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Konto wird leergeräumt

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20.11.2023

Mit Vollmacht Konto leergeräumt oder geplündert


Die missbräuchliche Nutzung von Vollmachten kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In diesem Artikel werden wir uns mit den möglichen Straftaten befassen, die entstehen können, wenn jemand ein Konto unter Missbrauch einer Vollmacht plündert.
Welche Vollmachten kommen in Betracht?
Vertrauenspersonen wird häufig eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilt. Dies ist eine in der Regel sofort wirksame Vollmacht, die zur Führung rechtlicher Geschäfte (auch Bankgeschäfte!) ermächtigt. Der Bevollmächtigte soll von der Vollmacht erst Gebrauch machen, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist.
Um Missbrauch zu verhindern verlangen Banken häufig, dass dem Bevollmächtigten (auch trotz Existenz einer Vorsorgevollmacht) für die Vornahme von Bankgeschäften eine hauseigene Bankenvollmacht bzw. Kontovollmacht erteilt wird. Diese Vollmachten gelten nur zur Vornahme von Bankgeschäften.
Was darf der Bevollmächtigte?
Auch wenn der Bevollmächtigte im Außenverhältnis gegenüber Dritten quasi unbegrenzte Handlungsfreiheit hat, ist er im Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber verpflichtet.
Der BGH führt hierzu aus:
Der Bevollmächtigte muss im wohlverstandenen Interesse des Vollmachtgebers handeln. Er darf und muss sich dabei an den ihm erteilten Auftrag und die damit verbundenen Weisungen halten, mit denen allerdings im Einzelfall auch freigiebige Ziele verfolgt werden können.
Dies bedeutet, dass der Bevollmächtigte im Außenverhältnis zwar z.B. rechtlich wirksame Kontoabhebungen oder Überweisungen vornehmen kann. Wenn er dabei aber nicht im Interesse des Vollmachtgebers, sondern im eigenen Interesse handelt, hat dies Konsequenzen.
Welche Sanktionen drohen?
Der Missbrauch einer Vollmacht zum Leeräumen des Kontos und der eigennützigen Verwendung des Geldes entgegen der Interessen und Weisungen des Vollmachtgebers kann den Straftatbestand der Untreue § 266 StGB erfüllen. Im Falle einer Verurteilung droht Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Zudem kann die "Beute" als Tatertrag abgeschöpft werden.
Praxisrelevanz
In der näheren Vergangenheit hat gerade der Missbrauch von Vollmachten älterer Personen stark zugenommen. Durch die gestiegene Lebenserwartung, die häufig mit kognitiven Abbauprozessen gegen Lebensende verbunden sind, muss einerseits Vertrauenspersonen mittels der Vollmacht die Möglichkeit gegeben werden, Rechtsgeschäfte zu erledigen. Andererseits gibt es in vielen Fällen keine Kontrollinstanz, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Vollmacht prüft. Das Leerräumen des Kontos kurz vor dem Tod einer Person, welche die Vorgänge nicht mehr einordnen kann, hat nach der subjektiven Einschätzung vieler Anwälte stark zugenommen.
In vielen Fällen bleibt dieser Missbrauch unbemerkt oder wird erfolgreich mit der Behauptung einer Schenkung verteidigt. Die Täter sind jedoch keineswegs sicher. So haben auch die Erben die Möglichkeit, Banktransaktionen und Kontovorgänge 10 Jahre zurück zu prüfen. Wenn hier Auffälligkeiten auffallen, kann dies auch nach längerem Zeitraum noch gravierende Konsequenzen haben.
Vorbeugende Maßnahmen und Schutz:
Fazit:
Der Missbrauch von Vollmachten zum Plündern bzw. Leerräumen von Konten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist entscheidend, proaktiv zu handeln, um sich vor solchen Straftaten zu schützen, und im Falle eines Verdachts sofort rechtliche Schritte einzuleiten.
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