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24.11.2023

Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige?

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft dient der Strafverfolgung und damit der Wahrung der öffentlichen Ordnung verbunden. In den meisten Fällen beginnen strafrechtliche Ermittlungen mit einer Anzeige seitens eines Bürgers. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv ...


Die Arbeit der Staatsanwaltschaft dient der Strafverfolgung und damit der Wahrung der öffentlichen Ordnung verbunden. In den meisten Fällen beginnen strafrechtliche Ermittlungen mit einer Anzeige seitens eines Bürgers. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv wird, ohne dass eine Anzeige vorliegt. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit befassen, unter welchen Umständen die Staatsanwaltschaft eigenständig ermittelt.


Ermittlungen von Amts wegen:

Die Staatsanwaltschaft nimmt von sich aus Ermittlungen auf, wenn sie ohne Anzeige Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält. Dies sind die häufigsten Fälle:


  • Kenntnis aus anderen Strafverfahren

Häufig stößt die Strafverfolgung innerhalb von Ermittlungen zufällig auf andere Straftaten. Dies ist insbesondere bei der Beschlagnahme und Auswertung von Mobiltelefonen der Fall.

Beispiel: A hat einen Drogenkauf per Mobiltelefon vereinbart. Die Staatsanwaltschaft stößt bei der Auswertung des Telefons auf weiteres strafbares Material in einer Whatsapp-Gruppe, in welcher 50 Personen strafbares Material wie verbotene Kennzeichen und kinderpornografische Bilder ausgetauscht haben. Ohne gesonderte Strafanzeige wird die Staatsanwaltschaft nun auch gegen die 50 anderen Personen ermitteln.


  • Kenntnis von der Polizei oder anderen Behörden

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch ohne Anzeige einer Privatperson, wenn die Polizei oder andere Behörden einen strafbaren Sachverhalt weitergeben.

Beispiele:

Die Steuerfahndung stößt auf einen Sachverhalt, der den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Die Finanzbehörden können den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben § 368 Abs. 4 AO.

Die Polizei entdeckt bei ihrer Streife zwei Personen A und B, die sich verprügeln und flüchten, bevor die Polizei sie erreicht. Ein Polizist hat aber den polizeibekannten A erkannt. Gegen A werden ohne Anzeige einer Privatperson Ermittlungen aufgenommen.


  • Private Kenntniserlangung

Schließlich kann ein Staatsanwalt auch ermitteln, wenn er privat Kenntnis von einer schweren Straftat erlangt.

Beispiel:

Staatsanwalt S sitzt in der Sauna. Er hört ein Gespräch zwischen A und B, wobei A stolz damit angibt, erfolgreich eine Darknetwebseite zu betreiben, mit welcher er kiloweise Betäubungsmittel vertreibt.


Fazit: Die Staatsanwaltschaft ist nicht ausschließlich auf Anzeigen von Privatpersonen angewiesen, um strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. In bestimmten Fällen handelt sie von sich aus, um die Rechtsordnung zu schützen und das öffentliche Interesse zu wahren. Praktisch dürften derzeit am häufigsten Fälle sein, in denen bei Mobiltelefonauswertungen Verdachtsmomente für weitere Straftaten bestehen.


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