
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung - Ihre Anwälte in Kempten

Kündigung wegen Fehlverhalten: Was bedeutet das?
Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aufgrund von Pflichtverstößen des Arbeitnehmers. Dies kann beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch sein. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten nachweisen und die Kündigung als letztes Mittel („ultima ratio“) einsetzen.
📌 Wichtig: Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine Kündigung! Eine Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen ist erforderlich.
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Beweislast und Dokumentation: Was muss der Arbeitgeber nachweisen?
Der Arbeitgeber muss vor Gericht beweisen können, dass:
📍 Ein konkreter Pflichtverstoß vorliegt
📍 Dieser Verstoß dem Arbeitnehmer nachweisbar zuzuordnen ist
📍 Keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung besteht
🔎 Wichtig: Eine lückenlose Dokumentation hilft dem Arbeitgeber, die Kündigungsgründe glaubhaft darzulegen.
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Welche Verhaltensweisen führen zu einer Kündigung?
- Wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen oder Fehlen
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften
- Arbeitsverweigerung ohne triftigen Grund
- Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten (z. B. Beleidigungen, Mobbing, sexuelle Belästigung)
- Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit
- Verstoß gegen die betriebliche Schweigepflicht
- Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
- Manipulation von Arbeitszeiterfassungen
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Der Abmahnungsprozess – Voraussetzung für eine Kündigung
In vielen Fällen ist eine Abmahnung erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich haltbar ist. Die Abmahnung:
📌 Muss das Fehlverhalten konkret benennen
📌 Muss eine Verhaltensänderung fordern
📌 Muss auf die Kündigungsfolgen hinweisen
📌 Sollte schriftlich dokumentiert werden
⚖️ Tipp: Eine fehlerhafte Abmahnung kann die Kündigung unwirksam machen. Arbeitnehmer sollten eine rechtliche Prüfung in Betracht ziehen!

Auswirkungen einer verhaltensbedingten Kündigung auf das Arbeitszeugnis
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann sich direkt auf das Arbeitszeugnis auswirken, da sie aufgrund eines Pflichtverstoßes des Arbeitnehmers erfolgt. Zwar sind Arbeitgeber verpflichtet, ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen, doch bedeutet dies nicht, dass problematisches Verhalten völlig unerwähnt bleibt.
Oft zeigt sich die Kündigung nicht in einer direkten Formulierung, sondern in der Wortwahl und im Fehlen bestimmter Standardformulierungen. Fehlen beispielsweise positive Aussagen zur Teamfähigkeit oder zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, kann dies von potenziellen neuen Arbeitgebern als Warnsignal interpretiert werden.
Um berufliche Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam, das Zeugnis genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur zu verlangen. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Formulierungen nicht unterschwellig negativ sind und ihr zukünftiges Fortkommen nicht behindern. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich juristisch beraten zu lassen, um ein faires und ausgewogenes Zeugnis zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen