Person lehnt Erbe ab

Erbe ausschlagen

Ein kurzer Überblick

Rechtsfolgen der Erbausschlagung

Wenn ein Erbe das ihm zugedachte Erbe ausschlägt, verzichtet er auf alle Rechte und Pflichten, die mit der Erbschaft verbunden sind. Die Ausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme vom Erbfall und der Erbenstellung formgerecht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Nach der Ausschlagung rückt der nächste Berechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge oder nach einer vorhandenen Testamentsregelung, wie etwa im Berliner Testament, nach. Sollte kein weiterer Erbe vorhanden sein, fällt das Erbe an den Fiskus. Es ist zu beachten, dass die Ausschlagung unwiderruflich ist und nur in sehr seltenen Fällen angefochten werden kann.
Die Ausschlagung des Erbes sollte daher sehr gut überlegt sein!
Anwalt vor Block mit Stift
Unterschiede zwischen Erb-ausschlagung und Erbverzicht
Erbausschlagung
Die Erbausschlagung ist die Ablehnung einer bereits angefallenen Erbschaft durch den Erben. Tritt nach einem Todesfall ein, wenn der Erbe feststellt, dass er das Erbe nicht antreten möchte, etwa wegen Überschuldung des Nachlasses. Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Erbberechtigung erfolgen und bedarf einer notariellen oder gerichtlichen Erklärung.
Erbverzicht
Der Erbverzicht ist hingegen eine vorbeugende Maßnahme, bei der eine Person auf ihr zukünftiges Erbe verzichtet, oft im Rahmen eines Erbverzichtsvertrages. Dieser Vertrag wird zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen und ist bindend. Der Verzichtende erhält in der Regel eine Abfindung und scheidet damit komplett aus der Erbfolge aus, unabhängig davon, ob und wann der Erbfall eintritt.
Person schlägt aus

Wann sollten Sie das Erbe nicht ausschlagen?

  • Positiver Nachlass:
    Man sollte das Erbe nicht ausschlagen, wenn der Wert des Nachlasses die Verbindlichkeiten deutlich übersteigt oder wenn der Erbe an den Nachlassgegenständen ein persönliches Interesse hat. Zudem kann der Erhalt von familiärem Vermögen oder Unternehmen eine Rolle spielen. Auch emotionale Gründe können dazu führen, dass man das Erbe annimmt, zum Beispiel um den letzten Willen des Erblassers zu respektieren oder Erinnerungsstücke zu bewahren.
    Sollte der Nachlass sehr werthaltig, aber schwer abzuwickeln sein, können Sie im Nachhinein Ihren Erbanteil immer noch verkaufen durch einen Profi abwickeln lassen.
  • Bloße Vermutungen und Spekulationen über Schulden:
    Wenn Sie nur Schulden vermuten, dann gehen Sie der Sache nach. Wer ohne hinreichende Kenntnis aus reiner Spekulation über Schulden ausschlägt, der erhält die Erbschaft in der Regel nicht wieder, auch wenn sich diese als werthaltig herausstellt.
  • Tipp:
    Holen Sie sich frühzeitig möglichst viele Informationen!
    • Hat der Erblasser in einer Mietwohnung oder in Eigentum?
    • Hatte der Erblasser einen gut bezahlten Job mit hoher Rente oder war er lange im Krankenstand?
    • Deuten die sonstigen Umstände auf Vermögen oder eher spärliche Lebensverhältnisse hin?
    • Hat der Erblasser zuletzt Sozialhilfe bezogen?
Wenn Sie anhand Ihrer Informationen von einem werthaltigen Nachlass ausgehen dürfen und dieser sich später als überschuldet herausstellt, dann können Sie später immer noch die Annahme der Erbschaft anfechten, oder ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten.

Wann sollte man das Erbe ausschlagen?

Das Erbe ausschlagen kann in Betracht gezogen werden, wenn das Erbe gesichert oder mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit hauptsächlich aus Schulden besteht und die Verbindlichkeiten des Nachlasses die Vermögenswerte übersteigen. Ebenfalls kann die Ausschlagung sinnvoll sein, wenn mit dem Erbe erhebliche Verpflichtungen oder Lasten wie eine sehr komplexe Nachlassabwicklung einhergehen, die der Erbe nicht übernehmen möchte.
Auf einen wenig werthaltigen Nachlass kann hindeuten:
  • Der Erblasser war lebzeitig lange im Krankenstand.
  • Der Erblasser hat zuletzt Sozialhilfe bezogen.
  • Der Erblasser lebte in spärlichen Verhältnissen mit einer geringen Rente.
Person lehnt Erbe ab

Was passiert, wenn Sie einen überschuldeten Nachlass angenommen haben?

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie nicht automatisch ruiniert sind!
  1. Wenn Sie von den Schulden keine Kenntnis hatten, dann können Sie die Annahme der Erbschaft anfechten. Dies sollten Sie so schnell wie möglich machen, da § 1954 BGB eine sechswöchige Frist nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes vorsieht.
  2. Ebenfalls möglich, aber in der Praxis eher selten ist ein Antrag auf Nachlassverwaltung, was ebenfalls zur Haftungsbeschränkung des Erben führt.
  3. Schließlich können Sie auch noch die Nachlassinsolvenz beantragen. Zwar bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten dieses Verfahrens sitzen, diese sind jedoch geringer als sehr hohe Nachlassschulden.
Mitarbeiter wird gekündigt

Erbausschlagung zugunsten anderer Erben

Mit der Erbausschlagung zugunsten anderer Erben verzichtet ein Erbe auf sein Erbrecht, sodass sein Anteil am Nachlass anderen berechtigten Erben zukommt. Dies kann aus persönlichen oder steuerlichen Gründen erfolgen. Die Ausschlagung führt dazu, dass der ausschlagende Erbe so behandelt wird, als wäre er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben. Somit rückt an seine Stelle in der Erbfolge der oder die nächsten Berechtigten.
Nach § 517 BGB ist die Ausschlagung zugunsten eines anderen keine Schenkung, sodass keine Schenkungssteuer aufgrund der Ausschlagung anfällt. Wird für die Ausschlagung eine Abfindung bezahlt, so unterfällt diese aber nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftssteuer.
Frau schreibt Testament
Häufig gestellte Fragen