Ein kurzer Überblick
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das typischerweise von Ehepartnern verwendet wird. In einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass nach dem Tod des ersten Partners der Überlebende das gesamte Vermögen erbt. Die Kinder oder sonstigen Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zweiten Partners als sogenannte Schlusserben bedacht. Die Besonderheit des Berliner Testaments, bzw. des Testament Berliner Modell, liegt darin, dass der länger lebende Ehe- oder Lebenspartner abgesichert wird und über den gesamten Nachlass verfügen kann.
Das Berliner Testament (z.T. als Testament Berliner Modell oder Berliner Modell Testament bezeichnet) ist gegenseitiges Testament, bei dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder sonstigen Erben werden erst nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners als Schlusserben eingesetzt.
Ein Berliner Testament wird als gegenseitiges Testament häufig als einheitliches Dokument von beiden Partnern errichtet und unterschrieben. Es muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
Die Bindungswirkung des Berliner Testaments ist ein weiteres wichtiges Merkmal. Nach dem Tod des ersten Partners ist der Überlebende an die gemeinsame testamentarische Regelung gebunden und kann das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Dies soll die Interessen der Schlusserben schützen. Die Bindungswirkung kann auch Nachteile mit sich bringen, etwa wenn es zu Konflikten mit den Schlusserben kommt.
Das Berliner Testament wurde geschaffen, um Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Traditionell dient es dazu, den länger lebenden Partner finanziell abzusichern und den Nachlass innerhalb der Familie zu halten, in der Regel bis zum Tod des zweiten Ehepartners. Es wird so genannt, weil es in Berlin populär wurde, aber es ist in ganz Deutschland und in anderen Rechtsordnungen, die ähnliche Regelungen anbieten, verbreitet.