In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zu der Straftat Diebstahl § 242 StGB wissen müssen.
1. Was ist Diebstahl?
Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen absichtlich eine Sache wegnimmt, um diese für sich oder einen Dritten zu behalten. Wegnahme bedeutet, dass einem anderen der Zugriff auf die Sache entzogen wird.
2. Welche Arten von Diebstahl gibt es?
Diebstahl kann in verschiedene Kategorien unterteilt werden:
a) Zum einen gibt es die im Gesetz geregelten rechtlichen Unterscheidungen:
einfacher Diebstahl § 242 StGB
besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB (z.B. gewerbsmäßig oder mit Einbruch in einen Geschäftsraum oder ein Auto)
Diebstahl mit Waffen § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Bandendiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB.
Hier wird nach Unrechtsgehalt der Begehung unterschieden und entsprechend unterschiedliche Strafen angedroht.
b) Zum anderen gibt es Unterscheidungen, die nicht gesetzlich verankert sind:
Ladendiebstahl (betrifft lediglich den Ort der Handlung),
Fahrzeug- oder Fahrrad- oder Handydiebstahl (betrifft das Tatobjekt),
Einbruchdiebstahl (betrifft die Ausführung),
und Identitätsdiebstahl (kein Diebstahl im rechtlichen Sinne, da die "Identität" keine bewegliche Sache ist),
Taschendiebstahl (betrifft Aufbewahrungsort des Tatobjekts),
Trickdiebstahl (betrifft Ausführungsart durch Ablenkung).
3. Welche Strafe gibt es für Diebstahl?
Die Strafe für Diebstahl hängt vom rechtlichen Delikt und von den konkreten Umständen von tat und Täter ab.
Der einfache Diebstahl wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahren bestraft. Der Einbruch in eine genutzte Privatwohnung § 244 Abs. 4 StGB ist dagegen ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren bestraft wird.
Bei der Strafzumessung werden in der Regel Vorstrafen des Täters, ein Geständnis und gezeigte Reue, der Wert des Gegenstandes und die Art der Tatausführung berücksichtigt.
Wenn ein Täter ohne Vorstrafen dilettantisch für 60 € Lebensmittel im Supermarkt stielt, die Tat gesteht und bereut wird es bei einer geringen Geldstrafe bleiben. Wenn ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Täter höchstprofessionell Bargeld im Wert von 200.000,00 € entwendet und sich keiner Schuld bewusst ist, kann eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung die Konsequenz sein.
4. Was ist ein "versuchter Diebstahl"?
Beim versuchten Diebstahl möchte der Täter etwas entwenden, dies gelingt ihm aber nicht, z.B. weil er entdeckt wird und flüchtet bevor er die Sache an sich nehmen konnte. Den Versuch kann das Gericht milder bestrafen § 23 Abs. 2 StGB.
5. Gibt es den "fahrlässigen Diebstahl"?
Fahrlässig bedeutet, dass ein Straftatbestand erfüllt wird, ohne dass dies beabsichtigt ist. Ein Diebstahl kann nicht "aus Versehen" begangen werden. Nimmt jemand aus der Bar aus Versehen die Jacke eines anderen mit, weil er sie mit seiner eigenen Jacke verwechselt hat, so ist dies kein Diebstahl.
6. Was tun im Falle eines Diebstahls?
Melden Sie den Vorfall sofort der örtlichen Polizei. Beim Einbruch sollten Sie den Tatort möglichst unberührt lassen, damit keine Spuren zerstört werden.
Dokumentieren Sie gestohlene Gegenstände und erstellen Sie eine Liste für die Versicherung.
Prüfen Sie, ob Ihre Gegenstände sicher sind und bessern Sie ggf. nach. Dies gilt für diebstahlsichere Fenster oder Türen ebenso wie z.B. für ein besseres Fahrradschloss.
7. Was sind geringwertige Sachen beim Diebstahl?
Wenn das Tatobjekt weniger als 50 € wert ist, wird die Tat nur verfolgt, wenn der Geschädigte dies wünscht und die Staatsanwaltschaft kein Interesse an der Strafverfolgung sieht. Dieses Interesse wird die Strafverfolgung jedoch vor allem dann bejahen, wenn der Täter bereits mehrfach auffällig wurde.
8. Wie kann Diebstahl nachgewiesen werden?
Häufige Beweismittel beim Diebstahl sind Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Videokameras, die etwas aufzeichnen. Auch wenn die Beute bei einer Person aufgefunden wird, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine mögliche Beteiligung. Schließlich kommen auch Tatspuren wie Fingerabdrücke oder Chatverläufe auf sichergestellten Handys in Betracht.
9. Was tun wenn die Polizei wegen Diebstahl ermittelt?
Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl sind, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser wird die Strafakte prüfen, Ihnen dann die Optionen erläutern und Ihnen eine Handlungsempfehlung geben.
Fazit:
Diebstahl ist ein sehr häufiges Delikt, welches eine weite Bandbreite an Begehungsformen und Tatobjekten hat. Am besteh verhindern Sie einen Diebstahl präventiv durch Sicherung ihrer Gegenstände.
Je nach konkretem Sachverhalt kann ein Verfahren mit einer Einstellung enden, oder eine langjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Ein Strafverfahren ist aus Tätersicht kein Spaß und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Als Geschädigter sollten Sie auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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