Gekündigter Mitarbeiter trägt Kiste

Betriebsbedingte Kündigung

Ein kurzer Überblick

Definition betriebsbedingte Kündigung

 

Die Betriebsbedingte Kündigung bezeichnet eine Kündigungsform, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, welche einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

 

Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, es müssen tatsächliche betriebliche Anforderungen vorliegen, wie etwa Auftragsrückgänge oder organisatorische Umstrukturierungen. Zudem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer eine soziale Auswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen.

 

Gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, um die Sozialwidrigkeit der Kündigung prüfen zu lassen.

Vertrag unter Lupe
Klage und Abfindung
Was kann ich gegen eine betriebsbedingte Kündigung unternehmen?

Man kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Außerdem ist es ratsam, eine Überprüfung der Sozialauswahl und der Abfindungsregelungen zu verlangen.

Erhalte ich eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Rahmen eines Sozialplans oder durch individuelle Vereinbarungen gewährt werden.

Unterschiede zwischen betriebsbedingter Kündigung und anderen Kündigungsarten

 

Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund wirtschaftlicher Entscheidungen des Unternehmens, wie Umstrukturierung oder Geschäftsaufgabe, und ist nicht persönlich gegen den Arbeitnehmer gerichtet.

 

Andere Kündigungsarten sind die personenbedingte Kündigung, die aufgrund von Fähigkeiten oder Gesundheit des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, und die verhaltensbedingte Kündigung, die bei Verstößen gegen Vertragspflichten erfolgt. Im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung setzen die anderen Formen ein Verschulden oder eine Unfähigkeit des Arbeitnehmers voraus.

 

Betriebsbedingte Kündigungen erfordern oft Sozialauswahlkriterien, während die anderen Kündigungsarten spezifische Gründe beim Arbeitnehmer haben müssen.

Mitarbeiter wird gekündigt

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

 

Die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hängt von mehreren Voraussetzungen ab und sind vom Arbeitgeber zu beweisen:

 

  • Soziale Rechtfertigung: Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.

 

  • Betriebliches Erfordernis: Dies kann beispielsweise eine Unternehmensumstrukturierung, Auftragsmangel oder Schließung des Betriebs sein.

 

  • Interessenausgleich mit Betriebsrat: Falls vorhanden, muss der Betriebsrat über die geplanten Kündigungen informiert und konsultiert werden.

 

  • Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl unter den Arbeitnehmern treffen, wobei das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung zu berücksichtigen sind.

 

  • Kündigungsfrist: Die Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist ist erforderlich.

 

  • Anhörung des Betriebsrats: Vor Ausspruch der Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden.

 

  • Kündigungsschreiben: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Stift mit Vertrag
Rechtsanwältin Viktoria Neun

Sozialauswahl­kriterien bei betriebsbedingten Kündigungen

  • Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer genießen oft einen stärkeren Kündigungsschutz.

  • Betriebszugehörigkeit: Längere Betriebszugehörigkeit kann zu einem erhöhten Schutz führen.

     

  • Unterhaltspflichten: Arbeitnehmer mit Familien- oder Unterhaltspflichten werden oft bevorzugt behandelt.

  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz.

  • Arbeitgeber müssen diese Kriterien bei der Sozialauswahl berücksichtigen, um eine soziale Rechtfertigung der Kündigung zu gewährleisten und Klagen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.

Sozialauswahlkriterien sind Maßstäbe, die bei betriebsbedingten Kündigungen angewandt werden, um zu bestimmen, welche Arbeitnehmer kündbar sind. Sie sollen sicherstellen, dass Kündigungen sozial gerecht erfolgen. Zu den wesentlichen Kriterien zählen:

Möglichkeiten des Arbeitnehmers gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen

 

Arbeitnehmer können gegen eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Maßnahmen ergreifen. Zunächst sollten sie die Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin überprüfen. Sie können innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

 

Des Weiteren ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eventuell eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Alternativen wie eine Abfindung oder Versetzung zu verhandeln. Arbeitnehmer sollten auch den Betriebsrat einbeziehen, da dieser bei betriebsbedingten Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht hat. Zudem können sie sich beraten lassen, etwa durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder durch Gewerkschaften, um ihre Rechte und mögliche Ansprüche vollständig zu verstehen und durchzusetzen.

entlassener Arbeitnehmer
Häufig gestellte Fragen