Ein kurzer Überblick
Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie?
Gehen Sie erst zum Anwalt. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Dann können wir Ihnen eine realistische Einschätzung geben und gemeinsam entscheiden, wie es weiter geht.
Je nach Aktenlage ergeben sich verschiedene Verteidigungsansätze. Dass die Tat nicht absichtlich begangen wurde, schützt vor Strafe nicht.
Fahrlässige Körperverletzung ist eine rechtswidrige und schuldhaft verursachte Verletzung der Gesundheit einer Person, die ohne Vorsatz entsteht. Sie liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch unbeabsichtigt einen anderen verletzt. Das bedeutet, dass der Schaden nicht beabsichtigt war, aber durch Vernachlässigung der notwendigen Sorgfalt eingetreten ist.
Die Abgrenzung zur vorsätzlichen Körperverletzung ist der fehlende Vorsatz beim Handeln.
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 wird nach § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Dies kann bei besonders schlimmen Verletzungsfolgen oder schweren Verkehrsunfällen der Fall sein.
Das Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung ist gewöhnlich niedriger als für vorsätzliche Taten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Besondere Umstände, wie die Verletzung von Verkehrssicherheitspflichten, können das Strafmaß beeinflussen. Bei der Beurteilung spielen Faktoren wie das Maß der Fahrlässigkeit und die Schwere der Verletzung eine Rolle.
Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall bezeichnet einen Sachverhalt, bei dem eine Person durch das nicht vorsätzliche, aber sorgfaltswidrige Verhalten einer anderen Person im Straßenverkehr verletzt wird.
Die Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird, etwa durch Übersehen einer roten Ampel oder durch zu schnelles Fahren bei schlechten Wetterbedingungen.
Ein Verkehrsunfall, der zu einer fahrlässigen Körperverletzung führt, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Körperverletzung bezeichnet die Schädigung der Gesundheit oder des Körpers einer Person. Die Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung liegt in der Intention des Täters. Bei vorsätzlicher Körperverletzung handelt der Täter mit Absicht, also mit dem Ziel, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen. Dies umfasst sowohl die direkte Absicht als auch das bewusste Inkaufnehmen des Erfolges. Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter durch sein sorgfaltswidriges Verhalten, also ohne Absicht, einen anderen verletzt. Hierbei hat der Täter die möglichen Folgen seines Handelns nicht bedacht oder nicht vorausgesehen, obwohl die gebotene Sorgfalt eine Verletzung als wahrscheinlich vorhersehbar gemacht hätte. Die rechtlichen Konsequenzen unterscheiden sich entsprechend der zugrundeliegenden Absicht und Fahrlässigkeit des Handelnden.
Fahrlässige Körperverletzung im Alltag kann in vielfältigen Situationen vorkommen. Beispiele hierfür sind: