Der richtige Anwalt macht den Unterschied.
Unsere Top Mandanten-Bewertungen sprechen für sich ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️. Das Erbrecht erscheint zunächst verständlich, aber die wahren Herausforderungen liegen oft im Verborgenen und erfordern das Fachwissen eines Rechtsanwalts. Lassen Sie uns kostspielige Fehler vermeiden, die meist auch den Familienfrieden gefährden.
zwei Fachanwälten für Erbrecht und zwei erfahrene Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Erbrecht.
weiteren Experten im Familienrecht, Steuerrecht u.a.
schnelle Terminen und langjähriger Erfahrung im Erbrecht.
Ihr Anliegen im Erbrecht Kempten wird hauptsächlich von Rechtsanwältin Laqua und Fachanwältin für Erbrecht Heidl betreut.
Das Erben beinhaltet nicht nur die Übertragung von Vermögen, sondern oft auch rechtliche Fragen:
Die Lösungen mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, sind jedoch oft komplex. Wir bieten Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung und stehen Ihnen sowohl in beratender Funktion als auch vor Gericht zur Seite.
Die Nachlassplanung umfasst nicht nur die Übertragung von Vermögen im Erbfall, sondern auch die lebzeitige Übergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ein gut durchdachtes Testament kann unerwartete erbrechtliche Situationen regeln.
Da jedes Vermögen und jede Familie einzigartig sind, erfordert die Nachlassplanung eine individuelle Herangehensweise. Übereilte Schenkungen aus falschen Beweggründen, wie Steuerängsten oder Nachahmung, können unvorhersehbare Folgen haben, ebenso wie eine unüberlegte Verteilung im Testament.
Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, um sowohl Steuerfallen als auch mögliche Familienkonflikte zu vermeiden und Ihr Vermögen sowie den Familienfrieden zu bewahren.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt. Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt.
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