Hintergrund, Zweck, Vorteile
Das Berliner Testament wurde geschaffen, um Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Traditionell dient es dazu, den länger lebenden Partner finanziell abzusichern und den Nachlass innerhalb der Familie zu halten, in der Regel bis zum Tod des zweiten Ehepartners. Es wird so genannt, weil es in Berlin populär wurde, aber es ist in ganz Deutschland und in anderen Rechtsordnungen, die ähnliche Regelungen anbieten, verbreitet.
Absicherung des überlebenden Partners: Das Hauptziel des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner oder Partner nach dem Tod des ersten finanziell abgesichert ist und unmittelbar über das gesamte Vermögen verfügen kann.
Erbschaftsregelung für die Nachkommen: Ein weiterer Zweck des Berliner Testaments ist es, die Erbfolge für die Kinder und eventuell weitere Erben festzulegen. Die Kinder werden in der Regel als Schlusserben eingesetzt, das heißt, sie erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners.
Berliner Testament Erbschaftssteuer: Es kann auch steuerliche Gründe geben, ein Berliner Testament zu verfassen. Allerdings kann die Wahl dieser Testamentsform zu einer höheren Steuerbelastung für die Kinder führen, da sie möglicherweise zweimal Erbschaftsteuer zahlen müssen – einmal beim Erbe des Erstversterbenden und dann nochmals beim Erbe des längerlebenden Ehepartners.