
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung – Ihre Rechte & Möglichkeiten

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? ⚖️
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen Stellen abbaut. Dies kann durch Auftragsrückgänge, Umstrukturierungen oder Betriebsstilllegungen bedingt sein. Rechtliche Grundlage bildet § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

Klage und Abfindung
Was tun bei einer betriebsbedingten Kündigung? 🚨
Sie haben eine Kündigung erhalten? Reagieren Sie schnell! ⏳ Innerhalb von drei Wochen können Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
📌 Unsere Empfehlung:
✔️ Lassen Sie die Kündigung auf rechtliche Fehler prüfen.
✔️ Überprüfen Sie, ob eine Abfindung möglich ist.
✔️ Nehmen Sie eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch.
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Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? 💰
Eine Abfindung ist nicht gesetzlich garantiert, kann aber häufig durch Verhandlungen oder einen Sozialplan erreicht werden.
📌 Mögliche Fälle für eine Abfindung:
✔️ Arbeitgeber bietet eine Abfindung für den Verzicht auf eine Klage an.
✔️ Ein Sozialplan sieht Abfindungszahlungen vor.
✔️ Die Kündigung wurde fehlerhaft ausgesprochen und der Arbeitgeber vermeidet lieber eine Gerichtsverhandlung.
Unterschiede zu anderen Kündigungsarten 🔍
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen.
Im Vergleich dazu:
❌ Verhaltensbedingte Kündigung → Kündigung wegen Pflichtverstößen (z. B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung).

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
Die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hängt von mehreren Voraussetzungen ab und sind vom Arbeitgeber zu beweisen:
- Soziale Rechtfertigung: Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.
- Betriebliches Erfordernis: Dies kann beispielsweise eine Unternehmensumstrukturierung, Auftragsmangel oder Schließung des Betriebs sein.
- Interessenausgleich mit Betriebsrat: Falls vorhanden, muss der Betriebsrat über die geplanten Kündigungen informiert und konsultiert werden.
- Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl unter den Arbeitnehmern treffen, wobei das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung zu berücksichtigen sind.
- Kündigungsfrist: Die Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist ist erforderlich.
- Anhörung des Betriebsrats: Vor Ausspruch der Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden.
- Kündigungsschreiben: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.


Sozialauswahl: Wer darf gekündigt werden? ⚠️
- Arbeitgeber müssen nach bestimmten sozialen Kriterien entscheiden, wen es trifft:
- Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer haben oft mehr Schutz.
- Betriebszugehörigkeit: Längere Beschäftigungsdauer erhöht die Sicherheit.
- Unterhaltspflichten: Arbeitnehmer mit Kindern oder Unterhaltsverpflichtungen werden eher geschützt.
- Schwerbehinderung: Schwerbehinderte haben zusätzlichen Kündigungsschutz.
- Arbeitgeber müssen diese Kriterien bei der Sozialauswahl berücksichtigen, um eine soziale Rechtfertigung der Kündigung zu gewährleisten und Klagen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
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Betriebsbedingte Kündigung anfechten – So geht’s 🏛️
Arbeitnehmer können gegen eine Kündigung vorgehen:
✅ Kündigungsschutzklage einreichen – Frist: drei Wochen nach Erhalt der Kündigung!
✅ Prüfung der Sozialauswahl – Wurde fair entschieden?
✅ Verhandlung mit dem Arbeitgeber – Oft lassen sich Abfindungen oder Alternativen wie eine Versetzung erzielen.
✅ Betriebsrat einbeziehen – Falls vorhanden, kann dieser Unterstützung bieten.
📌 Achtung: Nach Ablauf der dreiwöchigen Frist ist kaum noch etwas zu machen!
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Häufig gestellte Fragen