezialisierten Referaten der Kanzlei.

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Zwei Bauarbeiter besprechen sich vor einer Baustelle.

Wann liegt ein verwaltungs-rechtlicher Konflikt vor?

  • Ein verwaltungsrechtlicher Streit entsteht immer dann, wenn eine Behörde hoheitlich handelt, etwa durch:

  • Verwaltungsakte (z. B. Bescheide, Verfügungen

  • Ablehnung von Anträgen

  • belastende Nebenbestimmungen oder Auflagen

  • Anordnung des Sofortvollzugs

  • Vollstreckungsmaßnahmen

Typische Situationen sind:


  • die Ablehnung einer Genehmigung
  • eine Anhörung vor belastender Entscheidung
  • eine Gewerbeuntersagung
  • eine Nutzungs- oder Betriebsuntersagung
  • ein Baustopp
  • ein Widerruf einer Erlaubnis


Gerade in diesen Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend.

Anwalt zeigt mit Finger auf Waage

Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht


Die verwaltungsrechtliche Beratung bei Menz & Partner ist bewusst strukturiert und spezialisiert. Ziel ist es, nicht nur auf einzelne Maßnahmen zu reagieren, sondern eine strategisch konsistente Verteidigung gegenüber Behörden aufzubauen.

Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz & Partner.

Unsere Leistungen

  • Gewerbe- und Wirtschafts-verwaltungsrecht


    Ein zentraler Schwerpunkt liegt im Gewerberecht und angrenzenden Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

    Beratung und Vertretung u. a. bei:

    • Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO
    • Anhörung zur Gewerbeuntersagung
    • Unzuverlässigkeit im Gewerberecht
    • Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
    • Auflagen, Teilgewerbeuntersagungen
    • Widerruf von Erlaubnissen
    • Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Gerade für Unternehmer ist das Verwaltungsrecht häufig existenzentscheidend. Entsprechend hoch sind die rechtlichen Anforderungen an Prognose, Verhältnismäßigkeit und Verfahren.

  • Öffentliches Baurecht


    Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Bauherren, Projektentwickler und Unternehmen gegenüber Bau- und Genehmigungsbehörden.

    Typische Mandate betreffen:

    • Ablehnung von Baugenehmigungen
    • Bauvorbescheide
    • Nutzungsuntersagungen
    • Baustopp- und Abrissverfügungen
    • Befreiungen und Ausnahmen
    • Nachbarwidersprüche

    Das öffentliche Baurecht erfordert nicht nur Normkenntnis, sondern auch taktisches Vorgehen gegenüber kommunalen Entscheidungsträgern.

  • Ordnungsrecht & Gefahrenabwehr


    Behördliche Maßnahmen im Ordnungsrecht erfolgen häufig kurzfristig und mit sofortiger Wirkung.

    Wir beraten insbesondere bei:

    • Ordnungsverfügungen
    • Stilllegungsverfügungen
    • Zwangsgeld, Ersatzvornahme
    • Sofortvollzug
    • Gaststättenrecht
    • immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen

    In diesen Fällen ist häufig einstweiliger Rechtsschutz erforderlich.

  • Beamtenrecht


    Im Beamtenrecht vertreten wir Mandanten insbesondere bei:

    • Disziplinarverfahren
    • Versetzungen und Umsetzungen
    • dienstlichen Beurteilungen
    • Dienstunfähigkeit
    • Konkurrentenstreitigkeiten

    Das Beamtenrecht stellt besonders hohe Anforderungen an Fristen, Begründungen und strategisches Vorgehen.

Verwaltungsverfahren, Widerspruch und Klage


Ein effektiver Rechtsschutz im Verwaltungsrecht setzt die Beherrschung des Verfahrensrechts voraus.

Wir begleiten Mandanten bei:

  • Anhörungen nach § 28 VwVfG
  • Akteneinsicht
  • Widerspruchsverfahren
  • Klagen vor dem Verwaltungsgericht
  • einstweiligem Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO)

Gerade im frühen Stadium – vor Erlass eines belastenden Bescheids – bestehen häufig die größten Handlungsspielräume.

Anwalt  schreibt etwas in ein Buch

Corona-Überbrückungshilfe & Soforthilfe


Verwaltungsrechtliche Unterstützung für Unternehmen


Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der rechtlichen Überprüfung und Anfechtung ablehnender oder fehlerhafter Bescheide zur Corona-Überbrückungshilfe (Phasen I–IV) sowie im Rahmen der Schlussabrechnung. Von der Akteneinsicht über die substantiierte Neubewertung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung vor dem Verwaltungsgericht begleiten wir Sie mit einer klar strukturierten und zielgerichteten Strategie zur Sicherung Ihrer Förderansprüche.

Corona Überbrückungshilfe

Wehrdienst verweigern


Wenn Sie den Wehrdienst verweigern möchten, sollten Sie die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens genau kennen. Insbesondere die erforderliche Gewissensentscheidung sowie typische Fehler im Antragsverfahren sind entscheidend für den Erfolg. Eine fundierte rechtliche Vorbereitung kann helfen, Ablehnungen zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ausführliche Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie hier:


Bundeswehrsoldat im Dienst

Verwaltungsrecht, Steuerrecht & Steuerstrafrecht – alles aus einer Hand


Ein besonderer Vorteil von Menz & Partner ist die kanzleiinterne Verzahnung von:

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht

Dies ist insbesondere relevant bei:

  • Gewerbeuntersagungen wegen Steuerschulden
  • steuerlich begründeten Unzuverlässigkeitsvorwürfen
  • parallelen Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren

Durch die enge Abstimmung wird verhindert, dass Erklärungen im Verwaltungsverfahren steuerstrafrechtliche Risiken auslösen.

Das Bild zeigt Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Andreas Mayer und die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner

Fazit: Verwaltungsrecht erfordert Strategie, Erfahrung und Schnelligkeit


Ob Gewerbeuntersagung, Baubescheid oder Ordnungsverfügung – verwaltungsrechtliche Verfahren entscheiden oft innerhalb kurzer Zeit über weitreichende Konsequenzen.

Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Warum Fachanwalt für Verwaltungsrecht?


Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung voraus. Gerade im Verwaltungsrecht, das stark vom Einzelfall und der Behördenpraxis geprägt ist, macht diese Spezialisierung häufig den entscheidenden Unterschied.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Thielemann und Rechtsanwältin Dorothea Baiker in der Kanzlei Menz und Partner