Körperverletzung ist eine Straftat, die verschiedene Schweregrade umfasst und die körperliche Integrität von Menschen schützt. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf Beispiele für leichte, gefährliche und schwere Körperverletzungen.
1. Leichte Körperverletzung, einfache Körperverletzung § 223 StGB
Einer einfachen Körperverletzung macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt. Gesundheitsschädigungen sind das Herbeiführen von körperlich negativen Abweichungen, z.B. blaue Flecken, Prellungen usw. Körperliche Misshandlungen beziehen sich mehr auf den Vorgang und erfassen auch Schläge, Ohrfeigen u.a., die keine körperlichen Verletzungen hinterlassen.
Die einfache Körperverletzung bezieht sich auf Straftaten, bei denen die Handlung und die Verletzungen geringfügig sind. Typische Beispiele sind Faustschläge auf den Oberkörper, Ohrfeigen, leichte Schubsereien oder unbedachte Handlungen, die zu geringen Verletzungen führen. Diese Art der Körperverletzung wird oft als leichte Körperverletzung betrachtet und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden
Vorsatz § 223 StGB vs. Fahrlässigkeit § 229 StGB:
Eine vorsätzliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die Verletzung oder Misshandlung gerade möchte oder diese zumindest in Kauf nimmt. Dies ist der klassische Schlag, um einen anderen zu verletzen.
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dagegen vor, wenn die Handlung oder die Folge unbeabsichtigt sind und nur "aus Versehen" passieren. Dies ist z.B. der unbeabsichtigte Autounfall, bei dem der Insasse des anderen PKW verletzt wird.
2. Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB:
Die gefährliche Körperverletzung beinhaltet eine erhöhte Gefährdung für das Opfer durch eine bestimmte Handlungsweise. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Waffen, Tritte gegen den Kopf oder gemeinschaftliches Handeln geschehen. Auch der Gebrauch von Gegenständen, die zu schlimmeren Verletzungen führen können, zählt hierzu.
Beispiele für eine gefährliche Körperverletzung sind Angriffe mit einem Messer, gezielte Schläge/Tritte gegen den Kopfbereich oder Übergriffe mit schweren Gegenständen. Die Strafen für gefährliche Körperverletzung sind in der Regel höher und sehen Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren vor.
Da die bestimmte Handlungsweise beabsichtigt begangen werden müssen, gibt es nur vorsätzliche und keine "fahrlässige gefährliche" Körperverletzung.
3. Schwere Körperverletzung § 226 StGB:
Die schwere Körperverletzung bestraft besonders schlimme Verletzungsfolgen. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn das Opfer das Sehvermögen auf einem Auge verliert, ein Körperglied verliert, oder in Behinderung verfällt.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein anderer mit einem Baseballschläger in den Rücken geschlagen wird und dieser daraufhin querschnittsgelähmt im Rollstuhl verbleibt.
Die Strafen für schwere Körperverletzung sieht im Regelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Fazit:
Beispiele für eine leichte bzw. einfache Körperverletzung sind Ohrfeigen, Schläge in den Rumpf oder hartes Schubsen. Bei der gefährlichen Körperverletzung wird diese auf eine gefährlichere Weise begangen, z.B. dem Einsatz von Waffen oder gegen besonders empfindliche Stellen wie den Kopf. Eine schwere Körperverletzung setzt voraus, dass langwierige Verletzungsfolgen verbleiben, wie z.B. der Verlust des Augenlichts oder eines Körperglieds.
Die Unterscheidung hat erheblichen Einfluß auf das drohende Strafmaß. Eine Anzeige wegen Körperverletzung sollte unbedingt ernst genommen werden, da diese strafrechtliche und auch zivilrechtliche Konsequenzen haben kann.
Lesen Sie hierzu auch unserem Beitrag zur Beweislage bei Körperverletzungen. Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Körperverletzung? Gerne stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Memmingen, Kempten und Illertissen, oder auch per online Beratung zur Seite.