
Verwaltungsrecht - Menz & Partner
Verwaltungsrecht – Fachanwaltliche Beratung bei Konflikten mit Behörden
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern, Unternehmen und staatlichen Stellen. Sobald Behörden Bescheide erlassen, Genehmigungen verweigern oder belastende Maßnahmen anordnen, ist spezialisiertes verwaltungsrechtliches Know-how erforderlich.
Menz & Partner berät und vertritt Mandanten umfassend im Verwaltungsrecht – außergerichtlich wie gerichtlich – mit besonderer Erfahrung im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im öffentlichen Baurecht sowie bei existenzbedrohenden Behördenentscheidungen. Die Beratung erfolgt durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, eng verzahnt mit weiteren spezialisierten Referaten der Kanzlei.


Wann liegt ein verwaltungs-rechtlicher Konflikt vor?
- Ein verwaltungsrechtlicher Streit entsteht immer dann, wenn eine Behörde hoheitlich handelt, etwa durch:
- Verwaltungsakte (z. B. Bescheide, Verfügungen
- Ablehnung von Anträgen
- belastende Nebenbestimmungen oder Auflagen
Typische Situationen sind:
- die Ablehnung einer Genehmigung
- eine Anhörung vor belastender Entscheidung
- eine Gewerbeuntersagung
- eine Nutzungs- oder Betriebsuntersagung
- ein Baustopp
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht
Die verwaltungsrechtliche Beratung bei Menz & Partner ist bewusst strukturiert und spezialisiert. Ziel ist es, nicht nur auf einzelne Maßnahmen zu reagieren, sondern eine strategisch konsistente Verteidigung gegenüber Behörden aufzubauen.

Unsere Leistungen
Gewerbe- und Wirtschafts-verwaltungsrecht
Ein zentraler Schwerpunkt liegt im Gewerberecht und angrenzenden Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts.Beratung und Vertretung u. a. bei:- Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO
- Anhörung zur Gewerbeuntersagung
Verwaltungsverfahren, Widerspruch und Klage
Ein effektiver Rechtsschutz im Verwaltungsrecht setzt die Beherrschung des Verfahrensrechts voraus.
Wir begleiten Mandanten bei:
- Anhörungen nach § 28 VwVfG
- Akteneinsicht
- Widerspruchsverfahren
- Klagen vor dem Verwaltungsgericht
- einstweiligem Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO)
Verwaltungsrecht, Steuerrecht & Steuerstrafrecht – alles aus einer Hand
Ein besonderer Vorteil von Menz & Partner ist die kanzleiinterne Verzahnung von:
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
Dies ist insbesondere relevant bei:
- Gewerbeuntersagungen wegen Steuerschulden
- steuerlich begründeten Unzuverlässigkeitsvorwürfen
Fazit: Verwaltungsrecht erfordert Strategie, Erfahrung und Schnelligkeit
Ob Gewerbeuntersagung, Baubescheid oder Ordnungsverfügung – verwaltungsrechtliche Verfahren entscheiden oft innerhalb kurzer Zeit über weitreichende Konsequenzen.
Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Warum Fachanwalt für Verwaltungsrecht?
Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung voraus. Gerade im Verwaltungsrecht, das stark vom Einzelfall und der Behördenpraxis geprägt ist, macht diese Spezialisierung häufig den entscheidenden Unterschied.




