Definition personenbedingte Kündigung
Die personenbedingte Kündigung ist eine Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die auf Eigenschaften oder Fähigkeiten der Person des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, welche eine weitere Beschäftigung unmöglich oder unzumutbar machen.
Rechtliche Grundlage findet diese in § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Wesentliche Gründe können langandauernde Krankheit, mangelnde Arbeitsgenehmigung oder Verlust wichtiger Qualifikationen sein. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, d.h. der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist.
Zudem sind Fristen und eventuelle Zustimmungen von Betriebsräten zu beachten. Eine personenbedingte Kündigung darf nicht diskriminierend sein und ist oft letztes Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Optionen wie Umsetzung oder Qualifizierungsmaßnahmen.