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10.12.2023

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?


Die Berechnung des Pflichtteils ist ein wichtiger Schritt bei der Nachlassplanung, insbesondere wenn es um Erbschaften mit mehreren, z.B. drei, Kindern geht. Der Pflichtteil sichert den gesetzlichen Anspruch der Kinder auf einen bestimmten Anteil des Erbes, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil für drei Kinder korrekt berechnen und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.
1. Grundlagen des Pflichtteilsrechts
Das Pflichtteilsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und garantiert u.a. Abkömmlingen, also vor allem den Kindern, einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass.
2. Berechnung des Pflichtteils für drei Kinder
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt auf Basis des gesetzlichen Erbteils, den die Kinder erhalten würden, wenn kein Testament vorliegt. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
3. Konkrete Berechnungen
  • Pflichtteilsquote, wenn Erblasser nicht verheiratet ist
Wenn ein unverheirateter Elternteil stirbt, dann beträgt die Erbquote der drei Kinder jeweils 1/3 und die Pflichtteilsquote jeweils 1/6.
  • Pflichtteilsquote, wenn Erblasser verheiratet ist
Wenn der Erblasser oder die Erblasserin verheiratet ist, dann muss zunächst der Güterstand der Ehe ermittelt werden. Haben die Eltern keinen Ehevertrag beim Notar geschlossen, so gilt der gesetzliche Güterstand. Die Eltern können aber auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben.
Gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
Wenn der Erblasser in Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, dann beträgt die gesetzliche Erbquote der Kinder jeweils 1/6 und die Pflichtteilquote 1/12.
Gütergemeinschaft
Wenn der Erblasser in Gütergemeinschaft verheiratet war, dann beträgt die gesetzliche Erbquote der Kinder jeweils 3/12 und die Pflichtteilsquote damit 3/24. Dies kommt daher, weil der Ehegatte bei Gütergemeinschaft gesetzlich nicht 1/2, sondern nur 1/4 erbt.
Gütertrennung
Auch bei Gütertrennung beträgt die gesetzliche Erbquote der Kinder jeweils 3/12 und die Pflichtteilsquote damit 3/24.
Sie müssen also in zwei Schritten denken:
1. War der Erblasser zum Todesfall verheiratet?
2. Wenn ja: Hatte er einen Ehevertrag?
4. Berücksichtigung weiterer Faktoren
Neben der Anzahl der Kinder spielen weitere Faktoren eine Rolle bei der Berechnung der konkreten Höhe des Pflichtteils.
So ändert sich bei einer erfolgten Erbausschlagung des Ehegatten auch die Pflichtteilsquoten.
Lebzeitige Schenkungen können ausgleichungs- oder anrechnungspflichtig sein und sich auf die Höhe des Pflichtteils auswirken.
5. Fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen
Die exakte Berechnung des Pflichtteils kann aufgrund der rechtlichen Komplexität eine Herausforderung darstellen. Während die bloße Berechnung der Quoten noch einfach ist, erfordert die konkrete Berechnung einen Blick auf eine Vielzahl von Aspekten, die nur sehr schwer zu durchblicken sind.
Da es oft um viel Geld geht, ist es ratsam, fachliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Erbrecht berücksichtigt die rechtlichen Fallstricke und stellt sicher, dass die Berechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
6. Pflichtteilsansprüche durchsetzen
Pflichtteilsansprüche sollten zeitnah angemahnt werden, auch wenn die erforderliche Auskunft über den Bestand des Nachlasses noch nicht erteilt wurde. Denn erst diese Aufforderung setzt die Gegenseite in Verzug, sodass Zinsen geltend gemacht werden können.
Fazit
Die Berechnung des Pflichtteils für Erben mit drei Kindern erfordert eine genaue Analyse der gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Gegebenheiten.
Bei einem unverheirateten Erblasser beträgt der Pflichtteil jedes der drei Kinder 1/6.
Bei einem verheirateten Erblasser beträgt der Pflichtteil jedes der drei Kinder je nach Güterstand der Ehe entweder 3/24 oder 1/12.
Bei erbrechtlichen Fragen sollten Betroffene nicht zögern, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Erbrecht gerne zur Verfügung. Eine Erstberatung kostet bei uns 250,00 € inkl. USt. Termine sind in unseren Kanzleiräumen in Memmingen, Kempten und Illertissen sowie telefonisch oder per online-Meeting möglich.
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