Frau am Laptop mit diversen umherschwebenden Daten.

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Digitaler Nachlass


01.02.2023
Wie auch beim analogen Nachlass sollte sich jeder der sein Testament gestaltet auch Gedanken dazu machen, was mit seinen E-Mailkonten, Cloud-Diensten, digitalen Bezahldiensten, Kryptowährungen, Social-Media-Accounts etc. passieren soll. Gerade in der heutigen Zeit wird die digitale Nachfolgeregelung immer wichtiger und brisanter.
Zum einen ist oft nicht gewollt, dass nach dem Tod der oder die Erben auf sämtliche der privaten Inhalte im Netz vollen Zugriff erhält, zum anderen können sich auch bei kostenfreien Angeboten (wie bspw. Facebook) für die Erben unangenehme Haftungsfallen ergeben, die man verhindern kann, wenn man sich vor seinem Tod aktiv kümmert. Daneben kann es für Erben Zusehens schwierig werden, Zugriff auf Konten zu erhalten, vor allem wenn die Plattform oder der Anbieter seinen Firmensitz im Ausland hat. Viele Anbieter, wie bspw. Google und Facebook ermöglich dafür den Nutzern die Funktion der Nachlassregelung an. Aber auch im Testament kann man bspw. mit dem Instrument der Testamentsvollstreckung oder anhand eines Vermächtnisses Regelungen treffen.
Tipp: Auch bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sollte man sein „digitales Leben“ nicht vergessen und Regelungen zu Zugriffsrechten aufnehmen sowie ein sicheres Passwort-Management betreiben, damit auch im Fall einer vorübergehenden oder längerfristigen schweren Krankheit für den Vorsorgebevollmächtigen keine unnötigen Hürden entstehen, die man mit guter Vorsorge-Planung leicht verhindern kann.

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