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Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt zum 01.01.2023!
Die Düsseldorfer Tabelle dient in der Praxis als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ist gestaffelt nach dem Nettoeinkommen ...
Die Düsseldorfer Tabelle dient in der Praxis als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ist gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder dargestellt. Die Tabelle ist frei im Internet abrufbar und wird jährlich zum 01.01. vom
Oberlandesgericht Düsseldorf an die geänderten Lebenshaltungskosten angepasst. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ab dem 01.01.2023 einen höheren Unterhalt für seine minderjährigen Kinder zu bezahlen. Bestehen bereits dynamische Unterhaltstitel (dies ist der Regelfall) müssen diese nicht extra abgeändert werden, da sich dynamische Unterhaltstitel automatisch in Abhängigkeit von den Mindestunterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter des Kindes erhöhen. Bei statischen Unterhaltstiteln hingegen ist ein Tätigwerden erforderlich.
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