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Das Bild zeigt Handschellen und ein Päckchen Kokain

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22.10.2025

Erfolgreiche Verteidigung im Betäubungsmittel- strafrecht


Strafverteidigung durch Menz & Partner vor dem Landgericht Kempten

Im Jahr 2022 wurde nahe Füssen ein Kurierfahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt. In dessen Sporttasche fanden die Ermittler rund 10 Kilogramm Kokain, aufgeteilt auf zehn einzelne Päckchen à etwa 1 kg. Der Kurier wurde später wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Belastung unseres Mandanten allein durch DNA- und Fingerabdruckspuren

Auf einem der sichergestellten Päckchen fanden sich Fingerabdrücke sowie DNA-Spuren einer weiteren Person – unseres Mandanten. Auffällig war jedoch, dass sich dieses Päckchen deutlich von den übrigen unterschied: Während neun Pakete mit Frischhaltefolie umwickelt waren, war nur dieses eine mit Panzertape versiegelt.
Weitere Beweismittel – etwa Chatverläufe, Überwachungsdaten oder Hinweise auf eine Gewinnbeteiligung – fehlten vollständig. Gleichwohl ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant beim Portionieren und Verpacken der Drogen mitgewirkt habe und klagte ihn als Mittäter hinsichtlich der gesamten 10 kg Kokain an.

Verteidigungsstrategie: Zweifel an der Mittäterschaft

Unsere auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sarah Einsiedler machte im Rechtsgespräch vor der großen Strafkammer des Landgerichts Kempten deutlich, dass die Beweislage keine sicheren Feststellungen zu einer Beteiligung im Sinne einer Mittäterschaft zuließ.
Trotz dieser Einwände hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Auffassung fest und forderte ein Strafmaß von mindestens sechs Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wie es bei Fällen mit dieser Menge üblich sei.

Gericht folgt Argumentation der Verteidigung

Das Gericht teilte die Zweifel der Verteidigung zumindest teilweise und wies darauf hin, dass auch eine bloße Beihilfehandlung in Betracht komme. Nach Rücksprache mit unserer Kanzlei räumte der Mandant eine untergeordnete Beteiligung im Sinne einer Gehilfenhandlung ein, beschränkt auf das eine Paket mit seinen Spuren.
Im anschließenden Plädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft dennoch eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung. Das Gericht folgte jedoch weitestgehend den Ausführungen der Strafverteidigung und verhängte lediglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – ohne Geldauflage oder weitere Nebenstrafen, lediglich mit der Auflage, jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen.

Ergebnis: Erfolg durch spezialisierte Strafverteidigung

Der Fall zeigt, wie entscheidend eine spezialisierte Verteidigungsstrategie im Betäubungsmittelstrafrecht sein kann – insbesondere bei indirekter Beweislage wie DNA- oder Fingerabdruckspuren. Durch eine konsequente und forensisch fundierte Argumentation konnte eine empfindliche Haftstrafe verhindert und eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Menz & Partner – Ihre Strafverteidiger in Kempten

Unsere Kanzlei Menz & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Drogendelikten (§ 29a BtMG, § 30 BtMG, § 30a BtMG). Wir verteidigen Mandanten bundesweit, insbesondere in Kempten, Memmingen, Illertissen und im gesamten Allgäu.
Wenn Ihnen der Besitz, Transport oder Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, sollten Sie unverzüglich von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen.
📞 Kontaktieren Sie Menz & Partner – Ihre erfahrenen Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht im Allgäu:
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