Geld wird übergeben

Erbschaftssteuer

Ein kurzer Überblick

Warum gibt es die Erbschaftssteuer?

 

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf den Vermögensübergang durch Erbschaft und eng verknüpft mit der Schenkungssteuer, die auf unentgeltliche lebzeitige Vermögensübertragungen erhoben wird. Deren Zweck ist es, die Ansammlung von Vermögen in der Hand einzelner Personen oder Familien zu besteuern und somit eine gerechtere Vermögensverteilung zu fördern.

 

Die Steuer wird auf den Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens erhoben und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser sowie nach der Höhe des Erbes. Freibeträge und Steuersätze variieren entsprechend. Die Erbschaftsteuer trägt zudem zum Steueraufkommen des Staates bei.

Anwalt vor Block mit Stift
Unterschiede Erbschafts-steuer und Schenkungs-steuer
Anlass der Steuerpflicht:
  • Erbschaftssteuer: fällt an bei Vermögensübertragung durch Erbfall.
  • Schenkungssteuer: wird erhoben bei Vermögensübertragung zu Lebzeiten als Schenkung.
Zeitpunkt der Vermögens-übertragung:
  • Erbschaftssteuer: nach dem Tod des Erblassers.
  • Schenkungssteuer: zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Tod des Schenkers.
Meldung an das Finanzamt:
  • Erbschaftssteuer: durch den Erben
  • Schenkungssteuer: durch den Schenker oder Beschenkten.
Steuerberater mit Unterlagen am Taschenrechner und Frau daneben.

Tipps zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

  • Frühzeitige Nachfolgeplanung: Vermögen zu Lebzeiten schrittweise an Erben übertragen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.

  • Testament oder Erbvertrag: Durch klare Regelungen steuerliche Vorteile erzielen und ggf. Freibeträge mehrerer Personen nutzen.

  • Schenkungen: Gezielt Freibeträge ausnutzen, da diese alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden können.

  • Nießbrauch: Eigentum übertragen, aber Nutzen des Vermögens behalten, da dies den Übertragungswert mindert.

  • Betriebsvermögen: Unter bestimmten Voraussetzungen von Steuererleichterungen profitieren.

  • Steuerliche Beratung: Individuelle Situation durch einen Fachmann prüfen lassen.

Steuerliche Ausnahmen und Befreiungen bei der Erbschaftssteuer

 

Spezielle Regelungen gelten für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Ehepartner oder Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung greifen.

 

Versorgungsfreibeträge kommen zusätzlich für Ehegatten und Kinder zur Anwendung. Schenkungen zu Lebzeiten können ebenfalls genutzt werden, um alle zehn Jahre die persönlichen Freibeträge auszuschöpfen und so die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Wichtig ist eine sorgfältige Planung und Beratung, um die steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Frau schreibt Testament

Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftssteuer

 

Freibeträge und Steuersätze sind entscheidende Faktoren bei der Erbschaftssteuer. Freibeträge sind Beträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen. In Deutschland gibt es beispielsweise unterschiedliche Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel.

 

Die Steuersätze für Erbschaften sind nach dem Wert des vererbten Vermögens und der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser gestaffelt. Höhere Vermögenswerte und entferntere Verwandtschaftsverhältnisse führen in der Regel zu einem höheren Steuersatz. Die genaue Höhe der Steuersätze und Freibeträge ist gesetzlich festgelegt und kann sich ändern, weshalb es wichtig ist, die aktuellen Regelungen zu prüfen.

 

Die rechtzeitige Planung der Vermögensnachfolge kann helfen, die Erbschaftssteuer zu minimieren, indem beispielsweise Vermögenswerte unter Ausnutzung der Freibeträge übertragen werden.

Ein von hinten sehendes Ehepaar das Hand in Hand spazieren geht.
Pflichtteil Geld

Freibeträge der Erbschaftssteuer

  • Für Ehepartner liegt der Freibetrag in Deutschland bei 500.000 Euro.

  • Kinder des Erblassers, einschließlich Stief- und Adoptivkinder, haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.

  • Für Enkel beträgt der Freibetrag, sofern ihre Eltern verstorben sind, ebenfalls 400.000 Euro, ansonsten 200.000 Euro.

  • Eltern und Großeltern des Erblassers erhalten einen Freibetrag von 100.000 Euro, wenn sie erben.

  • Geschwister, Nichten und Neffen sowie weitere Verwandte und nicht verwandte Personen haben einen geringeren Freibetrag von 20.000 Euro.

 

Häufig gestellte Fragen