Ihre Spezialisten für Kündigungsschutzklagen in Kempten Allgäu
Gerne vertreten wir Sie auch bei einer Kündigungsschutzklage.
Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Dies ist meist eine besondere Stresssituation, da die berufliche Zukunft auf dem Spiel steht.
Arbeitgeber müssen sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass die Kündigung Bestand hat.
Alternativ vereinbaren die Parteien oft einen Aufhebungsvertrag. Als Arbeitnehmer dürfen Sie diesen nicht überstürzt unterzeichnen, da häufig die Überrumpelung gezielt ausgenutzt wird und Fehler irreversibel sein können. Als Arbeitgeber müssen Sie eine solche Vereinbarung gut vorbereiten, damit diese unterzeichnet wird und Bestand hat.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht gewährleistet für Sie, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Verlassen Sie sich nicht auf Informationen aus dem Internet oder Foren. Das Arbeitsrecht ist eine sich ständig ändernde Materie, und viele im Internet auffindbare Urteile sind nicht mehr aktuell.