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Kündigungs-schutzklage

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Das müssen Sie beachten

Kündigungs-schutzklage: Ihr Recht als Arbeitnehmer

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?


Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel für Arbeitnehmer, um sich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu wehren. Das Ziel ist festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Diese Klage wird vor dem Arbeitsgericht erhoben und muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.


Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sind und bereits mindestens sechs Monate dort beschäftigt waren.


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Ordentliche und außerordentliche Kündigung


Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist. Welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt unter anderem davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und welcher Kündigungsgrund vorliegt.

Greift das Kündigungsschutzgesetz, kann eine Kündigung insbesondere aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder dringenden betrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zusätzlich insbesondere die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zu prüfen.

Daneben können weitere Anforderungen gelten, beispielsweise besonderer Kündigungsschutz oder die ordnungsgemäße Anhörung eines bestehenden Betriebsrats.


Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist stets anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.


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Mitarbeiter wird gekündigt
Gekündigter Mitarbeiter trägt Kiste

Mögliche Ergebnisse einer Kündigungs-schutzklage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Weiterbeschäftigung: Das Arbeitsgericht entscheidet, dass die Kündigung unwirksam ist.

  • Abfindung: Häufig kommt es zu einem Vergleich, bei dem der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält.

  • Vergleich: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses: Falls das Gericht zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, bleibt die Kündigung bestehen.

  • Reputationsverlust: Für beide Seiten kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren Rückschläge mit sich bringen.

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Die Rolle des Arbeitszeugnisses bei einer Kündigungsschutzklage


Ein Arbeitszeugnis kann im Verfahren als Beweis für die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers dienen. Falls es negative oder unklare Formulierungen enthält, könnte dies auf eine unrechtmäßige Kündigung hindeuten. Arbeitnehmer haben das Recht auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.


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Kosten und Gebühren einer Kündigungsschutzklage


✅ Gerichtskosten: Orientieren sich am Streitwert (in der Regel drei Bruttomonatsgehälter).

✅ Anwaltskosten: Berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

✅ Prozesskostenhilfe: Kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.


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Das Bild zeigt Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Carina Streipert und die Fachanwältin für Arbeitsrecht Viktoria Neun der Kanzlei Menz und Partner
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage