Wann ist eine personenbedingte Kündigung rechtens?
Die personenbedingte Kündigung bezeichnet eine Entlassung, die auf persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Dabei handelt es sich um Umstände, die eine weitere Beschäftigung unzumutbar oder unmöglich machen. Rechtlich basiert diese Kündigungsform auf § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).
Typische Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind:
✅ Langandauernde Krankheit, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.✅ Verlust einer notwendigen Qualifikation (z. B. Fahrerlaubnis, Berufszulassung).✅ Fehlende Arbeitserlaubnis, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Zudem sind Kündigungsfristen und gegebenenfalls Betriebsratszustimmungen zu beachten.