Auswirkungen einer verhaltensbedingten Kündigung auf das Arbeitszeugnis
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann sich direkt auf das Arbeitszeugnis auswirken, da sie aufgrund eines Pflichtverstoßes des Arbeitnehmers erfolgt. Zwar sind Arbeitgeber verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen, doch bedeutet dies nicht, dass problematisches Verhalten völlig unerwähnt bleibt. Oft zeigt sich die Kündigung nicht in einer direkten Formulierung, sondern in der Wortwahl und im Fehlen bestimmter Standardformulierungen. Fehlen beispielsweise positive Aussagen zur Teamfähigkeit oder zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, kann dies von potenziellen neuen Arbeitgebern als Warnsignal interpretiert werden.
Um berufliche Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam, das Zeugnis genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur zu verlangen. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Formulierungen nicht unterschwellig negativ sind und ihr zukünftiges Fortkommen nicht behindern. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich juristisch beraten zu lassen, um ein faires und ausgewogenes Zeugnis zu erhalten.