Definition betriebsbedingte Kündigung
Die Betriebsbedingte Kündigung bezeichnet eine Kündigungsform, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, welche einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).
Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, es müssen tatsächliche betriebliche Anforderungen vorliegen, wie etwa Auftragsrückgänge oder organisatorische Umstrukturierungen. Zudem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer eine soziale Auswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen.
Gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, um die Sozialwidrigkeit der Kündigung prüfen zu lassen.