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Kann man im Testament den Pflichtteil ausschließen?


25.11.2023
Ein Testament zu verfassen ist eine wichtige Angelegenheit, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird. Doch was ist, wenn Sie bestimmte Erben vom Pflichtteil ausschließen möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie und wann Sie im Testament den Pflichtteil wirksam ausschließen können und worauf Sie dabei achten sollten.
1. Die Bedeutung des Pflichtteils
Bevor wir in die Details des Ausschlusses des Pflichtteils eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, was der Pflichtteil überhaupt ist. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, den nahe Verwandte (meist Kinder und Ehepartner) auf einen Teil des Nachlasses haben, auch wenn sie im Testament nicht als Erben bedacht wurden. Dieser beträgt in die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
2. Testamentarische Freiheit und ihre Grenzen
In Deutschland herrscht testamentarische Freiheit, was bedeutet, dass Sie grundsätzlich selbst entscheiden können, wer Ihr Erbe sein soll. Allerdings gibt es Grenzen, und der Pflichtteil ist eine davon. Selbst wenn Sie im Testament jemanden explizit ausschließen, können pflichtteilsberechtigte Personen dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil erheben.
Der Pflichtteil kann nicht durch Testament ausgeschlossen werden, außer es liegt ein Grund zur "Pflichtteilsentziehung" vor.
3. Pflichtteilsentziehung im Testament
Um den Pflichtteil effektiv auszuschließen, müssen Sie explizit im Testament die Pflichtteilsentziehung erklären. Dabei ist es wichtig, dass Sie klare und eindeutige Formulierungen wählen, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Zusätzlich muss ein Grund vorliegen. Die Voraussetzungen sind hier relativ hoch:
Der Pflichtteil kann einem Abkömmling nach § 2333 BGB entzogen werden, wenn dieser dem Erblasser oder nahen Angehörigen nach dem Leben trachtet, ein schweres Verbrechen gegen sie begeht, böswillig die gesetzliche Unterhaltspflicht verletzt oder rechtskräftig wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Die Unzumutbarkeit der Teilhabe am Nachlass ergibt sich auch, wenn der Abkömmling aufgrund einer schweren Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.
Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und im Testament angegeben werden.
Fazit: Klare Formulierungen und rechtzeitige Beratung
Um den Pflichtteil im Testament wirksam auszuschließen, bedarf es klarer und präziser Formulierungen und einem Grund zur Pflichtteilsentziehung mit hohen Anforderungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament den rechtlichen Anforderungen entspricht. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und rechtlichen Kenntnissen können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und Streitigkeiten vermieden werden.

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