Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlicher Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare automatisch gilt, sofern sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners kann die Zugewinngemeinschaft jedoch einige Nachteile mit sich bringen. In diesem Artikel werden wir die potenziellen Risiken und Nachteile der Zugewinngemeinschaft genauer beleuchten.
Nachteile der Zugewinn-gemeinschaft
1. Ungewisse Vermögensverteilung bei Scheidung:
In der Zugewinngemeinschaft werden die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte getrennt betrachtet. Erst bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft- sei es durch Scheidung oder den Tod eines Ehepartners - wird der sogenannte Zugewinn ermittelt. Dies kann zu Ungewissheit führen, da der Ehepartner mit dem geringeren Vermögen möglicherweise Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat. Die Berechnung des Zugewinns kann komplex sein und im Falle einer Scheidung zu Konflikten führen.
2. Begrenzte Testierfreiheit:
In der Zugewinngemeinschaft sind die testamentarischen Freiheiten eingeschränkt. Denn der Ehegatte kann im Erbfall neben dem Pflichtteil auch den Zugewinn verlangen. Dies kann bei hohen Zugewinnausgleichsforderungen zu unerwünschten Folgen in der Nachlassregelung führen.
3. Hohe Konfliktpotenziale:
Die Berechnung des Zugewinns und die Feststellung von Vermögenswerten können in einem Scheidungsverfahren zu hohen Konflikten führen. Wenn die Ehepartner sich über den Wert von Vermögenswerten oder den Zugewinnausgleich uneinig sind, kann dies zu langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Zumindest die Anfangswerte sollten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat dokumentieren.
4. Risiko bei Unternehmensbeteiligungen:
Ehepartner, die an Unternehmen beteiligt sind, laufen in der Zugewinngemeinschaft Gefahr, dass das Unternehmensvermögen im Scheidungsfall mit einbezogen wird. Dies kann die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens gefährden und zu unerwünschten Folgen führen. Dies kann durch einen Ehevertrag gezielt vermieden werden, indem die Zugewinngemeinschaft "modifiziert" wird. Hierbei werden einzelne Vermögenswerte von einer etwaigen Zugewinnberechnung ausgenommen.
Fazit: Professionelle Beratung ist entscheidend
Es ist wichtig zu betonen, dass die Zugewinngemeinschaft nicht zwangsläufig nachteilig ist, sondern in vielen Fällen eine faire und ausgewogene Lösung bietet. Dennoch ist es ratsam, die Risiken und Nachteile dieses Güterstandes zu verstehen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sich davor zu schützen. Eine professionelle rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die für Ihre persönliche Situation beste Lösung zu finden.
Die Rechtsanwälte von Menz und Partner stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in Angelegenheiten der Zugewinngemeinschaft und des Familienrechts zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu erhalten.