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Strafbarkeit von Straßenblockaden vom Kammergericht bestätigt
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil gegen eine Klimaaktivistin wegen Beweisfehlern aufgehoben, betonte jedoch die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden, insbesondere ...
Das Kammergericht hat in einem Urteil vom 16. August 2023 das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Klimaaktivistin wegen Beweisfehlern aufgehoben. Die Aktivistin wurde wegen ihrer Beteiligung an einer Straßenblockade verurteilt, bei der sie sich auf der Fahrbahn festklebte, um die polizeiliche Räumung zu erschweren. Das Kammergericht bestätigte die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden, betonte jedoch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beweisführung und Einzelfallprüfung.
Hintergrund:
Das Amtsgericht Tiergarten hatte eine 22-jährige Studentin wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, nachdem sie an einer Straßenblockade der Gruppierung "Aufstand der letzten Generation" teilgenommen und sich auf der Fahrbahn festgeklebt hatte. Das Kammergericht hob das Urteil jedoch aufgrund von Beweisfehlern auf.
In seiner Begründung stellte das Kammergericht fest, dass das Urteil des Amtsgerichts keine ausreichende Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung bot. Insbesondere fehlte eine detaillierte Einzelfallprüfung hinsichtlich der Verwerflichkeit des Handelns der Angeklagten. Auch wurde die Beweiswürdigung zur Feststellung, dass die Angeklagte sich festgeklebt hatte, um die polizeiliche Räumung zu erschweren, vernachlässigt.
Trotz der Aufhebung betonte das Kammergericht die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden und verwies auf die Möglichkeit, dass das Festkleben auf der Fahrbahn als gewaltsamer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden kann. Die Dauer und Schwierigkeit des Lösevorgangs durch die Polizei wurden als Indizien für einen gewaltsamen Widerstand gewertet.
Ausblick:
Die Entscheidung des Kammergerichts unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweisführung und Einzelfallprüfung bei Fällen von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts wird nun den Fall erneut prüfen und dabei die von der Entscheidung des Kammergerichts aufgeführten Kriterien berücksichtigen. Trotz der Aufhebung des Urteils bleibt die grundsätzliche Strafbarkeit von Straßenblockaden bestehen, insbesondere wenn dabei gewaltsamer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgeübt wird.
Das vollständige Urteil ist hier veröffentlicht.
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