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Haus übernehmen und Bruder auszahlen


04.12.2023
Die Übernahme eines Hauses innerhalb der Familie, insbesondere wenn es darum geht, einen Bruder auszuzahlen, ist ein sensibles und komplexes Unterfangen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, um Ihnen zu helfen, diesen Prozess reibungslos zu gestalten und potenzielle Stolpersteine zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
Viele Eltern wünschen sich, dass das Familienheim in der Familie bleibt. Oft bietet sich ein Kind an, das Haus zu übernehmen. Die Eltern wünschen dann, dass es "gerecht" zugeht und möchten eine Ausgleichszahlung an andere Kinder, zum Beispiel den Bruder, festlegen.
Grundsätzlich können die Eltern frei über ihr Eigentum verfügen. Es gibt keine gesetzliche lebzeitige Ausgleichspflicht für andere Kinder! Lediglich im Erbfall können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen. Daher gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen, wie eine Ausgleichszahlung auszusehen hat. Es ist letztlich reine Verhandlungssache, zu welchen Konditionen eine Ausgleichszahlung erfolgt.
in 6 Schritten zur Übergabe
Mit folgenden Schritten können Sie Konflikte vermeiden.
1. Offen kommunizieren: Bevor Sie mit dem Prozess beginnen, ist es entscheidend, offen miteinander zu sprechen. Kommunikation ist der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Eltern und Kinder sollten zu jeder Zeit die Wünsche der Beteiligten, finanzielle Aspekte sowie die möglichen Bedingungen der Übernahme besprechen.
In einigen Fällen haben sich Eltern große Sorgen um die Höhe einer faire Ausgleichszahlung gemacht, der Bruder war aber mit einem viel geringeren Betrag einverstanden und letztlich froh, dass das Haus in der Familie bleibt.
Wenn das Haus "heimlich" übertragen wird und der Bruder vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wird neben der finanziellen Benachteiligung die emotionale Komponente des "Hintergehenwerdens" oft viel dramatischer wahrgenommen.
2. Immobilienbewertung durchführen: Wenn sich alle Beteiligte über den Wert des Hauses einig sind, ist kein Gutachter notwendig.
Wenn große Differenzen der Werteinschätzungen bestehen, ist eine objektive Bewertung des Hauses meist unerlässlich, um den Marktwert zu ermitteln. Dies hilft dabei, eine nach Ansicht aller Beteiligten faire Auszahlungsmodalitäten festzulegen. Ein unabhängiger Gutachter kann hierbei unterstützen. Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter sind gut, aber teuer und meist ausgebucht. Freie Gutachter können Ihnen für einen günstigen Preis eine Einschätzung geben.
Wenn ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht vorbehalten wird, dann mindert dies den Wert des Hauses.
3. Übergabe- und Finanzierungsoptionen prüfen: Die Probleme liegen oft nicht im Wollen einer Ausgleichszahlung, sondern im finanziellen Können. Die Bedingungen einer Ausgleichszahlung kann frei vereinbart werden.
Möglichkeit 1: Zahlung in einem Einmalbetrag
Überlegen Sie, wie Sie die Auszahlung an Ihren Bruder finanzieren können. Dies könnte durch Ersparnisse, Kredite oder andere Finanzinstrumente erfolgen. Konsultieren Sie einen Finanzexperten, um die beste Option für Ihre individuelle Situation zu finden.
Möglichkeit 2: Zahlung in Raten
Es kann aber auch eine Zahlung in Raten vereinbart werden oder die Zahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gestundet werden.
Möglichkeit 3: Andere Ausgleichsgüter
Schließlich können die Eltern auch andere Güter (z.B. Grundbesitz) zum Ausgleich an das andere Kind übertragen. Der Übernehmen kann sich auch verpflichten, künftige Pflege und Pflegekosten zu übernehmen, was ebenfalls ein Gegenwert ist.
Problem: Kein akzeptabler Betrag darstellbar
Wenn überhaupt keine Liquidität gegeben ist, kann das Haus möglicherweise nach WEG aufgeteilt werden und ein Teil davon verkauft werden.
Wenn überhaupt nur ein geringer Betrag darstellbar ist, muss die Übernahme ggf. aufgeschoben werden oder sich der Bruder mit einem geringeren Betrag zufriedengeben. Denn die Alternative ist sonst, dass er nach Ablauf der 10 Jahres Frist in § 2325 BGB überhaupt keinen Wert von der Immobilie erhält.
4. Notarieller Vertrag abschließen: Um die Vereinbarungen rechtlich bindend zu machen, müssen Sie einen notariellen Vertrag abschließen. Dieser dokumentiert die getroffenen Absprachen und schützt beide Parteien vor eventuellen Konflikten in der Zukunft. Die Ausgleichszahlung an den Bruder wird der Notar regelmäßig so konstruieren, dass auch der Bruder eine Schenkung von den Eltern erhält, um Schenkungssteuer zu verhindern.
Fazit:
Die Übernahme eines Hauses und die Auszahlung eines Familienmitglieds erfordern eine sorgfältige Planung, offene Kommunikation und die Beachtung rechtlicher Aspekte. Indem Sie diese Schritte befolgen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sicherstellen, dass die Immobilienübernahme reibungslos verläuft und die familiären Beziehungen intakt bleiben.

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