Frau schreibt Testament

Berliner Testament

Ein kurzer Überblick

Erbrechtliche Bedeutung Berliner Testament

 

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das typischerweise von Ehepartnern verwendet wird. In einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass nach dem Tod des ersten Partners der Überlebende das gesamte Vermögen erbt. Die Kinder oder sonstigen Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zweiten Partners als sogenannte Schlusserben bedacht. Die Besonderheit des Berliner Testaments, bzw. des Testament Berliner Modell, liegt darin, dass der länger lebende Ehe- oder Lebenspartner abgesichert wird und über den gesamten Nachlass verfügen kann.

Person schreibt Testament
Berliner Testament schreiben und ändern
Definition Berliner Testament / Testament Berliner Modell

Das Berliner Testament (z.T. als Testament Berliner Modell oder Berliner Modell Testament bezeichnet) ist gegenseitiges Testament, bei dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder sonstigen Erben werden erst nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners als Schlusserben eingesetzt.

Berliner Testament errichten / Berliner Testament schreiben

Ein Berliner Testament wird als gegenseitiges Testament häufig als einheitliches Dokument von beiden Partnern errichtet und unterschrieben. Es muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.

Berliner Testament ändern

Die Bindungswirkung des Berliner Testaments ist ein weiteres wichtiges Merkmal. Nach dem Tod des ersten Partners ist der Überlebende an die gemeinsame testamentarische Regelung gebunden und kann das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Dies soll die Interessen der Schlusserben schützen. Die Bindungswirkung kann auch Nachteile mit sich bringen, etwa wenn es zu Konflikten mit den Schlusserben kommt.

Hintergrund, Zweck, Vorteile

 

Das Berliner Testament wurde geschaffen, um Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Traditionell dient es dazu, den länger lebenden Partner finanziell abzusichern und den Nachlass innerhalb der Familie zu halten, in der Regel bis zum Tod des zweiten Ehepartners. Es wird so genannt, weil es in Berlin populär wurde, aber es ist in ganz Deutschland und in anderen Rechtsordnungen, die ähnliche Regelungen anbieten, verbreitet.

 

  • Absicherung des überlebenden Partners: Das Hauptziel des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner oder Partner nach dem Tod des ersten finanziell abgesichert ist und unmittelbar über das gesamte Vermögen verfügen kann.

 

  • Erbschaftsregelung für die Nachkommen: Ein weiterer Zweck des Berliner Testaments ist es, die Erbfolge für die Kinder und eventuell weitere Erben festzulegen. Die Kinder werden in der Regel als Schlusserben eingesetzt, das heißt, sie erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners.

 

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch die klare Festlegung der Erbfolge beabsichtigen die Ehegatten, mögliche Erbstreitigkeiten zwischen dem überlebenden Partner und den Kindern oder anderen Erben zu verhindern.

 

  • Berliner Testament Erbschaftssteuer: Es kann auch steuerliche Gründe geben, ein Berliner Testament zu verfassen. Allerdings kann die Wahl dieser Testamentsform zu einer höheren Steuerbelastung für die Kinder führen, da sie möglicherweise zweimal Erbschaftsteuer zahlen müssen – einmal beim Erbe des Erstversterbenden und dann nochmals beim Erbe des längerlebenden Ehepartners.
Testament wird von Hand geschrieben

Berliner Testament Nachteile und Lösung

 

  • Bindungswirkung: Einmal errichtet, kann das Berliner Testament nur mit Zustimmung beider Partner geändert werden. Nach dem Tod eines Partners ist das Testament bindend und kann vom Überlebenden nicht mehr einseitig geändert werden.
  • Das Problem lässt sich durch eine "Abänderungsbefugnis" lösen.

     

  • Berliner Testament Pflichtteil: Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
  • Das Problem lässt sich durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilssanktionsklauseln und Anrechnungsbestimmungen bei Schenkungen lösen.
  • Steuerliche Nachteile: Bei größeren Vermögen kann es zu einer doppelten Erbschaftssteuerbelastung kommen, da nach jedem Todesfall Erbschaftssteuer anfallen kann. Das Vermögen wird also zweimal besteuert, einmal beim Tod des ersten und dann beim Tod des zweiten Partners.
  • Abhilfe schafft in vielen Fällen das "Supervermächtnis", das in das Testament mit aufgenommen werden sollte.
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Tipps für das Berliner Testament

 

  • Flexibilitätsklauseln: Nehmen Sie eine Abänderungsklausel auf, die eine Anpassung des Testaments durch den überlebenden Partner (ggf. nur eingeschränkt im Kreis der Abkömmlinge) erlaubt.

 

  • Vermächtnisse: Um den Kindern bereits beim ersten Erbfall etwas zukommen zu lassen oder im zweiten Erbfall Streit um Erbauseinandersetzung zu vermeiden können Vermächtnisse und Vorausvermächtnisse angeordnet werden.

 

  • Die früher verbreitete Wiederverheiratungsklausel Berliner Testament regelt, was passieren soll, falls der überlebende Partner erneut heiratet. Von dieser wird derzeit eher abgeraten, da sie an anderer Stelle Nachteile birgt.

 

  • Steuerliche Optimierung: Berücksichtigen Sie die erbschaftssteuerlichen Freibeträge und gestalten Sie das Testament mit Supervermächtnis und Vermächtnissen so, dass diese optimal genutzt werden.

 

  • Nutzen Sie (Voraus-) Vermächtnisse, wenn Sie einzelne Immobilien zuweisen.

 

  • Fügen Sie eine Pflichtteilssanktionsklausel ein.
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Häufig gestellte Fragen