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verschiedene Drogen und Betäubungsmittel
verschiedene Drogen und Betäubungsmittel

Drogen- & Betäubungsmittel-delikte

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Anwalt für Betäubungsmittel-strafrecht

In Fällen von Drogen- und Betäubungsmitteldelikten ist schnelles Handeln entscheidend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise, um Ihre Rechte zu wahren und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Anwalt zeigt mit Finger auf Waage

Was zählt zum Betäubungsmittel-strafrecht?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt alle Straftaten rund um illegale Substanzen. Besonders relevant sind:
  • Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
  • Handel und Abgabe von Drogen (§ 29 BtMG)
  • Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG)
  • Schwere Fälle (nicht geringe Menge, bandenmäßiger Handel) (§ 30a BtMG)
  • Drogen im Straßenverkehr (§ 316 StGB, § 24a StVG)
Die Strafen hängen stark von der Menge, Art der Substanz und dem Tatvorwurf ab. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.
📌 Mehr zum allgemeinen Strafrecht in Kempten: Strafrecht Kempten
Polizei Blaulicht

1️⃣ Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) 🌱

Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich strafbar – selbst bei geringen Mengen. Gerichte unterscheiden zwischen Eigenbedarf und Handelsabsicht.

Mögliche Strafen:

❌ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
❌ Führerscheinentzug möglich (auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr)
❌ Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Eigentum
ein Röhrchen mit illegaler weißer Substanz

2️⃣ Handel und Abgabe von Drogen (§ 29 BtMG) 💰

Wer mit Drogen handelt, riskiert deutlich härtere Strafen als beim bloßen Besitz. Bereits die Weitergabe an Freunde kann als Handel gewertet werden.

Mögliche Strafen:

❌ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mehr
❌ Keine Möglichkeit auf Geldstrafe bei gewerbsmäßigem Handel
❌ Vermögenseinziehung: Ihr Besitz kann konfisziert werden
Mann wird von Polizei festgenommen

3️⃣ Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG) – Drogen aus dem Ausland 🌍

Schon das Mitbringen kleiner Mengen aus dem Ausland ist strafbar. Je nach Menge gelten verschärfte Strafen.

Mögliche Strafen:

❌ Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe bei nicht geringer Menge
❌ Haftstrafen bereits bei kleineren Mengen möglich
❌ Zusätzliche Zollvergehen
Polizeihund für Durchsuchung

4️⃣ Schwere Fälle & Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG) 🚨

Wenn Drogenhandel bandenmäßig oder mit Waffen geschieht, drohen drakonische Strafen.

Mögliche Strafen:

❌ Mindeststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe
❌ Kein Bewährungsantrag möglich
❌ Vermögenseinzug & langjährige Strafverfolgung
Logo der Kanzlei Menz und Partner auf blauem Hintergrund und Schrift: Effektive Strafverteidigung

Typische Abläufe im Strafverfahren

Ermittlungsverfahren 🔍

Bei Verdacht auf Drogen- oder Betäubungsmitteldelikte leiten die Ermittlungsbehörden umfangreiche Maßnahmen ein. Dazu zählen:
✅ Durchsuchungen und Beschlagnahmungen: Polizei und Staatsanwaltschaft überprüfen Tatorte und beschlagnahmen Beweismittel.
✅ Hausdurchsuchungen und Razzien: Vor allem bei Verdacht auf organisierte Delikte kommen häufig groß angelegte Razzien zum Einsatz.
✅ Vernehmungen: Beschuldigte und Zeugen werden zu den Vorgängen befragt, um den Tathergang zu rekonstruieren.

Strafmaß und Konsequenzen ⚠️

Je nach Schwere des Delikts und bisherigen Vorstrafen kann das Strafmaß variieren. Mögliche Konsequenzen umfassen:
💰 Geldstrafen: Bei weniger gravierenden Verstößen können empfindliche Geldbußen verhängt werden.
🚓 Freiheitsstrafen: Bei schweren Delikten oder Wiederholungstätern ist auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe möglich.
⚠️ Nebenfolgen: Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch berufs- und gesellschaftliche Nachteile entstehen, die das Leben nachhaltig beeinflussen.
ein Röhrchen mit illegaler weißer Substanz
das Bild zeigt alle Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz und Partner

Verteidigungs-strategien im Betäubungsmittel-strafrecht

  • Unsere erfahrenen Strafverteidiger analysieren jeden Fall individuell, um die beste Strategie für Sie zu entwickeln. Zu den häufigsten Verteidigungsansätzen gehören:
  • Geringe Menge für Eigenbedarf: In einigen Bundesländern kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Menge als Eigenbedarf eingestuft wird.
  • Unrechtmäßige Beweise: Wir prüfen, ob Hausdurchsuchungen oder Verkehrskontrollen rechtmäßig durchgeführt wurden. Falls nicht, können Beweise aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Verteidigung gegen Besitzvermutung: Nur weil sich Betäubungsmittel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Auto befinden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie Ihnen gehören.
  • Medizinische Ausnahmegenehmigung: In seltenen Fällen kann ein medizinischer Bedarf für bestimmte Substanzen (z. B. Cannabis) geltend gemacht werden.
  • Verfahrenseinstellung durch Kooperation: In bestimmten Fällen kann eine Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu einer deutlichen Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens führen.
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Unsere Expertise

Lokale Verankerung

Als etablierte Kanzlei kennen wir die regionalen Besonderheiten und Gerichtsinstanzen. Unsere Kenntnis lokalen Behörden und unsere Erfahrung tragen maßgeblich dazu bei, Ihre Verteidigung optimal zu gestalten.

Persönliche Betreuung

In strafrechtlichen Fällen zählt neben fachlicher Kompetenz vor allem auch die persönliche Betreuung. Wir nehmen uns Zeit, Ihren Fall detailliert zu analysieren und erklären Ihnen jeden Schritt des Verfahrens verständlich. So schaffen wir Transparenz und Vertrauen – die Basis für eine erfolgreiche Verteidigung.
🚨Schnelle Hilfe im Ernstfall!
Wenn Sie mit Vorwürfen im Bereich Drogen- & Betäubungsmitteldelikte konfrontiert sind, handeln Sie jetzt!

📞 Telefon: 08331-95000
Logo der Kanzlei Menz und Partner auf blauem Hintergrund und Schrift: Effektive Strafverteidigung

Warum Menz & Partner? Ihre Vorteile bei uns!

✔ Erfahrene Strafverteidiger für BtMG-Delikte
✔ Schnelle & diskrete Hilfe
✔ Individuelle Verteidigungsstrategien
✔ Standort in Kempten für persönliche Beratung
Falls Sie mit Vorwürfen im Bereich Drogen- & Betäubungsmitteldelikte konfrontiert sind, ist schnelles Handeln gefragt. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Rechtsprozess. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
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Das Bild zeigt die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens, sowie die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Felix Binder, Dr. Andreas Mayer und Sarah Einsiedler der Kanzlei Menz und Partner
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