
Erbrecht Sonthofen – Fachanwälte für Testament, Pflichtteil und Erbschaft
Anwalt für Erbrecht Sonthofen – drei Fachanwälte an Ihrer Seite
Sie möchten ein Testament erstellen, Ihren Pflichtteil durchsetzen oder einen Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft lösen? Oder möchten Sie Immobilien und Vermögen rechtssicher an die nächste Generation übertragen?
Menz & Partner berät Mandanten aus Sonthofen und dem südlichen Oberallgäu in allen wesentlichen Fragen des Erbrechts.
Mit Franziska Heidl, Felix Binder und Dr. Holger Hoffmann verfügt unsere Kanzlei über drei Fachanwälte für Erbrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Nachlassplanung, setzen berechtigte Erbansprüche durch und helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden. Bei steuerlichen Fragen arbeiten unsere Rechtsanwälte eng mit den Steuerberatern der Kanzlei zusammen.
Unsere Kanzleiräume befinden sich in Kempten. Beratungen sind nach Vereinbarung auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Jetzt Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren:


unsere Leistungen im Erbrecht in Kempten mit
Drei Fachanwälte für Erbrecht und zwei erfahrenen Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Erbrecht.
Ihr Mandat bearbeiten
- Fachanwältin für Erbrecht Franziska Heidl und
- die auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte Larissa Laqua und Stephan Thomae
Erbrecht und Steuerberatung: Rechtliche und steuerliche Fragen können gemeinsam geprüft werden, insbesondere bei Immobilien, Schenkungen und größeren Nachlässen.
Erben und Vererben:
Wir beraten sowohl bei der vorausschauenden Nachlassgestaltung als auch bei bereits entstandenen Erbstreitigkeiten.
Persönliche Beratung:
Wir erläutern Ihre Möglichkeiten, rechtlichen Risiken und die voraussichtlichen Kosten.
"Frau Heidl ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat uns in einer Erbschaftsangelegenheit sehr geholfen. Wir würden Frau Heidl immer wieder weiterempfehlen."
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Anwalt.de
für Rechtsanwältin Heidl
"Da ich mich seelisch gerade in einer schwierigen Phase befinde, empfand ich es so angenehm, dass ich von Frau Heidel bezüglich Erbrecht und Vollmachten zu meiner vollen Zufriedenheit aufgeklärt werden konnte. Sie ist menschlich wie beruflich eine ganz tolle Anwältin, die ich zu 100% weiterempfehlen kann. Man kann sich bei ihr in guten Händen fühlen."
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Anwalt.de
für Rechtsanwältin Heidl
"Ich habe mich bei Fr. Heidl gut aufgehoben gefühlt. Ich war lange Zeit ihre Mandantin aufgrund eines langwierigen Rechtsstreits. Es erschien anfangs alles chaotisch, aber mit Fr. Heidl bin ich Schritt für Schritt näher an die Klärung des Rechtsstreits herangekommen. Besonders gefreut hat es mich, dass die Kommunikation mit ihr immer sehr schnell und ohne Probleme lief. Danke für alles!"
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Anwalt.de
für Rechtsanwältin Heidl

Rückruf vereinbaren
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Erben.
Das Erben beinhaltet nicht nur die Übertragung von Vermögen, sondern oft auch rechtliche Fragen:
- Wie können Erbengemeinschaften aufgelöst werden?
- Gibt es Ansprüche auf den Pflichtteil?
- Wie sind die Anordnungen in einem Testament zu verstehen?
- Kann ein Testament angefochten werden?
Die Lösungen mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, sind jedoch oft komplex. Wir bieten Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung und stehen Ihnen sowohl in beratender Funktion als auch vor Gericht zur Seite.

Vererben.
Die Nachlassplanung umfasst nicht nur die Übertragung von Vermögen im Erbfall, sondern auch die lebzeitige Übergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ein gut durchdachtes Testament kann unerwartete erbrechtliche Situationen regeln.
Da jedes Vermögen und jede Familie einzigartig sind, erfordert die Nachlassplanung eine individuelle Herangehensweise. Übereilte Schenkungen aus falschen Beweggründen, wie Steuerängsten oder Nachahmung, können unvorhersehbare Folgen haben, ebenso wie eine unüberlegte Verteilung im Testament.
Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, um sowohl Steuerfallen als auch mögliche Familienkonflikte zu vermeiden und Ihr Vermögen sowie den Familienfrieden zu bewahren.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt. Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen trotz testamentarischer Enterbung einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Der Pflichtteil beträgt als reiner Geldanspruch die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Pflichtteilsansprüche unterliegen grundsätzlich einer dreijährigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Der Beginn der Frist hängt insbesondere vom Zeitpunkt der Anspruchsentstehung und der Kenntnis des Berechtigten ab.
Die Erbengemeinschaft bezeichnet eine Gemeinschaft von Erben, die gemeinschaftlich das Vermögen (Nachlass) eines Verstorbenen erben. Diese tritt in Kraft, wenn der Erblasser mehrere Erben in seinem Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt hat. Innerhalb der Erbengemeinschaft wird das Vermögen als Ganzes verwaltet, bis eine Einigung über die Aufteilung erzielt wird oder eine gerichtliche Erbauseinandersetzung erfolgt. Jeder Miterbe hat dabei ein Recht auf seinen Anteil, kann aber über den Nachlass nur gemeinsam mit den anderen Erben verfügen.
Menz & Partner - Ihre Experten für Erbrecht in Kempten.
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Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Sie regelt die Erbansprüche nach einem festgelegten Schema, das die Verwandtschaft zum Erblasser berücksichtigt. Nach gesetzlicher Erbfolge erbt zum einen der Ehegatte und zum anderen die Verwandten.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf den Vermögensübergang durch Erbschaft und eng verknüpft mit der Schenkungssteuer, die auf unentgeltliche lebzeitige Vermögensübertragungen erhoben wird. Deren Zweck ist es, die Ansammlung von Vermögen in der Hand einzelner Personen oder Familien zu besteuern und somit eine gerechtere Vermögensverteilung zu fördern.
Das Ausschlagen eines Erbes bedeutet, dass eine erbberechtigte Person nach dem Tod des Erblassers offiziell auf ihr Erbrecht verzichtet. Dies muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbberechtigung erfolgen. Die Ausschlagung hat zur Folge, dass der Ausschlagende so behandelt wird, als wäre er von Anfang an nicht erbberechtigt gewesen. Dadurch rückt in der Regel der nächste Berechtigte in der Erbfolge nach.