Auswirkungen einer verhaltensbedingten Kündigung auf das Arbeitszeugnis
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis haben, da sie in der Regel aufgrund von Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten erfolgt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Direkte Hinweise auf eine verhaltensbedingte Kündigung dürfen nicht enthalten sein.
Allerdings kann sich die Art der Formulierung im Zeugnis ändern. So könnten bestimmte Standardfloskeln fehlen oder abgeschwächt sein, was von künftigen Arbeitgebern als Signal wahrgenommen werden könnte. Ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis ohne direkte negative Aussagen ist dennoch möglich. Es ist ratsam, bei der Zeugniserstellung auf eine faire und ausgewogene Darstellung zu achten, um die berufliche Zukunft des ehemaligen Mitarbeiters nicht unnötig zu erschweren.