Die Rangfolge der Erben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Die Rangfolge der Erben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) richtet sich nach einem gesetzlich festgelegten Erbschaftssystem. Zu den ersten Erben zählen die Verwandten des Erblassers, die in Ordnungen eingeteilt sind:
1. Ordnung: Kinder des Verstorbenen sowie deren Nachkommen
2. Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister des Erblassers
3. Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen
4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen
Neben den Verwandten hat der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ein Erbrecht. Die Höhe des Anteils hängt von der Erbordnung und dem Güterstand ab. Fehlen Erben der ersten Ordnung, rücken die der nächsten Ordnung nach. Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat.