Mitarbeiter wird gekündigt

Personenbedingte Kündigung

Ein kurzer Überblick

✨ Personenbedingte Kündigung – Ihre Rechte & Möglichkeiten

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Wann ist eine personenbedingte Kündigung rechtens?

Die personenbedingte Kündigung bezeichnet eine Entlassung, die auf persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Dabei handelt es sich um Umstände, die eine weitere Beschäftigung unzumutbar oder unmöglich machen. Rechtlich basiert diese Kündigungsform auf § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).
Typische Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind:
Langandauernde Krankheit, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Verlust einer notwendigen Qualifikation (z. B. Fahrerlaubnis, Berufszulassung).
Fehlende Arbeitserlaubnis, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Zudem sind Kündigungsfristen und gegebenenfalls Betriebsratszustimmungen zu beachten.
Vertrag unter Lupe
Unterschiede zwischen personen-bedingter, betriebs-bedingter und verhaltens-bedingter Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände dauerhaft oder langfristig nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann zum Beispiel durch eine langanhaltende Krankheit oder den Verlust einer erforderlichen Berufszulassung bedingt sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Umstände hat.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung hingegen liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder wiederholte Unpünktlichkeit. Hier ist in der Regel eine vorherige Abmahnung notwendig.
Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher oder organisatorischer Entscheidungen Stellen abbauen muss. Sie basiert nicht auf dem Verhalten oder den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers, sondern auf unternehmerischen Notwendigkeiten wie einer Umstrukturierung oder einem Auftragsrückgang.

Krankheit als Grund für eine personenbedingte Kündigung

Eine Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen zur personenbedingten Kündigung führen. Drei zentrale Kriterien müssen erfüllt sein:
📌 Negative Gesundheitsprognose: Es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig nicht arbeiten kann.
📌 Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten führen zu massiven betrieblichen Störungen.
📌 Interessenabwägung: Die Belastung des Arbeitgebers muss größer sein als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fordert eine sorgfältige Prüfung dieser Faktoren. Zudem sind Datenschutzaspekte zu beachten, da Gesundheitsdaten besonders geschützt sind.
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Mitarbeiter wird gekündigt
Gekündigter Mitarbeiter trägt Kiste

Voraussetzungen und Sozialwidrigkeit einer personen-bedingten Kündigung

  • Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
  • Interessenabwägung: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen werden gegeneinander abgewogen.
  • Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers werden gegeneinander abgewogen.
  • Keine milderen Mittel: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Umsetzung oder Umschulung nicht möglich ist.
  • Sozialauswahl: Falls mehrere Arbeitnehmer betroffen sind, muss eine faire Auswahl erfolgen.
  • Betriebsratsbeteiligung: Der Betriebsrat hat ein Widerspruchsrecht bei sozialwidrigen Kündigungen.
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Kündigungsschutzklage gegen personenbedingte Kündigung

Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine personenbedingte Kündigung wehren, indem er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig und sozial gerechtfertigt war. Mögliche Ergebnisse sind:
📌 Weiterbeschäftigung im Unternehmen.
📌 Abfindungszahlung, falls eine Rückkehr nicht zumutbar ist.
📌 Aufhebung der Kündigung durch gerichtlichen Vergleich.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
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Stift mit Vertrag
Rechtsanwältin Viktoria Neun

Beispiele für personenbedingte Kündigungs-gründe

  • 📌 Langfristige Krankheit, die keine Aussicht auf Besserung hat.
  • 📌 Häufige Kurzerkrankungen, die den Betriebsablauf erheblich stören.
  • 📌 Verlust einer notwendigen Arbeitserlaubnis oder Berufslizenz.
  • 📌 Mangelnde Qualifikation, wenn eine Umschulung nicht möglich ist.
  • 📌 Altersbedingte Leistungsfähigkeitsminderung, falls keine Alternativtätigkeit besteht.
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Das Bild zeigt Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Carina Streipert und die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Viktoria Neun der Kanzlei Menz und Partner
Häufig gestellte Fragen