
Erbschaftssteuer
Ein kurzer Überblick
Warum gibt es die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf den Vermögensübergang durch Erbschaft und eng verknüpft mit der Schenkungssteuer, die auf unentgeltliche lebzeitige Vermögensübertragungen erhoben wird. Deren Zweck ist es, die Ansammlung von Vermögen in der Hand einzelner Personen oder Familien zu besteuern und somit eine gerechtere Vermögensverteilung zu fördern.
Die Steuer wird auf den Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens erhoben und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser sowie nach der Höhe des Erbes. Freibeträge und Steuersätze variieren entsprechend. Die Erbschaftsteuer trägt zudem zum Steueraufkommen des Staates bei.

Unterschiede Erbschafts-steuer und Schenkungs-steuer
Anlass der Steuerpflicht:
- Erbschaftssteuer: fällt an bei Vermögensübertragung durch Erbfall.
- Schenkungssteuer: wird erhoben bei Vermögensübertragung zu Lebzeiten als Schenkung.
Zeitpunkt der Vermögens-übertragung:
- Erbschaftssteuer: nach dem Tod des Erblassers.
- Schenkungssteuer: zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Tod des Schenkers.
Meldung an das Finanzamt:

Steuerliche Ausnahmen und Befreiungen bei der Erbschaftssteuer
Spezielle Regelungen gelten für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Ehepartner oder Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung greifen.
Versorgungsfreibeträge kommen zusätzlich für Ehegatten und Kinder zur Anwendung. Schenkungen zu Lebzeiten können ebenfalls genutzt werden, um alle zehn Jahre die persönlichen Freibeträge auszuschöpfen und so die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Wichtig ist eine sorgfältige Planung und Beratung, um die steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftssteuer
Freibeträge und Steuersätze sind entscheidende Faktoren bei der Erbschaftssteuer. Freibeträge sind Beträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen. In Deutschland gibt es beispielsweise unterschiedliche Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel.
Die Steuersätze für Erbschaften sind nach dem Wert des vererbten Vermögens und der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser gestaffelt. Höhere Vermögenswerte und entferntere Verwandtschaftsverhältnisse führen in der Regel zu einem höheren Steuersatz. Die genaue Höhe der Steuersätze und Freibeträge ist gesetzlich festgelegt und kann sich ändern, weshalb es wichtig ist, die aktuellen Regelungen zu prüfen.
Die rechtzeitige Planung der Vermögensnachfolge kann helfen, die Erbschaftssteuer zu minimieren, indem beispielsweise Vermögenswerte unter Ausnutzung der Freibeträge übertragen werden.


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Häufig gestellte Fragen