
Alle News
Unternehmen trifft Abmahnwelle
Zahlreiche Unternehmen erhalten derzeit Abmahnschreiben wegen einer angeblich datenschutzwidrigen Einbindung des Google-Schriftart-Verzeichnisses Google Fonts in ihre Webseite. Gestützt wird der angebliche Datenschutzverstoß auf eine Übermittlung der IP-Adresse ...
Zahlreiche Unternehmen erhalten derzeit Abmahnschreiben wegen einer angeblich datenschutzwidrigen Einbindung des Google-Schriftart-Verzeichnisses Google Fonts in ihre Webseite. Gestützt wird der angebliche Datenschutzverstoß auf eine Übermittlung der IP-Adresse in die USA ohne entsprechende Einwilligung und Unterrichtung der Webseiten-Besucher. Eine Datenübermittlung in die USA findet bei einer Nutzung von Google Fonts tatsächlich statt, es sei denn, dass die Fonts ausnahmsweise lokal gespeichert werden.
Das hat das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 (3 O 17493/20) als datenschutzrechtlichen Verstoß gewertet und dem Kläger einen Schadenersatz i.H.v. 100 € zugesprochen. Auf dieses Urteil stützen sich die Abmahnkanzleien und verlangen zur kurzfristigen Erledigung der Angelegenheit einen ähnlichen Schadensersatzbetrag und zusätzlich noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft hinsichtlich der gespeicherten, personenbezogenen Daten.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst keine Zahlung leisten, sondern klären, ob Google Fonts überhaupt verwendet wird. Ein Anspruch auf Auskunft kann unter Umständen bestehen. Vor Abgabe entsprechender Erklärungen sollten Sie sich in jedem Fall von unseren Datenschutzexperten Dr. Andreas Mayer und Dr. Carina Streipert anwaltlich beraten lassen. Wir unterstützen und schützen Sie vor zukünftigen Abmahnungen!
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie die Steuerberater und Fachanwälte von Menz & Partner.
Weitere Beiträge
WeiterlesenBewährungsstrafe trotz 200.000 Euro SchadenTrotz eines Schadens von rund 200.000 Euro wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) konnte Menz & Partner für die Mandanten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Der Fall zeigt, welche Bedeutung eine frühzeitige und strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht haben kann.
WeiterlesenWichtige Optionen bei OrganspendenIn der Politik wird über Änderungen zur Organspende debattiert. Ein Vorschlag fordert eine verpflichtende Entscheidung mit drei Optionen. Der Kemptener Rechtsanwalt Stephan Thomae erklärt in seinem Gastbeitrag, wie das im Alltag aussehen könnte.
WeiterlesenSelbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AOEine Selbstanzeige nach § 371 AO ist der einzige Weg, nach einer Steuerhinterziehung noch Straffreiheit zu erlangen. Doch sie ist ein rechtliches Präzisionsinstrument: Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – und die erhoffte Straffreiheit vollständig entfällt.