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Scheidungsanwalt Kempten

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Ihr Scheidungs­anwalt in Kempten


Eine Scheidung bedeutet oft eine Ausnahmesituation im Leben. In solchen Momenten ist es entscheidend, einen Scheidungsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur vor unnötigen Kosten schützt, sondern auch die Weichen für Ihre Zukunft in die richtige Richtung stellt. Fehler in diesem sensiblen Bereich des Lebens können sich über viele Jahre hinweg negativ auswirken. Bei uns sind Sie in besten Händen. Wir sind Ihre erfahrenen Scheidungsanwälte in Kempten, und wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite.


Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um die Weichen für Ihre Zukunft richtig zu stellen!

Anwälte und Steuerberater von Menz & Partner.
Das Bild zeigt Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Menz und die auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin Larissa Laqua der Kanzlei Menz und Partner

Warum uns als Scheidungsanwälte in Kempten wählen:

  • Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht Larissa Laqua und Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Menz:

    Unsere Anwälte verfügen über umfassende Expertise im Familienrecht und sind spezialisiert auf Scheidungsfälle in Kempten.

  • Soweit notwendig, weitere Spezialisten für Erbrecht und Steuerrecht:

    Neben unserem Schwerpunkt im Familienrecht haben wir auch Experten in verwandten Rechtsgebieten wie Erbrecht und Steuerrecht, um sicherzustellen, dass alle Ihre rechtlichen Belange optimal betreut werden.

  • Vielfältige Erfahrung:

    Wir können auf eine lange Geschichte erfolgreicher Scheidungsverfahren in Kempten zurückblicken und haben zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.

  • Unsere zeitnahe Terminvergabe:

    Wir sind uns bewusst, dass in Scheidungsangelegenheiten Zeit eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb setzen wir alles daran, Ihnen rasch Termine anzubieten, um Ihre spezifische Situation ausführlich zu besprechen.

Kostenrechner Scheidung

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung anhand Ihrer persönlichen Angaben.

Einkommen, Kinder & Vermögen

Ehemann:

Ehefrau:

Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag, oder Ehedauer weniger als 3 Jahre

Ergebnis

Streitwert Ehesache3.000,00
Streitwert Versorgungsausgleich1.000,00
Streitwert Gesamt4.000,00
Anwaltsgebühren
Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG0,00
Termingebühr gem. Nr. 3104 VV RVG0,00
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG20,00
Netto20,00
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG3,80
23,80
Verfahrensgebühr gem. Nr. 1110 KV FamGKGGerichtsgebühren
0,00
voraussichtliche Gesamtkosten23,80
Eine schnelle, kostengünstige Scheidung ist nur umsetzbar, wenn beide Ehegatten einverstanden, 9 Monate seit Trennung verstrichen und keine weiteren Streitigkeiten/Scheidungsfolgeangelegenheiten zu klären sind. Sollte Ihre Scheidung doch streitig werden, sind wir für Sie weiterhin da und begleiten Sie. In diesem Falle entstehen weitere Zusatzkosten. Um Ihre Scheidung in die Wege zu leiten, senden Sie uns bitte eine Email oder setzen sich mit unserem Sekretariat in Verbindung um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
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Warum benötigen Sie einen Scheidungsanwalt?


Eine Scheidung ohne anwaltliche Unterstützung ist nicht möglich. Das Gesetz sieht zwingend anwaltliche Beteiligung vor. Ein spezialisierter Scheidungsanwalt kennt die typischen Probleme und Fallstricke in diesen Angelegenheiten und hilft Ihnen, falsche Entscheidungen zu vermeiden.


In einer Scheidungssituation müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, die Ihre Zukunft betreffen, wie der Versorgungsausgleich, Fragen zum Thema Unterhalt und das Sorgerecht für Kinder. Als erfahrene Spezialisten wissen unsere Anwälte, wie Sie diese Klippen sicher umschiffen können.


Lassen Sie uns Ihre Vertrauensperson und Ihr verlässlicher Scheidungsanwalt in Kempten sein. Wir sind hier, um Ihnen durch diese herausfordernde Phase in Ihrem Leben zu helfen.

Elternteil hält Kind an der Hand

Ihre Mandatsanfrage


In dem untenstehenden Formular können Sie bequem Ihre Mandatsanfrage online an uns richten. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.

Häufig gestellte Fragen