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07.11.2025

Wann darf Arbeitgeber bei Krankheit kündigen


Wann darf der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?

Ihr Ratgeber vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kempten

Eine Erkrankung kann jeden treffen – und manchmal dauert sie länger, als man selbst oder der Arbeitgeber erwartet hat. Doch darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall überhaupt kündigen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Dieser Ratgeber erklärt klar und verständlich, wann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich zulässig ist, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie sich Betroffene am besten verhalten sollten.

1. Grundsätzliches: Krankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung

Eine Erkrankung allein ist kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber darf nur dann wegen Krankheit kündigen, wenn bestimmte strenge Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung müssen im Regelfall drei Bedingungen vorliegen:
  1. Negative Gesundheitsprognose – es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch künftig regelmäßig oder dauerhaft arbeitsunfähig ist.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung – die Fehlzeiten müssen zu spürbaren organisatorischen oder wirtschaftlichen Problemen führen.
  3. Interessenabwägung – das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung muss das des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen.
Sind diese Punkte nicht nachweisbar, ist eine Kündigung meist unwirksam.

2. Typische Fallgruppen

Häufige Kurzerkrankungen

Wer mehrfach im Jahr für einige Tage ausfällt, riskiert nur dann eine Kündigung, wenn diese Fehlzeiten über Jahre hinweg auftreten und die Zukunftsprognose negativ ist.
Einzelfälle oder saisonale Erkrankungen (z. B. Grippewellen) reichen nicht aus.

Langzeiterkrankungen

Ist jemand über Monate oder Jahre arbeitsunfähig, prüft der Arbeitgeber, ob mit einer Genesung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Nur wenn dauerhaft keine Rückkehr möglich ist, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Dauerhafte Leistungsunfähigkeit

Ist der Arbeitnehmer zwar arbeitsfähig, kann aber die bisherige Tätigkeit dauerhaft nicht mehr voll erfüllen, kann ebenfalls eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen – etwa, wenn gesundheitliche Einschränkungen den Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz unmöglich machen.

3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – ein entscheidender Punkt

Vor jeder krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Das BEM dient dazu,
  • mögliche Ursachen der Erkrankung zu klären,
  • Anpassungen des Arbeitsplatzes zu prüfen und
  • alternative Einsatzmöglichkeiten zu finden.
Fehlt dieses Angebot oder wird das Verfahren nur „pro forma“ durchgeführt, kann eine Kündigung unwirksam sein.

4. Wann eine Kündigung wegen Krankheit häufig scheitert

Viele Kündigungen halten einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht stand, weil Arbeitgeber formale oder inhaltliche Fehler machen. Typische Probleme sind:
  • Fehlende oder unzureichende Gesundheitsprognose
  • Kein oder fehlerhaft durchgeführtes BEM
  • Fehlende Beweise für betriebliche Beeinträchtigungen
  • Keine Abwägung sozialer Aspekte (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)
  • Kündigung während einer laufenden Reha oder Wiedereingliederung
Arbeitnehmer sollten daher jede krankheitsbedingte Kündigung anwaltlich prüfen lassen – häufig bestehen gute Erfolgsaussichten.

5. Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigung wegen Krankheit

Kündigungsschutzklage

Wer eine Kündigung erhält, kann innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Schreibens Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war.

Anspruch auf Abfindung

Viele Verfahren enden mit einer Abfindungsregelung, wenn sich beide Seiten außergerichtlich einigen.
Die Höhe hängt von der Dauer der Beschäftigung, dem Alter und den Erfolgsaussichten der Klage ab.

Zeugnis und Urlaubsansprüche

Auch bei krankheitsbedingter Beendigung bleiben Ansprüche auf Resturlaub, Zeugnis und Überstundenvergütung bestehen. Diese sollten im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung mitgesichert werden.

6. Wie sich Arbeitnehmer richtig verhalten

  1. Kündigungsschreiben und Unterlagen aufbewahren
  2. Fristen beachten (3 Wochen!)
  3. Gespräch mit Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen
  4. AU-Bescheinigungen, Arztberichte und BEM-Unterlagen bereithalten
  5. Keine vorschnellen Vereinbarungen oder Abfindungsangebote unterschreiben, ohne rechtliche Prüfung

7. Beratung durch Menz & Partner – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Kempten

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist juristisch komplex und betrifft häufig persönliche Lebenssituationen.
Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht in Kempten prüft:
  • Ob die Kündigung wirksam und formgerecht ist
  • Ob ein BEM ordnungsgemäß durchgeführt wurde
  • Welche Gegenrechte Sie haben (Kündigungsschutz, Abfindung, Weiterbeschäftigung)
  • Wie Sie sich strategisch richtig verhalten, um Ihre Ansprüche zu sichern
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Raum Kempten, Memmingen und dem gesamten Allgäu.
Termin vereinbaren:
📞 Rufen Sie uns an: 0831-9608730

8. Fazit

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine ordnungsgemäße Interessenabwägung nachweisen.
Arbeitnehmer haben gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren – besonders, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht korrekt durchgeführt wurde.
Die Anwälte für Arbeitsrecht von Menz & Partner in Kempten beraten Sie umfassend, kompetent und diskret.
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