Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall bezeichnet einen Sachverhalt, bei dem eine Person durch das nicht vorsätzliche, aber sorgfaltswidrige Verhalten einer anderen Person im Straßenverkehr verletzt wird.
Die Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird, etwa durch Übersehen einer roten Ampel oder durch zu schnelles Fahren bei schlechten Wetterbedingungen.
Ein Verkehrsunfall, der zu einer fahrlässigen Körperverletzung führt, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.