Wenn kein Kontakt mehr zum Kind besteht stellt sich die berechtigte Frage, warum es etwas erben sollte. In diesem Artikel werden rechtliche Aspekte, Gründe für die Enterbung und wichtige Schritte bei dieser Entscheidung beleuchtet.
1. Was bedeutet "enterben" eigentlich?
Wenn Sie ohne Testament oder Erbvertrag sterben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach bestimmt das Gesetz, dass der Ehegatte und die Verwandten erben. Wenn es eigene Kinder gibt, erben diese als Verwandte der ersten Ordnung § 1924 BGB.
Wenn Sie jedoch im Testament einen anderen Erben bestimmen, dann schließen Sie das Kind von der gesetzlichen Erbfolge aus und eine andere Person wird Erbe - man spricht dann von "enterben" des Kindes.
2. Gründe für eine Enterbung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern ein Kind zu enterben. Häufig sind dies familiäre Konflikte, unterschiedliche Lebensansichten, persönliche Differenzen sein oder schlicht die Tatsache, dass kein Kontakt mehr besteht. Es ist wichtig zu betonen, dass Enterbung eine individuelle Entscheidung ist und moralisch völlig wertfrei zu beurteilen ist. Das Pflichtteilsrecht ist zurecht umstritten, derzeit aber noch im Gesetz verankert und verfassungsrechtlich bestätigt.
3. Rechtliche Möglichkeiten zur Enterbung
Im deutschen Erbrecht können Sie Ihr Kind sehr einfach enterben, indem Sie in einem Testament einen anderen Erben bestimmen. Die gesetzliche Erbfolge greift dann nicht und das Kind wird nicht Erbe.
4. Testamentarische Formulierung
Bei der Erstellung des Testaments ist präzise Formulierung entscheidend. Es sollte klar und deutlich festgehalten werden, dass das betreffende Kind bewusst von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Eine unmissverständliche Formulierung minimiert das Risiko von rechtlichen Problemen.
5. Problem des Pflichtteils
Wenn Sie das Kind enterben, dann wird es zwar nicht Erbe. Es erhält in der Regel aber den "Pflichtteil", also die Hälfte der gesetzlichen Erbquote vom Nachlasswert in Geld. Der Pflichtteil kann nur in Sonderfällen im Testament ausgeschlossen werden. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten und Tricks, den Pflichtteil im Einzelfall zu verringern oder zu umgehen. Hierfür sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der sich Ihre individuelle Situation ansieht. Fazit: Eine durchdachte Entscheidung treffen
Wenn kein Kontakt zum Kind besteht können Sie es enterben, indem Sie in einem Testament eine andere Person als Erbe einsetzen.
Das Kind wird im Erbfall in der Regel jedoch einen Pflichtteilsanspruch haben. Um diesen möglichst gering zu halten sollten Sie sich frühzeitig an einen Anwalt wenden.
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