Die Unterhaltsberechnung für ein Kind in Deutschland folgt den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und der Anzahl der zu versorgenden Kinder ab. Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen wird als Berechnungsgrundlage genutzt. Von diesem Einkommen werden Freibeträge, wie beispielsweise Selbstbehalt, abgezogen.
Der Bedarf eines Kindes steigt mit seinem Alter und ist in der Düsseldorfer Tabelle in Altersstufen und Einkommensgruppen gegliedert. Zusätzlich können besondere Bedürfnisse oder Kosten, wie Kindergartenbeiträge oder Krankenversicherung, berücksichtigt werden. Der Kindesunterhalt ist bis zur Volljährigkeit und oft auch darüber hinaus, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet, zu zahlen.